
Die Regierung in Rom hat bekräftigt, keine sogenannten Sekundärmigranten aus Deutschland zurückzunehmen, die vor Inkrafttreten des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni nach Deutschland gelangt sind. Eine entsprechende offizielle Note hat Rom nach einem Gespräch von Innenminister Matteo Piantedosi mit seinem Amtskollegen Alexander Dobrindt (CSU) am Donnerstag nach Berlin übermittelt.
Dem Vernehmen nach sollten am 19. August die 22 Jahre alte Somalierin Abdirisaq W. sowie zwei weitere Migranten von Deutschland nach Italien geflogen werden. Die Somalierin hatte laut Medienberichten ihre Heimat 2020 verlassen, weil sie zwangsverheiratet werden sollte, und war nach jahrelanger Odyssee durch Äthiopien, Kenia und Libyen am 27. Februar 2026 mit einem Flüchtlingsboot auf der italienischen Mittelmeerinsel Lampedusa angelandet. Von dort wurde sie in ein Aufnahmezentrum in Mailand verbracht, wo sich ihre Spur zunächst verlor.
Über Kontakte zur somalischen Migrantengemeinde gelangte sie auf dem Landweg nach Deutschland, wo sie am 31. März als Asylbewerberin registriert wurde. Gemäß GEAS-Regeln muss sie nach Italien zurückgeführt werden.
Rom fordert Entschädigungszahlungen
Rom ist der Auffassung, dass nur Sekundärmigranten, die nach Inkrafttreten des GEAS vom Ankunftsland Italien nach Deutschland gelangt sind, zurückgeführt werden können. Als zweiten Grund für die Weigerung zur Rücknahme nach den sogenannten Dublin-Regeln führt Rom an, Deutschland müsse im Gegenzug Entschädigungszahlungen an Italien für Bootsflüchtlinge leisten, die von Rettungsschiffen deutscher Hilfsorganisationen im zentralen Mittelmeer in italienische Häfen gebracht würden.
Bei einer Anhörung vor einem Parlamentsausschuss bezifferte Innenminister Piantedosi die Zahl dieser Migranten am Donnerstag auf 2200 seit Jahresbeginn, davon 500 seit Inkrafttreten von GEAS. Damit ist etwa jeder achte der rund 17.600 Migranten, die in diesem Jahr in Italien registriert wurden, an Bord eines deutschen Rettungsschiffes nach Italien gelangt.
Piantedosi betonte vor dem Ausschuss, weder die Forderung nach Entschädigungszahlungen an Berlin noch die Aussetzung der Schengen-Regeln im Reiseverkehr mit Spanien seien als „feindliche Akte“ zu verstehen. Vielmehr gehe es um Fragen der Fairness und der nationalen Sicherheit.
