
Das Bundeskartellamt hat „erhebliche wettbewerbliche Bedenken“ gegen die Übernahme von rund 200 Tegut-Filialen durch Edeka. Die bislang von Edeka angebotenen Zusagen reichten nach vorläufiger Einschätzung nicht aus, um diese Bedenken vollständig auszuräumen, erklärte das Kartellamt Ende vergangener Woche. Edeka und Tegut könnten nun Stellung nehmen, dann werde das Kartellamt seine abschließende Entscheidung treffen.
Edeka hatte im März den Kauf von 202 Tegut-Lebensmittelmärkten, 41 automatisierten Teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei sowie eines Logistikzentrums angemeldet; im Juli machte Edeka laut Kartellamt nicht näher beschriebene Zusagen, um wettbewerbliche Bedenken auszuräumen.
Kartellamt: „erhebliche Wettbewerbsprobleme“
Die vorläufige Bewertung des Kartellamts habe dennoch ergeben, „dass der Zusammenschluss regional auf einer Reihe von Absatzmärkten erhebliche Wettbewerbsprobleme aufwerfen würde“, erklärte die Behörde. Das Kartellamt untersucht nach eigenen Angaben, ob sich durch den Zusammenschluss die Auswahlmöglichkeiten und der Wettbewerb in den jeweiligen Einzugsgebieten der Märkte erheblich verschlechtern würden. Nach seiner vorläufigen Bewertung hat es in 37 „regionalen Markträumen“ erhebliche Bedenken – vor allem in Nord- und Osthessen, in Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg.
Tegut mit insgesamt rund 300 Filialen in Hessen, Thüringen und Bayern sowie in Göttingen, Stuttgart und Mainz gehört seit 2019 zur Genossenschaft Migros Zürich. Sie hatte im März angekündigt, sie wolle Tegut komplett verkaufen. Im Juni genehmigte das Kartellamt die Übernahme von 36 Filialen in Hessen, Thüringen und Nordbayern durch den Lebensmitteleinzelhändler Tante Enso aus Bremen.
Hessen fordert Stellungnahme vom Bund
Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte: „Unsere Aufgabe ist es, den angemeldeten Zusammenschluss ausschließlich nach den Vorgaben des Wettbewerbsrechts zu beurteilen.“ Für die Berücksichtigung anderer öffentlicher Interessen, wie zum Beispiel Beschäftigungseffekte, sehe das Gesetz gesonderte Verfahren vor. Betroffen vom Tegut-Verkauf sind rund 7700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gab daher Forderungen aus der Politik, auch die Beschäftigungssicherung zu berücksichtigen.
Der hessische Wirtschaftsminister und Vizeregierungschef Kaweh Mansoori sieht die vorläufige Einschätzung des Bundeskartellamts kritisch. Das Bundeskartellamt entscheide unabhängig, aber gleichzeitig müsse der politische Umgang mit Nahversorgern lebensnah sein, sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. „Wenn Filialen im ländlichen Raum schließen, verlieren viele Menschen ihren Arbeitsplatz und die Bevölkerung teils ihren einzigen Nahversorger. Dann verkommt das Kartellrecht zu lebensfremder Theorie.“ Eine Forderung richtet er nach Berlin: „Die Arbeitsplätze und die Bedeutung der Filialen für die Nahversorgung der Menschen müssen berücksichtigt werden“, sagt Mansoori. „Die Bundesregierung muss sich positionieren, aus gutem Grund ist eine Ministerentscheidung möglich.“
Keine Bedenken sieht das Kartellamt in Bezug auf die Beschaffungsmärkte, das geht aus dem vorläufigen Entscheidungsentwurf hervor. Unerheblich sei der Zuwachs an Nachfragemacht durch das hinzutretende Einkaufsvolumen von Tegut bezogen auf den Gesamtmarkt. Daher stünde es Edeka offen, die Fusion durch Zusagen auf den Absatzmärkten zu ermöglichen, berichtet die „Lebensmittelzeitung“. Demnach hat Edeka in Abstimmung mit der Genossenschaft Migros Zürich der Behörde bereits eine solche Lösung unterbreitet und will auf den Erwerb von neun Standorten verzichten. Das Kartellamt muss bis 23. September über den Verkauf entscheiden.
