
Im nächsten Jahr sollen die ersten Einnahmen aus der neuen Besteuerung von Kryptowerten fließen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat die Mittel in seinem Haushaltsentwurf fest eingeplant. Allerdings reichlich unpräzise. Die Bekämpfung von Finanz- und Steuerkriminalität sowie Kryptobesteuerung sollen zusammen für ein Mehraufkommen von einer Milliarde Euro sorgen. Das war Anfang Juli. Ende April hatte der SPD-Politiker in diesem Zusammenhang noch von zwei Milliarden Euro gesprochen.
So ist in wenigen Wochen die Hälfte der erwarteten Mehreinnahme dahingeschmolzen – und ein Gesetzentwurf immer noch nicht in Sicht. Das Aufkommen aus der neuen Kryptobesteuerung bleibt damit weiterhin unklar. Genauso wie die entscheidende Frage, was denn künftig wie belastet wird.
Auf Nachfrage heißt es im Bundesfinanzministerium ausweichend: „Die Abstimmungen in der Bundesregierung laufen, weshalb wir Ihnen noch keine weiteren Details zum Verfahren mitteilen können.“ Darüber hinaus wiederholt der Sprecher das, was Klingbeil in der Kabinettsvorlage zum Haushalt 2027 formuliert hat: Die Bundesregierung werde die Besteuerung von Kryptowerten wie Bitcoin im Privatvermögen mit konkreten und modernen Vorschriften reformieren. Im privaten Bereich würden sie derzeit als laufende Einkünfte (Paragraph 22 Nummer 3 Einkommensteuergesetz) oder als private Veräußerungsgeschäfte (Paragraph 23 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2) behandelt. Verkäufe außerhalb der Jahresfrist seien somit steuerfrei.
„Wer mit Kryptowerten Gewinne erzielt, soll künftig ebenso seinen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen wie derjenige, der seinen Arbeitslohn oder Aktienerträge versteuert.“ Die Besteuerung der im Privatvermögen gehaltenen Kryptowerte solle den Einkünften aus Kapitalvermögen zugeordnet werden.
Viele Gesetzespläne hängen in der Warteschleife
Was heißt das jetzt? Schon nach dem Eckwertebeschluss hatten die Finanzpolitiker der Union im Finanzministerium nachgefragt, was denn konkret geplant sei – ohne eine verwertbare Antwort zu bekommen. Tenor war wohl, man sei noch nicht so weit, alles sei nicht so einfach. Genauso ist es offenbar noch heute. Viel Zeit bleibt nicht mehr: Wenn die Regierung die Gesetzgebung starten will und diese normal, das heißt ohne Verkürzung von Fristen, ablaufen soll, muss der Gesetzentwurf spätestens am 12. August durch das Kabinett.
In der Warteschlange hängen so einige Gesetzespläne aus dem Hause Klingbeil: der Entwurf zur Änderung des Einkommensteuertarifs, das Jahressteuergesetz zur Korrektur zahlreicher Steuerregelungen, das Gesetz zur verpflichtenden Einführung von gegen Manipulationen abgesicherten Registrierkassen für Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro, die Frühstartrente zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge zugunsten von Kindern und eventuell eine weitere Reform der Grunderwerbsteuer zur Bekämpfung von Umgehungsmöglichkeiten mithilfe sogenannter Share Deals (nicht die Immobilie wird direkt verkauft, sondern die Gesellschaft, der sie gehört).
Ein paar Dinge stehen bei der geplanten Kryptobesteuerung fest, aber vieles ist nach wie vor unklar. Zu den bekannten Fakten gehört, was heute gilt: Wer laufend mit Krypowerten handelt, wer diese innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr kauft und verkauft, der muss seine Gewinne aus diesen Geschäften ganz normal versteuern. Wenn er gut verdient, bewegt man sich im Spitzenbereich der Einkommensteuer, ist also bei dem Satz von 42 Prozent oder gar 45 Prozent – plus Solidaritätszuschlag.
Krypto-Spekulanten entlasten, um langfristige Anleger zu belasten?
Damit endet die Gewissheit und beginnt die Zone der politischen Spekulation. Wenn Klingbeil die Kryptogewinne anderen Einkünften aus Kapitalvermögen gleichstellen will, klingt das so, als wenn er diese der Abgeltungsteuer unterwerfen will. Damit sprechen wir über einen Steuersatz von aktuell 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag. Das hieße: Klingbeil entlastet Krypto-Spekulanten, um im Gegenzug die anderen Anleger zu belasten, die langfristig auf die Anlage in Kryptowerten setzen, etwa zur Altersvorsorge. Das wäre eigentlich das Gegenteil von dem, was man von einem sozialdemokratischen Finanzminister erwarten dürfte.
Probleme schafft sich Klingbeil mit diesem Projekt so einige. Das beginnt mit der schlichten Frage: Was macht einen Kryptowert aus? „Fast jeder kennt Bitcoin, aber es gibt noch viel mehr von der Sorte – und vor allem andere Typen“, betont Markus Deutsch, Präsident des Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg, im Gespräch mit der F.A.Z. „Es gibt eine extreme Verästelung in der Kryptowelt.“ Damit habe man tausenderlei Arten, wie Gewinne den Eigentümern zufließen könnten. Weiter fragt er: Was unterscheidet einen Kryptowert von Gold und Silber, die nicht besteuert werden? Was ist mit Verlusten? Muss man sie dann nicht genauso steuerlich berücksichtigen wie Gewinne, nur dann eben steuermindernd?
Viele Sachverhalte in der Kryptowelt lassen sich nach der Wahrnehmung von Deutsch erst nach Jahren klären. Durch die Steuerfreiheit jenseits der Spekulationsfrist sei das oft nicht relevant. „Wenn Klingbeil seine Pläne durchzieht, wird es viel mehr Zweifelsfragen und damit vor Finanzgerichten auszutragende Streitfälle geben.“
Die Union hat viele Fragen zu Klingbeils Kryptosteuer
Die Unionsfraktion steht aus solchen Gründen Klingbeils Plänen zurückhaltend gegenüber. „Mangels Gesetzesentwurf haben wir noch viele Fragen“, sagte ihr finanzpolitischer Sprecher, Fritz Güntzler, der F.A.Z. Die einjährige Haltefrist bei Kryptowerten sei kein Privileg, sondern Teil der Systematik privater Veräußerungsgeschäfte. „Wer sie abschaffen will, muss sauber erklären, warum Bitcoin anders behandelt werden soll als Gold, Kunst oder Oldtimer.“ Krypto sei nicht gleich Krypto. „Bitcoin, Stablecoins, tokenisierte Wertpapiere, NFT oder Defi-Erträge sind wirtschaftlich sehr unterschiedliche Dinge.“ Eine pauschale Regelung nach dem Motto „Alles Krypto ist Kapitalvermögen“ wäre handwerklich dünn, warnte der CDU-Politiker.
Ohne Referentenentwurf ist nach Güntzlers Worten auch unklar, wie das Finanzministerium mit Übergangsregeln, einer vernünftigen Verlustverrechnung und Bagatellgrenzen für Kleinanleger umgehen will. „Wir werden uns den ausstehenden Entwurf deshalb sehr genau anschauen. Maßstab ist für uns: einfach, folgerichtig, vollziehbar und innovationsfreundlich“, betonte er. „Verfassungsrechtlich zweifelhaft sind die Pläne, weil die reine Erzielung von Mehreinnahmen laut Bundesverfassungsgericht gerade nicht ausreicht, um eine punktuelle Abweichung von einer folgerichtigen steuerlichen Systementscheidung zu rechtfertigen – zumal unwahrscheinlich ist, dass es dabei zu Mehreinnahmen kommt.“
Letztlich kommt Finanzpolitiker Güntzler zu einem für Klingbeil vernichtenden Ergebnis: „Dass ausgerechnet das SPD-geführte Finanzministerium die Steuern für Daytrader & Krypto-Spekulanten bei unterjährigen Veräußerungen senken will, ist schon bemerkenswert.“ Wer Kryptogewinne aus Paragraph 23 Einkommensteuergesetz herausnehme und pauschal der Abgeltungsteuer unterwerfe, senke für Spitzenverdiener den Steuersatz von bis zu 45 Prozent auf 25 Prozent. „Das kann man machen – dann sollte man es aber nicht als große Gerechtigkeitsreform verkaufen“, meinte der CDU-Politiker.
