In der Nacht auf Dienstag nimmt Fatih Khan G. das Sweatshirt, das ihm in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde zur Verfügung gestellt worden ist, und stranguliert sich damit im Nassbereich seiner Zelle. Als ein JVA-Beamter um 6.05 Uhr eine „Lebend- und Vollzähligkeitskontrolle“ durchführt, ist der 45 Jahre alte Mann tot. Der Körper des mutmaßlichen Mörders, der am 29. Juni wegen eines Sorgerechtsstreits um seine neugeborene Tochter in Stade sechs Mitarbeiter einer Jugendhilfeeinrichtung und des Jugendamts der Region Hannover erschoss, ist bereits erkaltet.
Und weil keine Ermittlungen gegen Verstorbene möglich sind, nimmt Fatih Khan G. viele offene Fragen in dem Fall mit ins Grab. „Das ist unbefriedigend, aber Realität unserer Rechtsordnung“, erklärt der niedersächsische Opferbeauftragte Thomas Pfleiderer.
Auch der Suizid des Beschuldigten in der Haft wirft Fragen auf. Denn nach einem Bericht des Magazins „Der Spiegel“ hatte Fatih Khan G. kurz nach der Tat Suizidabsichten geäußert. Er habe sich erschießen wollen, aber dafür habe ihm die Munition gefehlt, da er sie während seiner blutigen Tat komplett verschoss.
Ließ sich die JVA leichtfertig täuschen?
Als die Behörden den Todesschützen am Tag nach der Tat in die JVA Bremervörde überstellten, wurde er dort zunächst in einem kameraüberwachten Haftraum ohne gefährliche Gegenstände untergebracht. Beamte hatten Fatih Khan G. rund um die Uhr und ohne Unterbrechung im Blick. Denn es ist bekannt, dass die Suizidrate in Gefängnissen stark erhöht ist, insbesondere kurz nach der Inhaftierung, nach schweren Verbrechen und unter Ausländern. Alle diese Kriterien trafen auf Fatih Khan G. zu.
Dann jedoch wurden seine Haftbedingungen rasch gelockert. Nach einer Woche in der JVA bekam Fatih Khan G. zunächst einen Fernseher, nach zehn Tagen wurde die Kameraüberwachung auf die Abend- und Nachtstunden beschränkt. Tagsüber hatte er nun Umgang mit Mitgefangenen und durfte am Gefängnisalltag teilnehmen.
Die Grundlage dieser Entscheidungen waren Gespräche mit dem psychologischen Personal der JVA, denen gegenüber Fatih Khan G. sein Befinden als „verbessert“ beschrieb und sich von Suizidgedanken distanzierte. Fatih Khan G. tischte ihnen sogar hochtrabende Zukunftspläne auf: Ein Buch wolle er schreiben und ein Studium beginnen. Auch am weiteren Ergehen seiner wenige Monate alten Tochter und deren Mutter zeigte er Interesse.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
„Hinweise auf eine psychische Destabilisierung, selbstgefährdendes Verhalten oder sonstige Auffälligkeiten ergaben sich im gesamten Beobachtungszeitraum nicht“, vermerkte die Gefängnisleitung am 13. Juli in der Akte. Nach einem weiteren Gespräch der Anstaltspsychologin mit dem Gefangenen gelangte die JVA am 20. Juli zur Einschätzung, dass der Inhaftierte „ruhig und vollkommen absprachefähig“ sei, und hob auch seine nächtliche Kameraüberwachung auf. Fatih Khan G. hatte nun die Möglichkeit, seinem Leben ein Ende zu setzen, und nutzte gleich die erste Nacht dafür.
Der Suizid von Fatih Khan G. reiht sich ein in eine Serie von Pannen und Skandalen im Verantwortungsbereich der niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann. Die Hafterleichterungen von Fatih Khan G. stellt das Justizministerium in Hannover gegenwärtig als alleinige Entscheidungen der JVA Bremervörde dar. Die Opposition fragt aber bereits, ob nicht auch die zuständige Strafvollzugsabteilung im Ministerium angesichts des großen öffentlichen Interesses an dem Fall ein Auge auf die Haftbedingungen hätte haben müssen. Das Problem von Wahlmann an diesem Punkt ist, dass die Leitung der zuständigen Abteilung derzeit vakant ist. „Dass diese wichtige Position schon seit einigen Monaten unbesetzt ist, wirft Fragen auf“, sagte die CDU-Politikerin Carina Hermann.
Der dubiose Lebenswandel des Tatverdächtigen
Im Fall Stade wird gegenwärtig aber nicht nur viel über den Suizid des mutmaßlichen Täters in der JVA gesprochen, sondern auch über dessen dubiose Vergangenheit. Fatih Khan G. durfte sich eigentlich gar nicht in Deutschland aufhalten; er lebte illegal im Land. Im Jahr 1981 wurde er zwar in Goslar geboren, besaß aber nie die deutsche, sondern alleinig die türkische Staatsbürgerschaft. Er soll kurdischer Herkunft sein und aus einer Region nahe der syrischen Grenze im Südosten der Türkei stammen. Dort lebte er auch als junger Mann bei seiner Familie.
Im Jahr 2007 wurde er erstmals straffällig. Die türkischen Behörden warfen ihm damals einen schweren sexuellen Übergriff vor. Später soll sich Fatih Khan G. in seiner Heimatregion der Haft entzogen haben und darauf privat wie beruflich ein unstetes Leben geführt haben. Er hielt sich länger in Georgien und in Lettland auf, reiste nach Marokko, nach Armenien und in andere Staaten, gründete angeblich eine Baufirma in Spanien.

Im Jahr 2022 ermitteln die türkischen Behörden wieder gegen Fatih Khan G., dieses Mal soll er seine Tochter missbraucht haben. Ein Jahr später meldet er sich dann bei einem Einwohnermeldeamt in der Region Hannover an. Von seiner kriminellen Vergangenheit in der Türkei und seiner dortigen Ausschreibung zur Fahndung wissen offenbar die deutschen Behörden nichts. „Der Spiegel“ berichtet über ein makelloses Führungszeugnis, das das Bundesamt für Justiz 2023 für Fatih Khan G. ausstellte. Der fehlende Austausch mit den türkischen Behörden ist ein altbekanntes Problem der Justiz. In diesem Fall werden sich die fehlenden Daten allerdings als besonders tragisch erweisen.
Denn im März 2026 wird Fatih Khan G. wieder Vater. Bei der Mutter des Mädchens handelt es sich um eine 34 Jahre alte Frau, die nach Recherchen der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ psychisch labil war und nach der die deutsche Polizei vor einiger Zeit öffentlich gefahndet hatte. Gut einen Monat nach der Geburt bringen die Eltern das Baby mit Zuckungen in eine hannoversche Kinderklinik, von wo aus es mit Verdacht auf eine Hirnblutung in die Klinik der Medizinischen Hochschule Hannover verlegt wird.
Fatih Khan G. führt dies darauf zurück, dass er im Halbschlaf unbeabsichtigt mit dem Kopf des Kindes zusammengestoßen sei. Die Ärzte vermuten hingegen, dass das Kind geschüttelt wurde, was für Babys mit ihrer wenig entwickelten Halsmuskulatur sehr gefährlich ist. Das Jugendamt wird eingeschaltet, es entspinnt sich ein wochenlanger Streit um das Sorgerecht für das Kind sowie um dessen medizinische Behandlung. Gegen die Eltern wird ein Strafverfahren wegen des Verdachts der schweren Misshandlung eingeleitet. Auch soll Fatih Khan G. Drohungen ausgesprochen haben.
Welche merkwürdige Rolle spielte die „Patentante“?
In den Auseinandersetzungen spielt auch Sylvia S., die selbst ernannte „Patentante“ des Kindes, eine Rolle. Die 65 Jahre alte Frau arbeitet in der Bremer Außenstelle des Verbands binationaler Familien und Partnerschaften, einer Beratungsstelle und Lobbyorganisation, die auch aus Steuermitteln finanziert wird. Zudem ist sie die Schwiegermutter des niedersächsischen SPD-Landtagsabgeordneten und Migrationsbeauftragten Deniz Kurku. Sylvia S. macht sich die Version von Fatih Khan G., dass die Verletzung des Kindes auf ein Versehen zurückzuführen sei, umfänglich zu eigen und ergreift für ihn Partei. Nur wenige Tage vor der Tat verschickt sie ein 20 Seiten langes Alarmschreiben an mehrere Medien, in dem sie die beteiligten Ärzte und Behördenmitarbeiter namentlich aufführt.

Am darauffolgenden Montag, den 29. Juni, fährt Sylvia S. zusammen mit Fatih Khan G. nach Stade. Das Jugendamt der Region Hannover hat seine Tochter dort zusammen mit der Kindsmutter in der Kinder- und Jugendeinrichtung eines privaten Trägers untergebracht. Für den Vormittag ist ein sogenanntes Hilfeplangespräch angesetzt, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Sylvia S. bringt Fatih Khan G. in ihrem neuen Mercedes-AMG GLE, einem fast 400 PS starken SUV, zu dem Termin.
Das Gespräch der Eltern mit den drei Mitarbeitern der Einrichtung in Stade und den drei angereisten Mitarbeitern des Jugendamts verläuft zunächst offenbar ruhig. Gegen 12 Uhr geht Fatih Khan G. dann allerdings hinaus zu dem Mercedes und kehrt mit einer Pistole zurück. Er soll die Waffe der Marke Beretta etwa eine Woche vor der Tat mit 21 Schuss Munition für 4000 Euro auf dem Schwarzmarkt in Berlin besorgt haben. Fatih Khan G. erschießt zunächst den Heimleiter, kurz später die anderen Mitarbeiter und flüchtet sich in den Mercedes. Die Beamten einer rasch herbeigeeilten Polizeistreife schießen noch mit einer Maschinenpistole auf die Reifen des von Sylvia S. gesteuerten Wagens. Dieser kann allerdings erst einige Kilometer außerhalb von Stade an einer Straßensperre gestoppt werden.
Experten halten großen Prozess für unwahrscheinlich
In den weiterhin laufenden Mordermittlungen geht es auch um die Frage, ob die Kindsmutter und Sylvia S. in die Pläne von Fatih Khan G. eingeweiht waren. Beide sind auf freiem Fuß, gegen sie besteht kein dringender Tatverdacht. Experten halten es für unwahrscheinlich, dass es gegen sie zu einem größeren Schwurgerichtsprozess kommen wird. Und die Vorgeschichte des Täters hat aufgrund seines Suizids schlagartig an Relevanz für die Ermittlungen verloren. Dabei gibt es gerade dazu viele offene Fragen: Mit welchen Geschäften verdiente Fatih Khan G. eigentlich seinen Lebensunterhalt? Wie konnte er so leicht an eine Schusswaffe gelangen? Und war der Konflikt mit den Ärzten und dem Jugendamt für ihn womöglich auch deshalb so brisant, weil in der Türkei weiter nach ihm gefahndet wurde und er illegal in Deutschland lebte?
Den Mitarbeitern des Jugendamts und der Einrichtung in Stade waren diese Hintergründe offenbar nicht bekannt. Die hohe Zahl der Teilnehmer an dem Hilfeplangespräch deutet zwar darauf hin, dass sie den Termin für heikel hielten. Aber mit dem Wissen, dass Fatih Khan G. in der Türkei schon schwere Straftaten begangen hat, hätten sie womöglich weitere Sicherheitsmaßnahmen in Betracht gezogen.
Darin liegt die besondere Tragik dieses Falls: Die Ärzte und Jugendhelfer hatten nicht weggeschaut, sondern im Interesse des Babys konsequent gehandelt. Vieles von dem, was sie unternahmen, war richtig – und dennoch endete das Engagement für sechs von ihnen tödlich.
