Im Streit um ein verfassungsrechtliches «Tempolimit» für Gesetzgebungsverfahren hat das Bundesverfassungsgericht eine Klage des ehemaligen CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann verworfen. «Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits», sagte die Vorsitzende Richterin, Ann-Katrin Kaufhold, in Karlsruhe.

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