
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Klage von Bundestagsabgeordneten wegen unzureichender Beratungszeit des früheren Heizungsgesetzes abgewiesen. Mit dem am Donnerstag verkündeten Urteil scheiterte eine Gruppe um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann im Hauptsacheverfahren, obwohl der im Sommer 2023 im Eilverfahren noch einen vorläufigen Stopp des Heizungsgesetzes erreicht hatte.
Im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht eine Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetz der Ampel im Eilverfahren gestoppt. In Gang gesetzt hatte das der damalige CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Er argumentierte, das Parlament könne sich angesichts kurzfristiger Änderungen mit dem Entwurf für das „Heizungsgesetz“ nicht ausreichend befassen.
Die Ampel hatte im Frühjahr 2023 eine erste Fassung des Gesetzes eingebracht, dann aber in der Woche vor der parlamentarischen Sommerpause umfangreiche Änderungen vorgelegt. Zuvor hatte die Koalition lange und öffentlich über das Gesetz gestritten.
Zunächst waren die Karlsruher Richter Heilmanns Argument gefolgt. Die Abgeordneten müssten bei ihren Beratungen über Gesetze Informationen nicht nur erlangen, sondern diese auch verarbeiten können, hieß es in der damaligen Begründung. Das Heizungsgesetz wurde dann erst im September 2023 verabschiedet. Änderungen gab es trotz der zusätzlichen Beratungszeit von zwei Monaten nicht mehr.
Im Eilverfahren bewerteten die Karlsruher Richter aber nicht abschließend, wie viel Zeit dem Bundestag zuzugestehen ist. Das haben sie nun nachgeholt – mit anderem Ausgang. Währenddessen ist das Gebäudeenergiegesetz bereits Geschichte. Union und SPD haben es durch ihr „Heizungsgesetz“ ersetzt, das vor zwei Wochen beschlossen wurde.
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