Frauke Rostalski, Professorin für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität zu Köln und seit 2020 Mitglied des Deutschen Ethikrats, hat in einem Interview mit dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ gefordert, die Leihmutterschaft in Deutschland zu erlauben. Sie postuliert, dass eine solche Gesetzesreform den „Wertvorstellungen eines Großteils der Bevölkerung“ Geltung verschaffen würde, sofern sich der Gesetzgeber für „die sogenannte altruistische Leihmutterschaft“ entschiede und das Austragen eines fremden Kindes mit den dazugehörigen medizinischen Dienstleistungen nicht „in der kommerzialisierten Form“ legalisiert würde, „wie wir sie etwa in den USA erleben“.
Aus dem Befremden darüber, wie viel Geld in den Vereinigten Staaten mit der Vermietung von Gebärmüttern verdient werden kann, gewinnt Rostalski ein eigenes Argument für die Änderung des deutschen Rechts: „Das große Geschäft mit den Leihmüttern ist geradezu die Kehrseite eines strikten Verbots.“ Kehrseite: Zwischen Verbot und Geschäftsmodell, die sich logisch ausschließen, besteht in der sozialen Wirklichkeit, so behauptet das Argument, ein hintergründiger Zusammenhang. Das Verbot schafft erst den Markt oder treibt jedenfalls durch künstliche Verknappung des Angebots die Gewinnmöglichkeiten in die Höhe. Geläufig ist das Argument aus der Debatte über die Prohibition; es wird ständig auch gegen Verbote anderer Rauschmittel ins Feld geführt.
Wann sind Summen astronomisch?
Die Zulassung der altruistischen Leihmutterschaft ist in Rostalskis Vorstellung das probate Mittel gegen die kommerzielle. Rechtlich ermöglichen will sie das Gebären und Fortgeben eines von Dritten gezeugten Kindes, wenn die Frau „ohne Gewinnabsichten“ handelt. „Sie müsste natürlich eine Kostenerstattung erhalten und auch Sicherheiten im Fall von Komplikationen. Aber das ginge niemals so ins Geld wie die astronomischen Summen, die in den USA fällig werden. Das verschärft im Übrigen das Problem, weil Leihmutterschaft so zu einem Privileg der Reichen wird. Ein Jens Spahn kann sich das leisten. Aber da ist er eben die Ausnahme.“
Unklar ist, welcher Maßstab hier der Einstufung der Kosten als „astronomisch“ zugrunde liegt. Das lebensweltliche Staunen über den finanziellen Aufwand, den manche Menschen für die Erfüllung eines Herzenswunsches in Kauf nehmen, ist normativ folgenlos. Es muss irritieren, dass Rostalski nebenbei auch die Vergütung der amerikanischen Leihmütter als unverhältnismäßig hoch bewertet. Wenn nach einem kalifornischen Standardvertrag im Rahmen von Gesamtkosten von etwa 150.000 Dollar für die Leihmutter 60.000 Dollar abfallen, entschädigt sie das für ihre umfassende Kooperation im Rahmen des amerikanischen Modells fast schrankenloser Vertragsfreiheit. In diesem Sinne hat sich Jens Spahn in seinem Podcast-Gespräch mit Paul Ronzheimer zur Einordnung der Kostenfrage eingelassen: Die hohen Kosten bei amerikanischen Anbietern sollen Sicherheit für alle Beteiligten herstellen, insbesondere natürlich finanzielle Sicherheit für die Leihmutter.

Ein Fall des deutschen Verbots wird schwerlich eine Weltmarktbereinigung mit Preissturz in den Vereinigten Staaten herbeiführen. Irreführend ist Rostalskis Darstellung, erst durch das Verbot würden Leihmutterdienste ein Privileg der Reichen. Die vom Bundestag eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zitiert in ihrem 2024 vorgelegten Bericht Zahlen aus England, wo altruistische Leihmutterschaft legal ist: Die Kosten liegen im Durchschnitt bei 20.000 bis 30.000 Pfund, es können aber auch 80.000 Pfund auflaufen. Fairerweise hat Jens Spahn nicht bestritten, dass die von ihm in Amerika in Anspruch genommene Dienstleistung bei Zulassung in Deutschland eine Sache für Wohlhabende bleiben wird.
Ist das Institut einmal unter altruistischer Beschränkung gestattet, werden sozialstaatliche Gerechtigkeitsgründe dafür sprechen, die Beschränkung fallen zu lassen. Solange sich die Leihmutter die Leihmutterschaft leisten können muss, werden Paare aus Oberschichtfamilien privilegiert bleiben. Die Gewinnmargen im Gesundheitssystem erzeugen dagegen Kapital, das zur Umverteilung eingesetzt werden kann. Überhaupt ist die Kommerzialisierung von Dienstleistungen nichts Böses, weil sie die Voraussetzung von Professionalisierung ist.
Ein Leihmutterschaftswesen unter antikommerziellem Vorzeichen droht auf Kosten der Frauen zu gehen, deren Altruismus in Anspruch genommen wird. Die Kommission hat dieses Dilemma und damit die Fragwürdigkeit der Unterscheidung zwischen altruistischem und kommerziellem Modell in aller Klarheit herausgearbeitet. Wie soll die „Kostenerstattung“ bemessen werden? Warum soll die Leihmutter schlechter bezahlt werden als für körperlich vergleichbar anstrengende Berufsarbeit? Ihr wird die Unentgeltlichkeit von Care-Arbeit abverlangt, die bei allen anderen Müttern längst als Lebenslüge der Gesellschaft durchschaut ist. Kinder zu bekommen, ist laut Frauke Rostalski „ein so urtümlicher Wunsch vieler Menschen“, dass es an unbezahlten Helferinnen nicht fehlen wird. Mit ihren bioethischen Luftbuchungen verbreitet die Juristin die Ideologie der neuesten bürgerlichen Doppelmoral.
