
Wer bekommt Wohngeld?
Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten für Haushalte mit geringen Einkommen. Beantragen können es sowohl Mieter als auch Eigentümer einer Wohnung. Stand Ende 2024 beziehen 1,2 Millionen Haushalte in Deutschland Wohngeld. Sie bekommen im Durchschnitt 287 Euro. Nach Angaben des Bauministeriums leben in 44 Prozent der Haushalte Familien, darunter viele Alleinerziehende. Rentner machen mit einem Anteil von 52 Prozent die größte Gruppe unter den Wohngeldbeziehern aus. Mit der „Wohngeld Plus“-Reform der Ampelkoalition, die zum 1. Januar 2023 in Kraft trat, ist der Kreis der Berechtigten deutlich gestiegen. Zuvor gab es knapp 600.000 Haushalte, die Wohngeld bezogen.
Wie hoch ist das Wohngeld?
Das Wohngeld ist kein Zuschuss in fester Höhe, sondern variiert je nach Wohnkosten, Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnort. Am höchsten war es gemäß einer Übersicht des Bauministeriums auf eine Anfrage der Grünen zuletzt in kreisfreien Städten in Hessen mit im Schnitt 368 Euro, am niedrigsten in Landkreisen in Mecklenburg-Vorpommern mit 209 Euro. Auf der Internetseite des Bauministeriums gibt es einen Rechner, mit dem Haushalte prüfen können, ob sie Anspruch auf Wohngeld haben. Zuständig für Anträge und Bewilligung sind die Wohngeldbehörden der Kommunen. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld an die Preis- und Mietentwicklung angepasst. Anfang 2025 stieg es um durchschnittlich 15 Prozent (rund 30 Euro im Monat). Die Ausgaben für das Wohngeld teilen sich Bund und Länder. Von insgesamt 1,8 Milliarden im Jahr 2022 sind die Kosten nach der Reform auf 4,7 Milliarden Euro gestiegen.
Wie soll das Wohngeld jetzt gekürzt werden?
Um die Lücken in der Haushaltsplanung zu füllen, hat Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) seinen Kabinettskollegen Sparvorgaben gemacht. Eine davon betrifft das Wohngeld von Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Im kommenden Jahr sind im Bundeshaushalt 750 Millionen Euro weniger dafür eingeplant, von 2028 an soll die Ersparnis auf Bundesebene eine Milliarde Euro betragen. Als „bitter, aber nicht anders machbar“ bezeichnete Hubertz die Kürzungen. Ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte werde den Anspruch auf die staatliche Leistung verlieren. Noch ist die Haushaltsplanung aber nicht vom Bundestag beschlossen. In der SPD-Fraktion gibt es Widerstand gegen die Kürzung. Grundsätzlich gilt: Wohngeldbescheide werden befristet erteilt. Bereits bewilligte Anträge bleiben bis zum Ablauf der Frist gültig, erst danach endet gegebenenfalls der Anspruch.
Was sagen Ökonomen zum Wohngeld?
Wirtschaftsforscher stellen dem Wohngeld ein durchwachsenes Zeugnis aus. Gelobt wird vielfach, dass das Wohngeld gezielt und ohne Umwege diejenigen erreicht, die finanzielle Hilfe brauchen. Die staatlichen Zuschüsse für den sozialen Wohnungsbau gelten als deutlich ineffizienter, denn in der Regel können Haushalte auch dann in einer geförderten Wohnung mit geringer Miete wohnen bleiben, wenn ihr Einkommen steigt. Der Ökonom Andreas Peichl vom Ifo-Institut kritisiert jedoch, dass das Wohngeld die Arbeitsanreize senke. Wenn das Einkommen von Wohngeldhaushalten steigt, verlieren sie unter Umständen ihren Anspruch auf die Sozialleistung. Das macht es wenig attraktiv, etwa mehr Stunden zu arbeiten.
Was sagen Sozialverbände?
Der Deutsche Mieterbund bezweifelt, dass der Staat durch die Kürzungen beim Wohngeld unter dem Strich tatsächlich Geld spart. Denn wer mit seinem Einkommen Miete und Lebensunterhalt nicht decken könne, habe Anspruch auf Grundsicherung – mit einer höheren Unterstützung bei den Wohnkosten als beim Wohngeld. Die Kosten würden sich so nur vom Etat des Bauministeriums in den des Arbeitsministeriums verlagern.
Wie verhält sich das Wohngeld zur Grundsicherung?
Beide überschneiden sich, denn auch in der Grundsicherung werden Wohnkosten der Bezieher aus Steuermitteln finanziert. Wann welche Leistung zum Zuge kommt, überblicken selbst Fachleute nur schwer. Im Grundsatz gilt: Wer Anspruch auf Wohngeld hat, hat keinen Anspruch auf Grundsicherung – außer das Wohngeld reicht nicht aus, um das Haushaltseinkommen über das Niveau der Grundsicherung hinaus anzuheben. Dann kommt Letztere zum Zuge. Eine wichtige Zielgruppe des Wohngelds sind erwerbstätige Geringverdiener, die einen Mietzuschuss brauchen. Aber auch in der Grundsicherung (früher Bürgergeld) gibt es erwerbstätige Geringverdiener. Das sind die sogenannten Aufstocker, knapp 800.000 an der Zahl. Insgesamt beziehen 2,8 Millionen Haushalte Grundsicherung für Arbeitssuchende und deren Wohnkostenhilfe.
Wie unterscheiden sich Wohngeld und Grundsicherung?
Wer kein anderes Einkommen hat, etwa wegen Arbeitslosigkeit, für den übernimmt die Grundsicherung die gesamten Kosten für eine nach Haushaltsgröße und Mietpreis angemessene Wohnung. Sie zahlt also nicht nur einen Zuschuss. Für eine vierköpfige Familie in einer Region mit durchschnittlichen Wohnkosten waren das zuletzt 895 Euro im Monat. Wer auch selbst Geld verdient, muss sich dieses aber mit der Grundsicherung verrechnen lassen. Ist der eigene Verdienst höher als die Geldleistung vom Jobcenter, dann wird auch die Zahlung für Wohnkosten entsprechend gekürzt. Gleiches gilt im Prinzip auch für Rentner in der Grundsicherung im Alter. Ein wichtiger Unterschied zum Wohngeld ist außerdem: Für den Zugang zur Grundsicherung gelten strengere Vermögensgrenzen.
Ist das Nebeneinander von Wohngeld und Grundsicherung nicht unnötig kompliziert?
Das findet nicht zuletzt die Sozialstaatskommission der Bundesregierung. Sie hat deshalb im Januar dies empfohlen: Das Wohngeld wie auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener sollen zusammen mit der Grundsicherung in einem neuen „einheitlichen und deutlich vereinfachten materiellen Sozialleistungsgesetz aufgehen“. Anträge auf diese Leistungen würden dann nach einheitlichen Regeln und in einer Behördenhand bearbeitet. Bisher ist es so: Die Kommunen bearbeiten das Wohngeld; den Kinderzuschlag verwaltet die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA); und um die Grundsicherung kümmern sich Kommunen und BA gemeinsam. An den Details des geplanten Reformgesetzes arbeiten derzeit Fachgruppen von Bund und Ländern. Sie sollen damit bis Herbst fertig werden. Klar ist: Die aktuellen Kürzungen werden nicht die letzte Änderung am Wohngeld sein.
