
Der 45-Jährige, der Ende Juni sechs Menschen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade erschossen hat, hat laut einer Mitteilung des niedersächsischen Justizministeriums Suizid begangen. Demnach nahm er sich am Dienstag in der Justizvollzugsanstalt Bremervörde das Leben. „Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen aktuell nicht vor“, hieß es.
Demnach entdeckte ein Gefängniswärter den leblosen Mann am Dienstagmorgen um kurz nach sechs Uhr in seiner Zelle. Ein herbeigerufener Notarzt stellte wenig später seinen Tod fest.
Nach dem Vorfall fordert die Opposition im niedersächsischen Landtag Aufklärung. „Die Justizministerin muss jetzt lückenlos darlegen, wann welche Hinweise auf eine mögliche Selbstgefährdung vorlagen, wie diese bewertet wurden, welche Schutzmaßnahmen angeordnet waren und ob sie tatsächlich eingehalten wurden“, teilte Carina Hermann mit, die Parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Landtagsfraktion.
„Dass der Beschuldigte nun tot in seiner Zelle aufgefunden wurde, nimmt den Angehörigen auch die Möglichkeit, die vollständige strafgerichtliche Aufarbeitung der Tat zu erleben“, kritisiert Hermann.
Staatsanwaltschaft: Das war sechsfacher Mord
Der 45-Jährige hatte am 29. Juni in einer privaten Jugendhilfeeinrichtung im niedersächsischen Stade sechs Erwachsene erschossen – vier Frauen und zwei Männer. Vier Opfer waren sofort tot, eines starb noch am Tatort während der Reanimation. Das sechste Opfer erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Tat als sechsfachen Mord aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen bewertet.
Der Täter war zu einem sogenannten Hilfeplangespräch der Jugendhilfeeinrichtung erschienen, bei dem es um das Sorgerecht für seine drei Monate alte Tochter gehen sollte. Das Baby und dessen 34 Jahre alte Mutter befanden sich zum Tatzeitpunkt ebenfalls in dem Gebäude des privaten Trägers. Beide blieben bei der Tat unverletzt.
Bei dem 45-Jährigen handelte es sich um einen in Deutschland geborenen türkischen Staatsbürger aus dem Raum Hannover. Der Mann galt laut Darlegung der Behörden bis zur Tat zwar nicht als „absolut gewalttätig“, er war der Polizei aber bereits wegen Bedrohungen bekannt. Auch von der Jugendhilfe wurde er als heikel eingestuft.
