Wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt hat das Amtsgericht Hamburg eine Diensthundeführerin der Polizei zu einer Haftstrafe von acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts war der Einsatz des Hundes gegen einen Mann bei der Kontrolle eines Autos nicht gerechtfertigt. Die Angeklagte muss dem Verletzten außerdem ein Schmerzensgeld zahlen und die Kosten des Verfahrens tragen.
Zu dem Vorfall war es nach Angaben des Vorsitzenden Richters Philippe Klein am 28. Januar 2023 gekommen. Einer Polizeistreife war auf dem Langenfelder Damm im Bezirk Eimsbüttel ein Wagen ohne Kennzeichen aufgefallen. Über Funk hatten die Beamten von einer möglichen Verkehrsunfallflucht erfahren. Sie wollten das Fahrzeug kontrollieren, doch der Fahrer gab zunächst Gas und hielt dann sein Auto hinter einer Kurve an.
Cuttermesser bei Beifahrer gefunden
Als die Beamten an den Wagen herantraten, saß auf dem Fahrersitz niemand mehr. In der Arbeitskleidung des alkoholisierten Beifahrers fanden sie einen Zollstock, ein Cuttermesser und einen Bleistift. Ein zweiter Insasse auf der Rückbank weigerte sich auszusteigen, wie der Richter weiter erklärte. Ein Beamter schlug die abgedunkelte Scheibe der hinteren Tür ein und verletzte sich dabei. Weitere Beamte trafen als Verstärkung ein, darunter die angeklagte Diensthundeführerin.
Mann ignoriert Drohung mit Hund
Sie habe den Einsatz des Hundes angedroht, der danach den Mann auf der Rückbank angestoßen habe. Nach einer weiteren Androhung habe die Angeklagte dem Hund den Maulkorb abgenommen, sagte der Richter. Das Tier biss den Mann in den Oberarm und an anderen Stellen.
Als Zeuge vor Gericht hatte der damals 36 Jahre alte Mann über eine Dolmetscherin erklärt, er sei mit zwei Männern in einem Auto unterwegs gewesen, als die Polizei sie gestoppt habe. Zuvor habe er es sich nach einem langen Arbeitstag und ein paar Gläsern Wein auf der Rückbank bequem gemacht und sei eingeschlafen – bis Chaos und Geschrei losgebrochen seien.
Schwere Bissverletzungen
Nach den Bissen des Hundes taumelte er nach Angaben des Richters aus dem Auto. Die Polizisten brachten ihn zu Boden, während der Hund ihn weiter biss. Erst als der Mann aufhörte, sich zu wehren, ließ das Tier von ihm ab. Mit zahlreichen Verletzungen wurde er ins Krankenhaus gebracht und zweimal operiert.
Der Einsatz des Hundes sei nicht gerechtfertigt gewesen, stellte der Richter fest. «Es bestand keine Gefahr.» Unmittelbarer Zwang durch körperliche Gewalt hätte auch den Zweck erfüllen können, den Mann aus dem Auto zu holen und seine Personalien festzustellen.
3.000 Euro Schmerzensgeld
Der Diensthundeführerin seien die Gefahren des Beißeinsatzes bewusst gewesen, sie habe vorsätzlich gehandelt. Der Straftatbestand der Körperverletzung im Amt sei erfüllt. Das Gericht verurteilte sie auch zur Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 3.000 Euro an den verletzten Mann, der im Prozess als Nebenkläger auftrat.
Gericht: Polizei nicht unter Generalverdacht stellen
Das Gericht distanzierte sich ausdrücklich von einem im Prozess geäußerten Generalverdacht gegen die Polizei. Diese sei ein elementarer Bestandteil einer funktionierenden Gesellschaft und der öffentlichen Ordnung. Es sei wichtig, dass die Bürger Vertrauen in die Polizei hätten. «Das setzt voraus, dass die Polizei rechtmäßig handelt», sagte Klein. Wenn diese Grenze überschritten werde, müssten sich Polizeibeamte für ihr Handeln verantworten.
Rund zehn Polizisten, die als Zuschauer anwesend waren, nahmen das Urteil mit versteinerten Mienen auf. Es ist noch nicht rechtskräftig.
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