
Wegen des Verdachts von Preisabsprachen hat die EU-Kommission am Montag ein Kartellverfahren gegen rund ein Dutzend Hersteller von Bau-Chemikalien sowie drei nationale Branchenverbände eröffnet. Die Brüsseler Wettbewerbsbehörde teilte den betroffenen Unternehmen und Verbänden in einer „Mitteilung von Beschwerdepunkten“ (Statement of Objections) mit, dass sie nach vorläufiger Einschätzung gegen das EU-Kartellrecht verstoßen haben.
In Deutschland erhielten die Unternehmen Cemex Deutschland, Ha-be, Mapei, Master Builders Solutions, MC Bauchemie, Liesen, Remei und Sika ein Schreiben aus Brüssel, ebenso der Verband Deutsche Bauchemie. Fast alle betroffenen Unternehmen sind Tochtergesellschaften internationaler Baustoffkonzerne. Deren Tochtergesellschaften waren nach Kommissionserkenntnissen vielfach auch in Frankreich und Spanien an dem Kartell beteiligt.
Der Kommissionsvorwurf lautet, die betroffenen Unternehmen hätten die Preise bei der Lieferung chemischer Zusatzstoffe für Zement, Beton und Mörtel abgesprochen. Es handelt sich um Baustoffe, die im Hoch- und Tiefbau eine große Rolle spielen und deren Preise unmittelbaren Einfluss auf die Baukosten haben.
Auch Branchenverbände unter Verdacht
Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen zum einen chemische Additive, die vor allem die Leistungsfähigkeit von Zement verbessern, sowie chemische Beimischungen, die Verarbeitbarkeit, Haltbarkeit und Belastbarkeit von Beton und Mörtel steigern sollen. Die Kommission vermutet, dass die betroffenen Hersteller zwischen 2021 und 2022 zukünftige Preiserhöhungen für diese Produkte abgesprochen haben. Auslöser seien gestiegene Rohstoffkosten infolge der Corona-Pandemie und der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine gewesen.
Dass sich der Kartellvorwurf auch gegen die Branchenverbände richtet, hat einen besonderen Grund. Nach Kommissionserkenntnissen haben sich die Absprachen in Vorbereitung gemeinsamer Pressemitteilungen der nationalen Verbände ereignet, mit denen die Preiserhöhungen öffentlich begründet werden sollten. Die Kommission identifizierte drei voneinander getrennte Verstöße, je einen in Deutschland, Frankreich und Spanien.
Die Verfahrenseröffnung beruht auf Unternehmensdurchsuchungen aus dem Oktober 2023. Die betroffenen Unternehmen können nun die Unterlagen einsehen, aufgrund derer die Kommission das Verfahren eröffnet hat. Sie haben dann die Möglichkeit zur Stellungnahme. Wenn die Kommission endgültig zum Schluss kommt, dass die jetzt vermuteten Vorwürfe zutreffen, kann sie Bußgelder in Höhe von bis zu zehn Prozent des jeweiligen Jahresumsatzes verhängen.
