Nach den tödlichen Schüssen auf den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone beginnt bald ein Prozess gegen einen Polizisten. Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage wegen fahrlässiger Tötung zugelassen, wie ein Sprecher mitteilte.
Was dem Polizisten vorgeworfen wird
Der 28 Jahre alte Beamte soll den Deutschen in der Nacht zu Ostersonntag 2025 bei einem Einsatz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Den Ermittlungen zufolge schoss der Polizist fünfmal innerhalb von zwei Sekunden aus höchstens anderthalb Metern Entfernung. Viermal wurde Lorenz den Angaben zufolge dabei getroffen – in Bauch, Oberschenkel, Hüfte und Kopf. Er starb im Krankenhaus.
«Der Angeklagte habe als ausgebildeter Polizeibeamter erkennen können und müssen, dass ein Angriff weder unmittelbar bevorstand noch von Lorenz A. beabsichtigt war», argumentiert die Staatsanwaltschaft laut einer Gerichtsmitteilung.
Der Anwalt des Angeklagten, Alexander Mühlbauer, teilte mit, dass derzeit keine Stellungnahme abgegeben werde.
Der gewaltsame Tod des jungen Mannes verursachte weit über die Grenzen der niedersächsischen Stadt hinaus Entsetzen. Bundesweit gingen Menschen gegen Polizeigewalt und Rassismus auf die Straßen. Nach Auffassung der Initiative «Gerechtigkeit für Lorenz» ist Rassismus die Hauptursache für den Tod des Schwarzen.
Staatsanwaltschaft: Lorenz wollte fliehen
Nach vorläufiger Bewertung nimmt das Landgericht an, dass der Polizist irrtümlich glaubte, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Es geht demnach von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes aus.
Im November hatte die Oldenburger Staatsanwaltschaft den Beamten wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Deutsche sei davon ausgegangen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen und die Waffe entreißen. Tatsächlich habe der 21-Jährige Reizgas versprüht, ein mitgeführtes Messer benutzte er nach Angaben der Ermittler jedoch nicht. Auch auf die Dienstwaffe des Beamten habe er es nicht abgesehen gehabt. Laut Anklage wollte Lorenz zum Zeitpunkt der Schussabgabe fliehen, um nicht festgenommen zu werden.
Zu dem Polizeieinsatz war es demnach gekommen, weil Passanten eine Körperverletzung in der Oldenburger Innenstadt meldeten. Lorenz soll daran beteiligt gewesen sein.
Kaum Prozesse nach tödlichen Polizeischüssen
«Der tatsächliche Geschehensablauf mit seiner Dynamik» werde durch drei Richter und zwei Schöffen aufzuklären sein, so das Landgericht. Das gelte auch für die tatsächliche Wahrnehmung des Geschehens durch den Polizisten, dessen möglichen Irrtum sowie die Frage, ob man ihm dem Irrtum vorwerfen könne. Lorenz’ Eltern werden nach Gerichtsangaben im Prozess als Nebenkläger auftreten. Wann der Prozess beginnt, ist laut Gericht noch unklar.
Nur selten sitzt in Deutschland ein Polizist wegen tödlicher Schüsse auf der Anklagebank. Bei Polizeieinsätzen kamen im vergangenen Jahr mindestens 16 Menschen bundesweit ums Leben, in allen Fällen wird automatisch ermittelt. Die meisten Verfahren gegen Beamtinnen und Beamten werden eingestellt, nur etwa zwei Prozent der Fälle landen nach Schätzung von Experten vor Gericht.
Grünen-Politikerin fordert «volle Transparenz»
Die Oldenburger Landtagsabgeordnete Lena Nzume (Grüne) nannte die Entscheidung des Landgerichts einen wichtigen Schritt für die Aufarbeitung der tödlichen Schüsse. «Für die Familie von Lorenz, für viele Menschen in Oldenburg und weit darüber hinaus ist diese Entscheidung von großer Bedeutung.» Es brauche eine umfassende Beweisaufnahme und volle Transparenz. Das sei wichtig für das Vertrauen in den Staat.
Ähnlich äußerte sich die Initiative Gerechtigkeit für Lorenz auf Instagram. «Wenn ein Mensch durch staatliche Gewalt sein Leben verliert, muss besonders genau geprüft werden, ob die Voraussetzungen für diesen Einsatz tatsächlich vorlagen.»
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