Wer zu Unrecht inhaftiert worden ist, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Für jeden Tag Haft sollen Betroffene laut einem Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) 100 Euro bekommen, anstatt wie bisher 75 Euro. Ab einer sechsmonatigen Haft soll der Betrag laut dem Entwurf auf 150 Euro pro Tag steigen.
Entschädigung erhält man, wenn eine Verurteilung
später aufgehoben wird, oder wenn ein Verfahren, das zu
Untersuchungshaft geführt hat, eingestellt wird oder mit einem
Freispruch endet.
»Zu unserem Rechtsstaat gehört, dass Fehler
korrigiert werden«, sagt Hubig. Wer zu Unrecht in Haft war, müsse
angemessen entschädigt werden. Auch dass jemand in einer solchen
Situation nachträglich Abzüge für »Kost und Logis« erdulden müsse, sei
falsch. Daher soll die Verpflegung und
Unterbringung in der Haftanstalt in Zukunft vom Staat getragen werden und nicht mehr von der Entschädigungssumme abgezogen werden.
Längere Fristen und öffentliche Bekanntmachung
Menschen, die zu Unrecht inhaftiert waren,
sollen künftig zudem länger als bisher Zeit haben, um ihre Ansprüche
geltend zu machen. Aktuell muss jemand, der Entschädigung erhalten
möchte, den entsprechenden Antrag innerhalb eines Monats nach Zustellung
der Mitteilung über die Einstellung des Verfahrens gestellt haben.
Diese Frist soll verlängert werden auf zwei Monate.
Wer sich erfolgreich
gegen eine frühere Verurteilung gewandt hat, soll die öffentliche
Bekanntmachung der Aufhebung des Urteils verlangen können, mindestens im
Bundesanzeiger.
Reform aus der Ampel-Zeit
Der frühere Bundesjustizminister Marco
Buschmann (FDP) hatte im Juli 2024 einen Vorschlag für eine Reform der
Strafverfolgungsentschädigung vorgelegt. Da kurz darauf die
Ampel-Regierung zerbracht, wurde der damalige Entwurf jedoch nicht
umgesetzt.
Die Reform ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, da die Entschädigung von den Ländern gezahlt werden muss. Länder und Verbände sollen nun bis zum 14. August zu
dem Entwurf Stellung nehmen können.
