Dass Hitze lebensgefährlich ist, bestreitet in der Bundesregierung niemand. Aber zuständig für den Kampf gegen sie sieht man sich in Berlin trotzdem nicht. Zumindest nicht in der ersten Reihe. Regierungssprecher Stefan Kornelius sagte am Ende der Hitzewelle: „Eine Chefsache wird das Wetter nicht ändern.“ Die Verfassung gibt der Bundesregierung recht; für den Katastrophenschutz, auch bei Hitze, sind die Bundesländer zuständig.
Aber Geld vom Bund erwarten Länder und Kommunen durchaus. Das wiederum schien die Bundesregierung in den vergangenen Tagen zu erstaunen. Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) verwies in einem Interview in der ARD darauf, dass Länder und Kommunen 100 Milliarden Euro durch das Sondervermögen zur Verfügung gestellt bekämen.
Schneiders Interviewäußerung ist in der kommunalen Familie nicht gut angekommen. Der Hinweis auf das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz sei „völlig daneben“ gewesen. Denn von den 100 Milliarden Euro erreichten in den kommenden zwölf Jahren nur 60 Milliarden die Kommunen. Städte und Gemeinden müssten immer neue Rekorddefizite ausweisen. Im laufenden Jahr sind es 30 Milliarden Euro. Das Geld aus dem Sondervermögen reiche also keinesfalls für die Generationsaufgabe Hitzeschutz aus, sagte auch Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetags. Die Städte täten ihr Möglichstes. Sie schüfen Frischluftschneisen, entsiegelten Flächen, begrünten Dächer und Fassaden.
Doch ohne weitere Unterstützung gehe es nicht. „Die kommunale Finanzkrise gefährdet Klimaanpassung und Hitzeschutz“, sagte Schuchardt. Viele Städte hätten zwar bereits Hitzeaktionspläne. „Aber solche Pläne bleiben Papiertiger, wenn wir die darin aufgelisteten Maßnahmen nicht umsetzen können, weil den Städten das Geld fehlt.“
Die Kommunen brauchen das Sondervermögen für alles Mögliche
Schuchardt weist zudem darauf hin, dass der kommunale Investitionsstau mittlerweile mehr als 230 Milliarden Euro beträgt. Davon entfallen nach Angaben des Städtetags allein rund 70 Milliarden auf Neubau und Sanierung von Schulen. Mit den Sondervermögensmitteln müssten auch Kitas und Straßen saniert, Brücken instand gehalten, der öffentliche Personennahverkehr sowie der Brand- und Katastrophenschutz gestärkt und eben auch Hitzeschutzmaßnahmen finanziert werden.
Wie wenig dafür übrig bleibt, macht das Beispiel Nordrhein-Westfalen deutlich. Von den 21 Milliarden Euro, die dem Bundesland aus dem Sondervermögen des Bundes zustehen, sollen zwei Milliarden für die energetische Sanierung von kommunalen Liegenschaften und Klimaschutzmaßnahmen verwendet werden – verteilt über zwölf Jahre.
Schon seit einiger Zeit fordert der Städtetag die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz, die es dem Bund erlauben würde, den Ländern stärker bei der Klimaanpassung zu helfen. Beim Küstenschutz zum Beispiel gibt es das schon. Umweltminister Schneider sprach kürzlich davon, eine Gemeinschaftsaufgabe sei im Koalitionsvertrag verabredet. Tatsächlich haben Union und SPD nur beschlossen, eine solche Gemeinschaftsaufgabe zu prüfen. Vonseiten der Regierung ist diese Prüfung ziemlich weit fortgeschritten, mit den Ländern gilt eine Einigung nach der Sommerpause als möglich. Ein Sprecher des Umweltministeriums sagt dazu nur, dass die Gespräche noch nicht abgeschlossen seien.

Fraglich ist, ob Schneider in der Bundesregierung und im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit zustande bekommt. Denn neuen Ausgaben zuzustimmen, fällt dort den Beteiligten angesichts der angespannten Finanzlage schwer. Zumindest in den Fraktionen gibt es aber eine Offenheit, um über eine Grundgesetzänderung zu sprechen.
Wie positioniert sich die Union?
Entscheidend dürfte neben der Rolle von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) vor allem die Positionierung der Union werden. Für deren Bundestagsfraktion spricht seit einigen Wochen der Abgeordnete Klaus Mack als Stellvertretender Fraktionsvorsitzender zu Umweltfragen. Er sagte der F.A.Z.: „Klimaanpassung ist zentral, und die Folgen fehlender, aber auch die Folgen effektiver Klimaanpassungsmaßnahmen spüren die Menschen ganz konkret.“ Die Kommunen müssten in die Lage versetzt werden, „das auch leisten zu können“. Jetzt müsse die Bundesregierung erst einmal prüfen, „welche Rolle eine mögliche Gemeinschaftsaufgabe für Klimaanpassung spielen kann – auch vor dem Hintergrund knapper Kassen und hoher verfassungsrechtlicher Hürden“.
Schneider spricht bei der Finanzierung der Klimaanpassung von einem „Kraftakt“ – ohne gemeinsamen Druck mit den Ländern dürfte es schwierig werden, den Bund zu bewegen. Mit allzu deutlicher Kritik musste Schneider für seinen Verweis auf das Sondervermögen aus den Landeshauptstädten daher auch nicht rechnen.
Der nordrhein-westfälische Umweltminister Oliver Krischer (Grüne) etwa hält sich mit Kritik an den Äußerungen Schneiders zurück. Er will lieber nach vorne schauen. „Denn nach der Hitzewelle ist vor der Hitzewelle“, sagte er im Gespräch mit der F.A.Z. „Wir müssen auf allen Ebenen das Bewusstsein für die Notwendigkeit von Klimaanpassung schärfen.“
Wie in vielen anderen Bundesländern sind auch in Nordrhein-Westfalen mehrere Ministerien mit dem Hitzeschutz befasst. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales von Karl-Josef Laumann (CDU) ist für den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz zuständig. Ein Sprecher verwies darauf, dass im Rahmen der Krankenhausplanung 2022 rund drei Milliarden Euro für die Ertüchtigung der oft in die Jahre gekommenen Kliniken zwischen Rhein und Weser zur Verfügung stehen. Fordert ein Träger Mittel aus diesem Topf an, muss er nachweisen, dass ein Drittel für Klimaanpassungen verwendet wird.
Nach Angaben des für Stadtentwicklung zuständigen Bauministeriums von Ina Scharrenbach (CDU) stehen für „Änderungen wie mehr Stadtgrün, mehr Wasser, offene, aber verschattete Plätze, Versickerungsfähigkeit von Wasser im Stadtraum“ jährlich rund 350 Millionen Euro zur Verfügung. Das Umweltministerium wies darauf hin, dass es in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Förderprogramme zur Klimaanpassung für Kommunen gebe. Mit einer Förderquote von bis zu 90 Prozent durch Land oder EU sei der kommunale Eigenanteil bei vielen Vorhaben vergleichsweise gering. Kaum ein anderes Bundesland habe so viele Programme im Angebot.
In Nordrhein-Westfalen hat nur jede vierte Kommune ein Konzept
Nordrhein-Westfalen war das erste Bundesland, das 2021 unter der damaligen schwarz-gelben Landesregierung ein eigenständiges Klimaanpassungsgesetz verabschiedet hat. Seit Juli 2024 gibt es das Bundes-Klimaanpassungsgesetz, was eine rechtliche Harmonisierung notwendig macht. So gesehen traf es sich gut, dass CDU und Grüne nach der Landtagswahl 2022 in ihrem Koalitionsvertrag eine Novellierung des Gesetzes verabredeten.
Sie soll im Herbst verabschiedet werden und zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Sie sieht vor, dass bis Ende 2029 alle Städte und Gemeinden im Land verpflichtet sind, Konzepte zum Schutz vor Hitze und Starkregen zu erstellen. Derzeit haben lediglich rund ein Viertel der 396 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ein Klimaanpassungskonzept, mit dem lokale Risiken wie Hitze oder Starkregen systematisch erfasst und gezielte Maßnahmen zur Milderung entwickelt werden.
Die kürzlich vorgestellte Klimaanalyse 2026 des Landesamts für Natur, Umwelt und Klima (LANUK) führt vor Augen, wie viele Menschen in Nordrhein-Westfalen von starker Hitze betroffen sind. Demnach leben rund 7,5 Millionen Menschen (und damit rund 42 Prozent der Landesbevölkerung) in Siedlungsbereichen mit „dringendem Handlungsbedarf“.
Grundlage dieser Einordnung sind laut LANUK Modellierungen zur nächtlichen thermischen Belastung an einem typischen und an einem extremen Sommertag. Die Analyse macht mit einer räumlichen Auflösung von 25 auf 25 Meter landesweit kleinräumig deutlich, wo Freiräume kühlend wirken, wo sich die Hitze besonders staut und wo Kommunen also vorrangig mit Anpassungen beginnen sollten. Das bisher Erreichte sei kein Grund zum Ausruhen, sagte Umweltminister Krischer. „Wir werden stetig mehr tun müssen für die Klimaanpassung.“
Und dabei gelte es, Hitze- und Kälteschutz immer zusammenzudenken, hieß es aus dem Bauministerium von Ina Scharrenbach. Jede Stadt stelle ein eigenes System dar, immer wieder nur punktuell „Highlights“ herauszugreifen, helfe nicht weiter, sagte ein Sprecher des Ministeriums der F.A.Z. Auch ergäben sich aus Klimaschutzvorgaben und Klimaanpassungsmaßnahmen Zielkonflikte. „Durch die Dämmvorgaben des Bundes gilt in vielen Gebäuden: Die Wärme kann herein, aber nicht mehr heraus. Hierauf hat Ministerin Scharrenbach in den vergangenen Jahren – gerade in den Sommermonaten – immer wieder hingewiesen.“ Insbesondere bei den nach dem strengen KfW-40-Standard gebauten Häusern sei das gravierend. „Die Folge ist, dass diese Gebäude zusätzlich zu kühlen sind, in der Regel über Klimaanlagen.“
