Zehn Milliarden Euro klingen ganz ordentlich. Um Steuern in dieser Höhe will die Regierung die Bürger entlasten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) liefert die passenden Fallbeispiele, alle mit zwei Kindern, von der Pflegekraft, der Erzieherin bis zum Lehrer, und das alles auch für Alleinerziehende. Um teilweise mehr als 600 Euro im Jahr sollen die Menschen entlastet werden. „Das ist eine respektable Summe“, lobt Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) sich selbst und seine Koalition.
Nun unterliegen Beispiele immer auch einer politischen Auswahl. Und so überrascht nicht, dass dort alle kräftig entlastet werden. Vor allem gering- bis mittelgut verdienende Arbeitnehmerfamilien sind das. Dies soll schließlich die Botschaft sein. Aber wie sieht es in anderen Fällen aus, bei kinderlosen Singles, bei Gutverdienern, bei Selbständigen? Profitieren sie auch, und um wie viel? Und bleibt auch bei den Familien etwas von der versprochenen Entlastung übrig, wenn die absehbaren Mehrbelastungen in den Sozialversicherungen mitberücksichtigt werden? All das zeigt der neue Reform-Rechner der F.A.S., der ausrechnet, wie viel netto die Leser 2027 und 2028 nach den Steuer- und Sozialreformen auf ihrem Konto haben werden. Sie müssen dafür nur wenige Angaben zu ihrem Einkommen und eventuellen Kindern machen und erhalten sofort ihren künftigen Nettobetrag angezeigt.
Es ist eine Näherungsrechnung, keine genaue Prognose, denn einige Details stehen noch nicht fest, und alle anderen sind auch noch nicht im Bundestag beschlossen. So muss der F.A.S.-Rechner mit Annahmen arbeiten, aber die liegen nahe an den zu erwartenden Beschlüssen. Der Rechner gibt eine gute Indikation, wer besonders viel entlastet und wer sogar belastet wird.
Geplant ist, dass der steuerfreie Grundfreibetrag angehoben wird, das Kindergeld bis 2028 in zwei Schritten auf 272 Euro steigt und der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1430 Euro wächst. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent wird erst etwas später ab 70.600 Euro erhoben. Auf der anderen Seite müssen Gutverdiener mehr bezahlen. Die sogenannte Reichensteuer wird künftig schon ab 250.000 Euro erhoben (Verheiratete das Doppelte), von 280.000 Euro an gibt es einen neuen Steuersatz von 47 Prozent. Das zeigt, warum kinderreiche Familien mit gutem, aber nicht sehr hohem Einkommen die Gewinner der Reformen sind. Warum kinderlose Gutverdiener und kleine mittelständische Unternehmen mehr als bisher zahlen müssen. Und weshalb Selbständige, die nicht vom höheren Arbeitnehmerpauschbetrag profitieren, benachteiligt werden.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Aber es gibt noch andere Verlierer, denn zur Finanzierung werden einige Subventionen gekürzt. So sind künftig nur noch 15 Prozent statt bisher 20 Prozent der Handwerkerkosten absetzbar, maximal 900 statt 1200 Euro im Jahr. Sie konnten direkt von der zu zahlenden Steuer abgezogen werden. Allein diese Reduzierung kann schon die gesamte Entlastung aus der Steuerreform aufzehren. Das betrifft nicht nur diejenigen, die sich einen Elektriker oder Klempner für individuelle Reparaturen im Haus oder in der Wohnung bestellen. Sondern auch alle Mieter, die einen Teil der Nebenkostenrechnung als Handwerkerkosten absetzen, wobei allerdings die wenigsten damit allein 900 Euro im Jahr überschreiten. Auch Minijobs werden künftig höher besteuert, mit fünf statt zwei Prozent.
Die meisten Steuersenkungen sind eh vorgeschrieben
Hier ist die Steuererzählung am Ende. Fast. Denn zum einen wäre ein Großteil der Änderungen sowieso verfassungsrechtlich vorgeschrieben gewesen, etwa die Erhöhung von Grundfreibetrag und Kindergeld. Zudem war es in den vergangenen Jahren üblich, die Steuererhöhungen infolge der Inflation (kalte Progression) auszugleichen. Die anderen, nicht üblichen Änderungen machen so nur den kleineren Teil der groß angekündigten Reform aus. „Das ist eine Mogelpackung“, kritisiert denn auch der renommierte Professor für Steuerlehre an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Frank Hechtner.
Zum anderen sind die Steuererleichterungen nur die halbe Wahrheit. Denn die Regierung reformiert auch die Sozialversicherungen. Und das kann die Sozialabgaben erhöhen, was die Entlastung durch die Steuern in manchen Fällen teils oder sogar ganz auffrisst. Vom Brutto bliebe dann trotz Reform nicht mehr Netto übrig.
Sozialreformen fressen Steuersenkungen auf
Der F.A.S.-Rechner kalkuliert genau das für jeden individuell. Er berücksichtigt zum Beispiel die geplante Gesundheitsreform. Sie erhöht die Beitragsbemessungsgrenzen, das heißt den Betrag, bis zu dem Kassenbeiträge erhoben werden. Das trifft die Gutverdiener. Von 2028 an ist auch die Familienversicherung nicht mehr immer beitragsfrei. Sie kostet nach den jüngst noch einmal geänderten Plänen 2,5 Prozent, wenn das Paar keine Kinder hat, oder solche, die älter als elf Jahre alt sind, also in der Regel die Grundschule verlassen haben. Die geplanten, um 50 Prozent höheren Eigenbeteiligungen für Medikamente und Krankenhausaufenthalte bleiben beim Rechner hingegen außen vor, weil sie sich nicht auf die monatliche Gehaltsüberweisung auswirken, sondern direkt bezahlt werden müssen. Der Rechner geht von stabilen Kassenbeiträgen aus, wie die Politik sie mit der Reform erreichen will.
Die Berechnungen berücksichtigen auch die geplante Rentenreform. Danach sollen die Bürger in der gesetzlichen Rente künftig einen zusätzlichen Beitrag bezahlen, der am Kapitalmarkt angelegt wird. Er beträgt 2028 zunächst 0,5 Prozent und steigt dann bis 2031 auf zwei Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich diesen Zusatzbeitrag. Auch der prognostizierte Anstieg des allgemeinen Beitragssatzes wird miterfasst.
Zudem soll die Pflegeversicherung reformiert werden. Kinderlose sollen stärker zur Kasse gebeten werden. Sie zahlen künftig 4,3 statt 4,2 Prozent. Für die bisher kostenlose Familienversicherung sollen nun 0,52 Prozent fällig werden. Und die Beitragsbemessungsgrenze soll steigen. All das erhöht die Beiträge und senkt das Netto. Hinzu kommen Kürzungen der Leistungen.
Wie wirkt sich all das nun genau aus? Die F.A.S. hat dazu ein paar Beispielfälle gerechnet, mit Kinderlosen und Familien, mit Geringverdienern bis hin zu sehr Reichen, die von der höheren Reichensteuer betroffen sind. Es stellt sich heraus: Die Einbeziehung der Sozialreformen in die Rechnung ändert das positive Bild der Steuerreform – vor allem 2028, wenn die Rentenbeträge angehoben werden, die Beitragsbemessungsgrenzen weiter steigen und die Familienversicherung in manchen Fällen bezahlt werden muss. Immerhin: Die höheren Sozialabgaben sind zum Teil steuerlich absetzbar, senken also die Steuern. Netto bleiben sie trotzdem eine Belastung.
Den großen Unterschied machen die Kinder. Kinderlose werden in unseren Beispielen 2027 bis zu einem mittleren Einkommen entlastet, 2028 gar nicht mehr. Aber auch viele Familien zahlen 2028 mehr als bisher. Vor allem gutverdienende Familien und solche mit Kindern, die älter als 12 sind. So bekommen die optimistisch verkauften Reformen einen faden Beigeschmack.
So rechnen wir
Wir berechnen die geplanten Änderungen im Einkommensteuertarif, die Änderungen der Beitragsbemessungsgrenzen und die Änderungen der Beitragssätze (z.B. durch die Einführung der Aktienrente, die Mehrbelastung für Kinderlose in der Pflegeversicherung und die Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnern unter bestimmten Umständen). Zudem berücksichtigen wir Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssteigerungen, soweit sie von der Rentenversicherung prognostiziert sind.
Die Reformangaben der Bundesregierung sind noch nicht in jedem Fall klar. Dann modellieren wir sie nach bestem Wissen und Gewissen, zum Beispiel den genauen Steuertarifverlauf. Bei den Werten, die in zwei Stufen wachsen (2027 und 2028), nehmen wir an, dass das je hälftig 2027 und 2028 passiert. Das betrifft den Grundfreibetrag, das Kindergeld und in Folge auch den Kinderfreibetrag.
Unsere Ergebnisse können sich auch deshalb von den Beispielen des Finanzministeriums unterscheiden, weil wir – anders als das Finanzministerium – auch die steuerlichen Auswirkungen der sich ändernden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigen. Bei der Absetzung dieser Beiträge berücksichtigen wir die Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit von Altersvorsorgeaufwendungen und Vorsorgeaufwand, dabei auch die Kürzung des KV-Betrags um Krankengeld-Anspruch (4,0 Prozent). Wir nehmen eine Günstigerprüfung für Kindergeld und -freibetrag vor. Wir berücksichtigen zudem den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende.
Grundsätzlich ist das Steuer- und Sozialversicherungssystem so komplex, dass die Ergebnisse nur als Näherung verstanden werden dürfen. Die genauen individuellen Verhältnisse könnten wir nur abbilden, wenn Sie uns eine ganze Steuererklärung und noch weitere Unterlagen abgeben würden.
