
Erst stieg er rasant auf dem internationalen Kanzleimarkt auf, dann zog Kai-Uwe Steck die Fäden im größten Steuerskandal der deutschen Wirtschaftsgeschichte, den Cum-Ex-Geschäften. Schließlich fand er sich, trotz neun Jahren intensiver Aufklärungshilfe für Fahnder und Strafjustiz, wegen eines Steuerschadens von einer halben Milliarde Euro auf der Anklagebank des Landgerichts Bonn wieder. Im Juni 2025 verurteilte ihn eine Strafkammer wegen schwerer Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, ausgesetzt auf Bewährung.
Zudem soll Steck, der über Jahre als Kronzeuge der Staatsanwaltschaft Köln auftrat, Millionen aus seiner Cum-Ex-Beute an den Staat zurückzahlen – mit der Beratung der illegalen Deals hat der heute 54 Jahre alte Wirtschaftsanwalt eigenem Bekunden nach mehr als 50 Millionen Euro verdient.
Forderungen von bis zu 1,6 Milliarden Euro
„Das Geld habe ich nicht mehr“, gestand Steck im Dezember 2025 im Gespräch mit der F.A.Z. ein. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, müsste er wohl Privatinsolvenz anmelden, meinte Steck, und das, obwohl ihm seine Zulassung als Anwalt vom Gericht belassen worden sei. „Man gibt mir die Chance, weiterzuleben.“ Denn als Hinweisgeber sieht er sich nicht nur starken Anfeindungen und Strafanzeigen ehemaliger Geschäftspartner ausgesetzt, sondern auch Schadenersatzforderungen von Banken und Investoren sowie Haftungsbescheiden der Steuerbehörden, die dem Vernehmen nach in Spitzenzeiten bis zu 1,6 Milliarden Euro betragen haben.
Für ihr Urteil, das die Verdienste des Kronzeugen strafmildernd würdigt, mussten die Richter aus Bonn viel öffentliche Kritik einstecken. Gegen die Entscheidung legten sowohl Stecks Verteidiger Gerhard Strate als auch die Staatsanwälte Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) ein. In ihrem Plädoyer hatten die Ankläger eine deutlich härtere Strafe, nämlich drei Jahre und acht Monate, sowie ein Berufsverbot für Steck gefordert.
Krachende Niederlage für die Ankläger
Seit einigen Wochen hat der Jurist Gewissheit: In einem vierseitigen Beschluss, der der F.A.Z. vorliegt, verwarf der erste Strafsenat am BGH die Revision der Staatsanwälte, ohne dass es überhaupt noch zu einer mündlichen Verhandlung kam. Das zentrale Argument der Ankläger, wonach eine Bewährungsstrafe bei einem Schaden von 500 Millionen Euro nicht mehr vertretbar sei, wischte der BGH vom Tisch. Es würde das gesetzgeberische Ziel konterkarieren, trotz „erheblicher und fortgesetzter“ Aufklärung nicht noch Bewährungsstrafen auszusprechen. „Dies wäre in letzter Konsequenz geeignet, künftig aussagegeneigte Täter im Einzelfall von der Offenbarung schwerer Steuerstraftaten abzuhalten“, schreiben die Bundesrichter. Das Urteil aus Bonn ist rechtskräftig, der BGH sendet auch ein Signal an andere Beschuldigte im Cum-Ex-Skandal: Wer kooperiert, kann trotz enormer Schadenssummen mit einer Strafmilderung rechnen.
Strate wertet den Beschluss als historisch. Die „Kronzeugen“-Regelung im Strafgesetzbuch sei zwar seit 2009 in Kraft, stoße aber auf Skepsis und in der Praxis auf Zurückhaltung. „Es ist ein großes Verdienst des Landgerichts Bonn und – ihm folgend – nun des Bundesgerichtshofs, mit sorgfältigen Abwägungen deutlich gemacht zu haben, dass diese Regelung mit dem Rechtsstaat nicht nur vereinbar ist, sondern ihm zusätzlichen Raum verschafft.“ Auf die Frage nach einer Privatinsolvenz will Strate keine klare Antwort geben. „Es gehört zur professionellen Klugheit eines Strafverteidigers, nichts Exaktes über die finanzielle Situation des eigenen Mandanten wissen zu wollen.“ Beide Instanzen wollten Steck die Perspektive des Überlebens sichern, betont sein Strafverteidiger. „Ein Berufsverbot wurde nicht ausgesprochen.“
Für die Strafverfolger, die sich bis zur Causa Steck ausnahmslos durch den ersten Strafsenat bestätigt sahen, ist es eine historische Niederlage. Auf Nachfrage teilte ein Sprecher mit, dass man Entscheidungen anderer Obergerichte nicht kommentiere. Auch Anne Brorhilker, ehemalige Cum-Ex-Chefaufklärerin in der Kölner Behörde, wollte sich nicht äußern. Es bestehen weiterhin Verschwiegenheitspflichten zu früheren dienstlichen Angelegenheiten, hieß es dazu von der Bürgerbewegung Finanzwende, für die Brorhilker seit knapp zwei Jahren im Vorstand tätig ist.
Brorhilker baute Kronzeugen über Jahre auf
Über einen Zeitraum von anderthalb Jahren hatte Brorhilker Steck von November 2016 an im Landeskriminalamt Düsseldorf vernommen und damit die Grundlage für dessen Status als Kronzeuge der Anklage aufgebaut. In der Folge überzeugte Steck mehrere Aktienhändler ebenfalls zur Kooperation und sagte in mehr als zehn Strafprozessen in Bonn, München und Wiesbaden als Hauptbelastungszeuge aus, unter anderem gegen seinen früheren Mentor und Kanzleipartner Hanno Berger. Zum Bruch zwischen der Ermittlerin und ihrem Hinweisgeber kam es dann mit der Anklage gegen Steck; Brorhilker trat im Strafprozess gegen ihn sogar als Zeugin auf – und es kam zu Wortgefechten im Gerichtssaal in Bonn.
Für Peter Gauweiler bleibt Steck ein „Lügner“, trotz des rechtskräftigen Urteils. Der frühere CSU-Politiker und Anwalt des im Cum-Ex-Skandal ebenfalls angeklagten Privatbankiers Christian Olearius weist auf die über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung der Karlsruher Entscheidung hin. „Die Glaubwürdigkeit von Herrn Steck in Zweifel zu ziehen, hätte bedeutet, die gesamte Konstruktion der Cum-Ex-Urteile – nicht nur im Warburg-Komplex – grundlegend infrage zu stellen“, betont Gauweiler in einer E-Mail an die F.A.Z.
