Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als sogenannter Torwächter ab. Als Torwächter werden Digitalunternehmen mit besonders großer Marktmacht bezeichnet. Damit treffen Apple bestimmte Pflichten, die einen fairen Wettbewerb gewährleisten sollen.
Die Kommission kann digitale Plattformen als Gatekeeper, also Torwächter, benennen, wenn sie ein wichtiges Zugangstor zu Verbraucherinnen und
Verbrauchern darstellen. Für die Unternehmen gelten dann besondere
Pflichten, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten
sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass manche große
Plattformbetreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre
Marktposition zu stark einnehmen könnten.
Dabei geht es vor allem darum, dass Dienste nicht nur innerhalb eines geschlossenen Systems funktionieren sollen. Die EU-Kommission hatte Apple 2023 nach dem Gesetz für digitale Märkte als Torwächter für den App Store, iOS und den Browser Safari benannt.
Apple klagte gegen die Einstufung für den App Store und iOS, hatte damit aber nun keinen Erfolg. Gegen das Urteil kann der Konzern noch vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgehen.
Das Gesetz für digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) gilt aktuell für fünf US-Konzerne: Alphabet, Amazon, Apple, Meta und Microsoft. Außerdem gilt es für die Buchungsplattform Booking.com mit Sitz in den Niederlanden und das chinesische Unternehmen ByteDance, das hinter TikTok steht.
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