Die Bundestagsfraktionen der Regierungsparteien schlagen eine Reihe von Änderungen am Regierungsentwurf für ein neues Heizungsgesetz vor. Unter anderem soll noch in diesem Jahr ein weiteres Gesetz verabschiedet werden, das eine vollständige Umstellung auf alternative Brennstoffe für Öl- und Gasheizungen bis 2045 vorsieht. Das geht aus einem Änderungsantrag der Unions- und SPD-Fraktionen zum sogenannten Gebäudemodernisierungsgesetz hervor, der der Nachrichtenagentur AFP vorliegt.
Wegen einer Klage der Linkenfraktion könnte sich das Gesetz noch bis nach der Sommerpause verzögern. Das berichtet die Nachrichtenagentur dpa unter Verweis auf Koalitionskreise. Eine Entscheidung darüber solle in den kommenden Tagen fallen. Die Linke hatte vor dem Bundesverfassungsgericht eine Klage eingereicht. Die klimapolitische Sprecherin der Linkenfraktion, Violetta Block, sagte, dass damit verhindert werden solle, dass das Gesetz durchgepeitscht werde, ohne dass Auswirkungen auf das Klima bekannt seien. Die Linke sieht Informationsrechte der Abgeordneten verletzt. Das Bundesverfassungsgericht könnte in dieser Woche über einen Eilantrag entscheiden.
»Verbessert wurde nicht wirklich was«
Die Grünen kritisierten den Änderungsantrag. »Union und SPD zögern,
ihr eigenes Gesetz umzusetzen. Sie sollten die Sommerpause gut nutzen
und das Gesetz ganz zurücknehmen«, sagte der Grünenpolitiker Michael
Kellner der dpa. Beim Gesetz ignoriere die Koalition alle Warnungen. Fossile
Gasheizungen würden nicht aus dem Verkehr gezogen, es gebe keinen
Mieterschutz für Selbstständige und kleine Gewerbetreibende. »Das Gesetz
ist ein teures Paket für Mieterinnen und Mieter, heizt die Klimakrise
an und schafft Unsicherheit für Handwerksbetriebe.«
Der
Grünen-Abgeordnete Alaa Alhamwi sagte: »Wochenlang wurde verhandelt,
verbessert wurde nicht wirklich was.« Dabei hätten Experten bei der
Anhörung klargemacht, dass das Gesetz schlecht sei und
verfassungsrechtlich hochproblematisch. Ein im Auftrag der Grünen erstelltes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags hatte »verfassungsrechtliche Zweifel« angemeldet, insbesondere ob mit dem neuen Gesetz die Reduktion von Emissionen unverhältnismäßig in die Zukunft verschoben werde.
Mit dem neuen Gesetz will die schwarz-rote Koalition Kernpunkte der von der früheren
Ampel-Regierung beschlossenen Regelungen kippen. Bundeswirtschaftsministerin
Katherina Reiche (CDU) hatte bei der ersten Beratung des Gesetzentwurfs im
Bundestag gesagt, die Bundesregierung ersetze »Heizungszwänge« durch
Technologieoffenheit. Sie hatte mit Blick auf die
bestehenden Regelungen von einem »Zwang zur Wärmepumpe« gesprochen.
Der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes, oft »Heizungsgesetz«
genannt, soll wegfallen, nämlich die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht
vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren
Energien betrieben werden soll. Auch künftig sollen neue Gas- und
Ölheizungen eingebaut werden können. Voraussetzung ist, dass diese
schrittweise einen zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie
Biomethan nutzen. Eine Regelung, wonach bisher ab 2045 Heizkessel nicht
mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden dürfen, soll entfallen.
Viele Umweltverbände sowie Linke und Grüne befürchten deswegen
Rückschritte beim Klimaschutz.
