Die Bundesregierung plant, einen Steuervorteil der
Deutschen Post zu beenden. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des
Bundeswirtschaftsministeriums hervor. Demnach soll die Post künftig
Umsatzsteuer zahlen müssen für Firmenpost, die sie von anderen Unternehmen übergeben
bekommt und weiterbefördert. Bislang ist die Post als sogenannter
Universaldienstleister von der Umsatzsteuer befreit. In diesem Bereich soll sich das ändern.
Als Universaldienstleiter muss die Post in ganz
Deutschland Briefe und Pakete austragen und Briefkästen und Filialen
unterhalten. Kleinere Konkurrenten sind dazu nicht verpflichtet. Dem
Gesetzesentwurf zufolge könnte der Bund durch die Neuregelung von der Post pro
Jahr 115 Millionen Euro an Mehreinnahmen bekommen. Der Entwurf liegt der Nachrichtenagentur
dpa vor.
Walther Otremba vom Bundesverband Briefdienste, der die
Interessen der Post-Konkurrenten vertritt, schätzt die Summe sogar noch höher
ein. Der Steuervorteil summiere sich auf eine halbe Milliarde Euro pro Jahr, sagte
er. Der Verband hält es seit langem für unfair, dass die Post von der
Umsatzsteuer befreit ist und die Konkurrenten nicht.
Ampel plante Steuerentlastung für alle
Die Ampelkoalition hatte deshalb geplant, alle Firmen von
der Steuer zu befreien – auch die Post-Konkurrenten. Das Vorhaben blieb jedoch
unvollendet, als die Ampel zerbrach. Die jetzige Bundesregierung würde mit dem Gesetzentwurf
nun ebenfalls eine Gleichbehandlung anstreben, aber die Marktteilnehmer nicht steuerlich
entlasten, sondern alle gleichermaßen steuerlich belasten.
»Der Vorschlag des Wirtschaftsministeriums zur
Wiederherstellung gleicher, steuerlicher Rahmenbedingungen für alle Anbieter im
Briefmarkt entspricht unserer Wunschlösung für das Problem«, sagte Otremba. »Für
den normalen Briefversender ändert sich nichts, aber bei Geschäftskunden haben
künftig wieder alle Brieflogistiker die gleichen Chancen.«
Kritik von der Post
Die Post kritisierte den Entwurf. »Die Steuerbefreiung
ist europarechtlich zwingend vorgeschrieben und an die Erbringung des
postalischen Universaldienstes geknüpft«, teilte das Unternehmen mit. »Die
Deutsche Post ist der einzige Anbieter in Deutschland, der die flächendeckende
Postversorgung nach gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards und mit eigener
Infrastruktur sicherstellt.« Auch die Beförderung von Geschäftskundenbriefen
sei nach einschlägiger Rechtsprechung Teil des Universaldienstes.
Die im Postgesetz 2024 vorgenommene Regelung habe diese
auf europäischem Recht beruhende Rechtslage klargestellt. »Was der Markt
braucht, sind verlässliche regulatorische Rahmenbedingungen für alle, die nicht
gegen europäisches Recht verstoßen«, teilte die Post mit.
