Nach monatelanger Diskussion ist die von SPD, Linken und Grünen in Mecklenburg-Vorpommern vorgeschlagene Änderung der Landesverfassung gescheitert. Die für eine Verfassungsänderung nötige Zwei-Drittel-Mehrheit wurde im Schweriner Landtag nicht erreicht – von den 71 anwesenden Abgeordneten stimmten 45 mit Ja. Nötig gewesen wären 53 von insgesamt 79 Stimmen. Die Fraktionen von CDU und AfD hatten zuvor angekündigt, nicht für den Reformvorschlag zu stimmen.
Aus Sorge vor einer möglicherweise weiter erstarkenden AfD wollte die rot-rote Landesregierung mit den oppositionellen Grünen die Landesverfassung dahingehend ändern, dass die Wahl von Richterinnen und Richtern für das Landesverfassungsgericht nicht blockiert werden kann. Sie werden nun weiterhin mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit vom Landtag gewählt.
Einige Stunden nach der Abstimmung wurde die Landtagssitzung am Abend kurzzeitig unterbrochen. Nach Rücksprache mit den Fraktionen verkündete Landtagspräsidentin Birgit Hesse (SPD), dass die Stimmabgabe am Donnerstag nach der Fragestunde im Landtag wiederholt werde. Abgeordnete mehrerer Fraktionen hätten bemerkt, dass ihre Stimme auf dem elektronischen Abstimmungsgerät nicht korrekt dargestellt worden sei.
CDU dagegen
Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Sebastian Ehlers, sagte vor der Abstimmung: «Eine Verfassung ist kein gewöhnliches Gesetz, das man nach Belieben ändert.» Sie bilde die staatliche Grundordnung. «Sie wird nicht vorsorglich geändert, weil bestimmte politische Szenarien denkbar erscheinen.» Die Verfassung werde dann geändert, wenn die geltenden Regelungen ihre Aufgabe nachweislich nicht mehr erfüllten – genau diesen Nachweis hätten die Antragsteller nicht vorgelegt.
SPD, Linke und Grüne hatten in ihren Reden erneut die Bedeutung der Verfassungsänderung betont. «Es geht um die Handlungsfähigkeit unseres Landesverfassungsgerichtes», sagte SPD-Fraktionschef Julian Barlen. Die Frage sei nicht, ob das Verfassungsgericht im Allgemeinen funktioniere, sondern ob es auch dann noch seine Aufgabe erfüllen könne, wenn die Richterwahl «durch politisch böse Absichten dauerhaft blockiert» werde.
Worum ging es im Reformvorschlag?
Die Regierungsfraktionen und die Grünen hatten einen Ersatzwahlmechanismus vorgesehen. Das Landesverfassungsgericht hätte dann – im Fall einer andauernden Blockade einer nötigen Mehrheit für eine Richterwahl – selbst drei Kandidaten für das neu zu besetzende Richteramt vorgeschlagen. Aus diesen Vorschlägen hätte der Landtag dann wählen sollen – etwa mit absoluter Mehrheit.
Zudem sah der Vorschlag vor, dass zentrale Regelungen zur Unabhängigkeit des Landesverfassungsgerichts in die Verfassung überführt werden. Änderungen daran wären dann nur noch mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag möglich gewesen. Bei einem Gesetz reicht die einfache Mehrheit.
Noetzel: Verhalten der CDU-Fraktion enttäuschend
Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Constanze Oehlrich wies in ihrer Rede darauf hin, dass es schon in der Vergangenheit auf Bundes- und Landesebene Verzögerungen bei Nachbesetzungen von Richterstellen gegeben habe – «ohne dass das mit der AfD zu tun gehabt hätte.» Die Reform habe sich deshalb nicht gegen eine bestimmte Partei gerichtet. Sie habe verhindern sollen, dass eine Partei ihre Sperrminorität nutze, um sachfremde politische Forderungen durchzusetzen.
Der Abgeordnete Michael Noetzel (Linke) nannte das Verhalten der CDU-Fraktion der vergangenen Wochen enttäuschend. «Es gab keine konstruktiven Gegenvorschläge, keine Bereitschaft zum Kompromiss und keine erkennbare Offenheit gegenüber den zahlreichen Hinweisen der Sachverständigen», so Noetzel.
Richterbund begrüßte den Vorschlag
Der Richterbund MV hatte vor der Abstimmung im Landtag letzte Änderungen am Gesetzentwurf befürwortet. Der Rechtsausschuss hatte vergangenen Mittwoch getagt. Es sei gelungen, wesentliche Einwände aus der parlamentarischen Diskussion aufzugreifen und angemessen zu berücksichtigen, hieß es.
Ein handlungsfähiges Landesverfassungsgericht sei eine gemeinsame und staatspolitische Verantwortung, so der Richterbund. Der Blick in andere Bundesländer verdeutliche, dass Gerichtsbesetzungen teils politisch instrumentalisiert würden. «Vor diesem Hintergrund sollte bei der Entscheidung über das Gesetz die Frage mitgedacht werden, ob man auch in eigenen parlamentarischen Angelegenheiten bereit wäre, eine mögliche Arbeitsunfähigkeit in Kauf zu nehmen.»
In der kommenden Legislatur müssen in MV nach Angaben der SPD-Fraktion acht Richterinnen und Richter am Landesverfassungsgericht neu gewählt werden.
In Sachsen-Anhalt war im April mit den Stimmen der Landtagsfraktionen von CDU, SPD, FDP, Linke und Grünen eine Parlamentsreform zur Richterwahl am Landesverfassungsgericht beschlossen worden. Auch im Saarland war die Verfassung im April geändert worden. In den Ländern gelten nun Notfallmechanismen, sollte die Zwei-Drittel-Mehrheit nicht zu einer Wahl von Richterinnen und Richtern führen.
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