Drei Wahlkampfhelfer der Grünen kleben Plakate für die vorgezogene Bundestagswahl. Es ist ein Sonntag im Januar 2025 im niedersächsischen Bookholzberg. Ein Mann ruft ihnen Beleidigungen zu: »Scheiß
Grüne!« oder »Grüne Schweine!«. Dann wird er handgreiflich. Er folgt ihnen
zu ihrem Auto und verletzt einen von ihnen lebensgefährlich am Kopf.
So lautet die
Anklage vor dem Amtsgericht Delmenhorst, das den Angreifer an diesem Montag nun
wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt hat. Die Haftstrafe von einem
Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung ist noch nicht rechtskräftig, doch der
Richter sah in der Verurteilung des rechtsextremen Angriffs schon jetzt ein
»Signal an die Öffentlichkeit«. Angesichts des Anstiegs politischer Gewalttaten sei
der Prozess zentral zum Schutz der »demokratischen Willensbildung«.
Die Tat ist
kein Einzelfall. Der neueste Verfassungsschutzbericht nennt erneut Rechtsextremismus die größte Gefahr für die Demokratie. Die Zahl
gewaltbereiter Rechtsextremer wächst. Brutale Angriffe auf Wahlkampfhelfer, wie etwa auf
den SPD-Spitzenkandidaten für die Europawahl Matthias Ecke 2024, nehmen zu.
Beleidigungen, Schläge und ein Hitlergruß
Geklagt hatten in
Delmenhorst die drei Wahlkampfhelfer der Grünen. Der Verurteilte
beleidigte sie, Zeugenaussagen zufolge, vor seinem Angriff nicht
nur, er hob auch den rechten Arm zum Hitlergruß und rief die Neonazi-Parole
»Deutschland den Deutschen!«. Er riss eines der Plakate ab. Und schlug zu. Dann ging
er, kam jedoch zurück, als er merkte, dass die Opfer ihn fotografieren wollten.
Eine Anwohnerin hielt die
darauffolgende Tat fest. In dem Video sieht man: Die Gruppe der Wahlkampfhelfenden flüchtet zu ihrem Auto. Der Angreifer reißt die Beifahrertür auf, eines der Opfer
versucht sich zu wehren, doch der Täter schlägt »mit erheblicher
Kraftentfaltung« einmal ins Auto. Dann bricht das Video ab. Übereinstimmenden
Schilderungen von Zeugen zufolge ließ er danach von den dreien ab.
Teil verschiedener rechtsextremer Gruppierungen
Die Anklage betrachtet die Tat als rechtsextrem motiviert. Die Nebenklage belegte, dass sich der Angeklagte in
diversen rechtsextremen Gruppen bewegte, darunter die 2015 aufgelöste Bremer
Hooligangruppe Standarte und deren Nachwuchsorganisation Nordsturm. Zudem soll der
Angeklagte im Umfeld der rechtsextremen Kampfsportgruppe Nordic Fightclub Bremen aktiv gewesen sein, die zuletzt 2022 im Bremer Verfassungsschutzbericht auftauchte. Auch habe sich der
Angeklagte in sozialen Medien nach einem Kampfflugzeugtyp der Wehrmacht
benannt.
Der Inhaber eines Kampfsportstudios
in Ganderkesee bestätigte die Kampfsporterfahrung des Angeklagten. »Er
hat auf Wettkämpfe trainiert, aber alle verloren«, sagte er. Dann sei er in
Alkohol und Drogen »abgerutscht« und habe »nicht mehr den nötigen Elan« für das
Kickboxen gezeigt. Er habe aber weiter im Fitnessstudio trainiert. »Nach der
Aktion mit den Wahlkampfhelfern habe ich ihm Hausverbot erteilt«, sagte der Inhaber. Ihm sei es wichtig, dass sein Studio
unpolitisch sei – Recherchen der antifaschistischen Initiative Endstation Rechts belegen allerdings
Kontakte zu extrem rechten Veranstaltungen.
Zum
Beweis der Gesinnung des Angeklagten führte die Staatsanwaltschaft zudem einen Strafbefehl wegen eines
Hitlergrußes an: Den zeigte er demnach 2022 im Umfeld eines Fußballspiels zwischen dem VfB Oldenburg
und Rot-Weiß Essen. Ein weiteres Ermittlungsverfahren wegen Zeigens eines
Hitlergrußes und einer Attacke auf Jugendliche beim Bookholzberger Schützenfest
2024 wurde laut Staatsanwaltschaft wegen des aktuellen Verfahrens regulär vorläufig
eingestellt. Hinzu komme ein Waffenverbot, das 2025 laut Bundeszentralregister
gegen den Angeklagten ausgesprochen wurde.
Für die demokratische Willensbildung
In einer knappen Erklärung zum
Prozessende ließ der Angeklagte seinen Anwalt mitteilen, die Tat tue ihm leid.
Zu Fußballspielen gehe er nicht mehr, da seit drei Jahren ein bundesweites
Stadionverbot gegen ihn bestehe. Von der Hooliganszene habe er sich
distanziert. Er arbeite an sich und mache auch seit Jahren keinen Kampfsport
mehr. Seit Sommer 2025 befindet sich der Angeklagte seiner Verteidigung zufolge
»im Kontakt« mit dem Extremismusaussteigerprogramm des niedersächsischen
Verfassungsschutzes, Aktion Neustart. Zu seiner politischen Gesinnung machte
er widersprüchliche Angaben.
Der Richter betonte zur
Urteilsverkündung die Schwere der Tat. Es sei ihm zur »Verteidigung
der Rechtsordnung« nicht möglich, die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angriff auf Wahlkämpfer – auch wenn er nicht geplant war – schränke die
demokratische Willensbildung ein. Angriffe auf Wahlkämpfer seien keine
isolierten Fälle, sondern ein Phänomen, zu dem sich die Rechtsprechung
verhalten müsse.
Tatsächlich berichtete die
örtliche Nordwestzeitung kurz nach der Attacke im Januar 2025, der
Angeklagte schüre nach Angaben von Anwohnern im Ort »ein Klima der Angst«. In
einem kleinen Ort wie Bookholzberg seien solche Angriffe besonders wirksam,
sagte der Richter. Ein Angriff hat nun Konsequenzen gehabt.
