
Rauchende Gefängnisinsassen in den Europarats-Mitgliedsländern können sich bei absoluten Tabakverboten nicht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) berufen, das darin einen Menschenrechtsverstoß sah. Die frühere Entscheidung des EGMR zu einem Rauchverbot in estnischen Gefängnissen sei rechtlich gegenstandslos, stellte die Große Kammer des Gerichts in Straßburg klar. Sie sei daher nicht rechtskräftig, präzisierte ein Sprecher.
Das Gericht sah keine Grundlage für eine Menschenrechts-Prüfung mehr, weil die Kläger entweder verstorben seien oder auf Kontaktversuche nicht reagieren würden. Die verbliebenen Beschwerdeführer seien mittlerweile aus dem Gefängnis entlassen und damit nicht mehr vom Rauchverbot betroffen, hieß es. Die Richterinnen und Richter strichen die Beschwerde schlicht aus dem Verzeichnis der Fälle. Der Streit um Estlands Verbot geht damit ohne eine Entscheidung in der Sache aus.
Estland hatte 2017 ein absolutes Rauchverbot in seinen Gefängnissen erlassen. Damit sollten etwa Nichtraucher geschützt und der Handel mit Zigaretten in Gefängnissen unterbunden werden. Mehrere damalige Gefangene klagten gegen die Regelung. Der Oberste Gerichtshof Estlands erklärte das Verbot für verfassungsgemäß.
Estland beantragte Überprüfung von der Großen Kammer
Der Fall landete schließlich vor dem EGMR. Die Häftlinge sahen sich in ihrem Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzt und rügten unter anderem die Auswirkungen des Verbots infolge der Entzugserscheinungen wie Schlafstörungen und Depressionen. Der EGMR sorgt für die Einhaltung der Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit der 46 Mitglieder des Europarats. Der Europarat ist eine von der EU unabhängige Organisation mit Sitz in Straßburg.
Der Straßburger Gerichtshof bestätigte im November einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Entscheidung fiel damals mit 4:3 Stimmen knapp aus. Die Regierung in Tallinn hielt das Urteil für falsch und beantragte die Überprüfung bei der Großen Kammer.
Die Entscheidung des EGMR kommt kurz nach der Ratifizierung eines Gefängnis-Abkommens zwischen Estland und Schweden, das die Anmietung einer Haftanstalt in der estnischen Stadt Tartu vorsieht. Einer der Knackpunkte bei den Verhandlungen war das Rauchverbot. Estland sagte schließlich zu, dass in die Anstalt verlegte schwedische Gefangene, wie zu Hause, rauchen dürfen. Für estnische Insassen dagegen soll das Rauchverbot weiterhin gelten.
