
Was konkret bedeutet „Recht auf Reparatur“ ?
Hersteller bestimmter Geräte werden verpflichtet, diese zu einem angemessenen Preis zu reparieren. Das Recht auf Reparatur steht dem Käufer zu. Es besteht unabhängig von der Dauer der Produktgarantie.
Welche Geräte werden erfasst?
Vor allem Haushaltsgeräte, etwa Waschmaschinen, Trockner, Geschirrspüler, Kühlschränke und Staubsauger. Außerdem Datenspeicherprodukte, Mobiltelefone, Tablets, Computer ohne Tastatur und schnurlose Telefone. Auch E-Roller und E-Bikes werden einbezogen. Die komplette Liste findet sich in einem Anhang der europäischen Richtlinie zum Recht auf Reparatur.
Gilt das Recht auf Reparatur auch für Geräte, die vor Inkrafttreten des Gesetzes verkauft wurden?
Für welchen Zeitraum gilt das Recht auf Reparatur?
Für die „übliche Lebensdauer“ der Geräte. Für Waschmaschinen wird angenommen, dass sie mindestens 10 Jahre einwandfrei funktionieren. Für Smartphones oder Lautsprecher sind es 7 Jahre. Die Frist beginnt, wenn die Produktion des Modells eingestellt wurde, also nicht schon bei der Markteinführung.
Was müssen Käufer bezahlen?
Das kommt darauf an. Hersteller können die Reparatur unentgeltlich anbieten oder einen „angemessenen“ Preis dafür verlangen. Als angemessen gelten die Reparaturkosten, wenn sie die Käufer nicht absichtlich davon abhalten, eine Reparatur zu verlangen.
Und wenn sich ein Gerät nicht reparieren lässt?
Geräte, für die ein Anspruch auf Reparatur besteht, müssen so konstruiert sein, dass man sie reparieren kann. Wird ein Akku so verbaut, dass er nicht ausgetauscht werden kann oder eine Reparatur durch den Einsatz bestimmter Software verhindert, verstößt der Hersteller gegen das Recht auf Reparatur.
Welche Folgen hat ein solcher Verstoß?
Lässt sich ein defektes Gerät, von dem üblicherweise erwartet werden kann, dass es reparierbar ist, nicht reparieren, gilt es als mangelhaft. Käufer können dann wahlweise verschiedene Rechte geltend machen: Sie können zum Beispiel Ersatzlieferung verlangen. Oder sie können das irreparable Gerät zurückgeben und erhalten den Kaufpreis zurück. Alternativ kann der Kaufpreis herabgesetzt werden, wenn der Käufer das defekte Produkt behalten möchte.
Was gilt für Ersatzteile?
Hersteller werden verpflichtet, Ersatzteile und Werkzeuge zu einem angemessenen Preis anzubieten. Käufer können die Reparatur dann selbst in die Hand nehmen oder einen Reparaturdienst beauftragen. Wie lange der Hersteller Ersatzteile vorhalten muss, richtet sich nach der üblichen Lebensdauer des Geräts. Wie gesagt: 10 Jahre für Waschmaschinen, 7 Jahre für Smartphones.
Darf ein Hersteller vorschreiben, dass Originalersatzteile eingebaut werden müssen?
Nein, andere Ersatzteile können nur ausnahmsweise ausgeschlossen werden, wenn es dafür legitime Gründe gibt. Dazu zählt der Schutz geistigen Eigentums.
Ändert das Recht auf Reparatur etwas an der Gewährleistung oder Garantie?
Nein, das Recht auf Reparatur, das sich ja gegen den Hersteller richtet, gilt ergänzend. Es bleibt dabei, dass Käufer daneben zwei Jahre lang Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer haben. Das heißt: Käufer können weiterhin vom Verkäufer verlangen, dass er das Produkt austauscht oder repariert. Manchmal geben Hersteller oder Verkäufer auch freiwillige Garantien. Auch daran ändert das Recht auf Reparatur nichts.
Aber warum braucht es überhaupt ein Recht auf Reparatur, wenn es doch schon Gewährleistungsrechte gibt?
Die Gewährleistungsrechte gelten nur zwei Jahre nach dem Kauf eines Produkts. Außerdem haben die Käufer nur dann Ansprüche auf Gewährleistung, wenn das Produkt von Anfang an mangelhaft war. Mit dem Recht auf Reparatur können die Käufer auch nach Ablauf der zwei Jahre Reparatur verlangen und auch dann, wenn das Gerät zunächst in Ordnung war. Zeigt sich ein Mangel schon innerhalb der Gewährleistungsfrist, kommt noch Folgendes hinzu: Entscheidet sich der Käufer, das mangelhafte Produkt kostenlos reparieren zu lassen, anstatt Ersatzlieferung zu verlangen, verlängert sich die gesetzliche Gewährleistungsfrist gegenüber dem Verkäufer auf drei Jahre. Das Recht auf Reparatur ist also weitreichender. Damit will der Gesetzgeber Anreize für nachhaltigen Konsum und Kreislaufwirtschaft setzen.
Steht das Recht auf Reparatur auch Unternehmen zu?
Ja, grundsätzlich schon. Es gilt für alle Kaufverträge. Für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen gelten aber bestimmte Sonderregelungen.
Welche Sonderregelungen sind das?
Die wichtigsten Ausnahmen sind: Unternehmen können die Reparierbarkeit vertraglich ausschließen, auch durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Unternehmen verlängert sich auch nicht die Gewährleistungsfrist von zwei auf drei Jahre, wenn sie sich statt für den Austausch eines mangelhaften Produkts für eine Reparatur entscheiden.
Was kostet das Recht auf Reparatur die Hersteller?
Die Bundesregierung rechnet mit einem einmaligen Aufwand von insgesamt rund 113 Millionen Euro, vor allem für die Ausweitung von Reparaturangeboten. Der zusätzliche jährliche Aufwand für die Wirtschaft steigt um rund 1,3 Millionen Euro. Dabei handelt es sich um Bürokratiekosten durch neue Informationspflichten.
Wie passt das dazu, dass die Unternehmen doch entlastet werden sollen?
Deutschland muss das Recht auf Reparatur aufgrund europäischer Vorgaben einführen: Die EU-Richtlinie zum Recht auf Reparatur muss bis Ende Juli in deutsches Recht umgesetzt werden. Das federführende Bundesjustizministerium betont, das geschehe eins zu eins.
Was sagen Vertreter von Wirtschaft und Industrie?
Die Verbände unterstützen das Ziel, die Nutzungsdauer von Geräten zu verlängern und durch mehr Reparaturen einer rohstoffschonenden zirkulären Wirtschaft näherzukommen. Der Bundesverband der Deutschen Industrie und die Deutsche Industrie- und Handelskammer monieren aber Belastungen und Rechtsunsicherheiten. Es gehe zu weit, dass fehlende Reparierbarkeit auch in Geschäftsbeziehungen von Unternehmen Mängelansprüche begründen könne. Überhaupt bleibe der Begriff der Reparierbarkeit unscharf. Es müsse klargestellt werden, dass auch wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen sei. Auch das „angemessene Reparaturentgelt“ müsse so präzisiert werden, dass die tatsächlichen Kosten der Unternehmen einkalkuliert werden.
Wie reagieren Verbraucherschützer?
Sie fordern seit Langem eine gezielte Reparaturpolitik und wünschen sich weitergehende staatliche Maßnahmen. Dazu gehört die Einführung eines bundesweiten Reparaturbonus, an dem sich die Hersteller beteiligen sollen, und die Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen.
