
Der wichtigste Grund ist, dass die Spendezahlen in Deutschland stagnieren. Von einer Widerspruchslösung erhoffen sich die Abgeordneten eine signifikante Steigerung. Im vergangenen Jahr haben in Deutschland insgesamt 985 Menschen nach ihrem Tod mindestens ein Organ gespendet, wie die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) zuletzt mitteilte. Pro Million Einwohner spendeten damit im Durchschnitt 11,8 Menschen nach ihrem Tod mindestens ein Organ. In Spanien, das bei diesem Thema als Vorbild gilt, liegt dieser Wert konstant bei rund 50. Auch in Nachbarländern, mit denen Deutschland bei der Organspende zusammenarbeitet, werden mehr Organe gespendet – wovon Deutschland profitiert, es werden mehr Organe aus dem Ausland nach Deutschland gespendet als andersherum. In den vergangenen Jahren wurde mit verschiedenen Kampagnen, der Einführung von Transplantationsbeauftragten an zahlreichen Kliniken und dem neuen Organspenderegister versucht, die Zahlen zu steigern – vergeblich. Zudem argumentieren die Befürworter damit, dass die Angehörigen, die oft überfordert sind, wenn sie nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen gefragt werden, durch die Widerspruchslösung entlastet würden.
Warum gibt es bislang keine Organspenderegelung?
Deutschland war bei der Einführung eines bundesweiten Transplantationsgesetzes vergleichsweise spät dran. Im Jahr 1997 wurde es eingeführt – und seitdem nie grundlegend reformiert. In ihm ist die Zustimmungsregelung vorgesehen. Vor allem bei CDU/CSU und den Grünen gab es lange Mehrheiten für die Zustimmungslösung. In den Parteien wurde die Widerspruchslösung mehrheitlich für übergriffig gehalten, Bedenken gab es bei Kirchen ebenso wie bei Philosophen wie Hans Jonas, an deren ethischen Grundsätzen sich etwa viele Grüne orientierten. Die Offenheit für eine Widerspruchslösung wurde mit den Jahren, in denen die Zahlen stagnierten und Tausende Patienten auf den Wartelisten für Spenderorgane starben, größer. Einen ernsthaften Versuch, angesichts der niedrigen Zahlen die Widerspruchslösung einzuführen, gab es im Jahr 2020, angeführt von Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU). Der Widerstand dagegen wurde von Annalena Baerbock (Grüne) angeführt, die sich letztlich durchsetzte.
Wer unterstützt das Vorhaben?
Zum einen die Bundesländer. Sie fassten im September 2025 mit großer Mehrheit einen Beschluss, in dem sie den Bundestag zum Handeln aufriefen. Auch die DSO spricht sich für die Widerspruchslösung aus, ebenso wie der Deutsche Ärztetag und die Bundesärztekammer. Zahlreiche Fachleute sehen darin eine Chance, mehr Menschen das Leben zu retten.
Was spricht dagegen?
Die Gegner der Widerspruchslösung argumentieren einerseits mit einem ethischen Argument: Es sei nicht in Ordnung, auf einen Körper zuzugreifen, ohne dass die gestorbene Person dem explizit zugestimmt habe. Zum anderen ziehen die Gegner in Zweifel, dass die angestrebte Reform tatsächlich zu relevanten Steigerungen der Spendezahlen führen könne. Tatsächlich ist es nicht trivial, diese Hoffnung mit Evidenz zu untermauern, eben weil viele Länder von Beginn an eine Widerspruchsregelung hatten und Vergleichswerte schwer zu bewerten sind. Es gab in den vergangenen Jahren einen andauernden Streit zur Auslegung unterschiedlicher Datensätze zur Zahl von Organspenden in anderen Ländern. Die DSO rechnet indes nicht mit einer Vervielfachung der Organspenden durch eine Widerspruchslösung, aber doch mit einer relevanten Steigerung und mehr Aufmerksamkeit für das Thema – in der Bevölkerung und ebenso in den Kliniken.
Wann wird entschieden?
Der Bundestag debattiert das Thema erstmals in dieser Legislatur ab etwa 15 Uhr. Nach dieser Orientierungsdebatte ist der Weg frei für eine Abstimmung, in der zweiten Jahreshälfte dürfte es so weit sein. Sollte die Widerspruchsregelung eingeführt werden, würde diese dem Antrag zufolge erst von 2030 an greifen. Zuvor würden die Bürgerinnen und Bürger auf etlichen Ebenen über die Regelung und ihre Entscheidungsmöglichkeiten informiert. Vor der Abstimmung im Bundestag ist mit einer breiten gesellschaftlichen Debatte zum Thema zu rechnen.
