
Nun ist es auch gerichtsfest. Einen solchen Streit hat es vor einem Richter in Deutschland zuvor nicht gegeben. Eine Einzelrichterin am Landgericht Gießen hat bestätigt, was zuvor schon der Hotel- und Gaststättenverband mitgeteilt hatte: Ob in dem Vereinslokal eines Sportklubs außer Mineralwasser, Limonade und Kaffee auch Bier, Wein und Schnäpse ausgeschenkt werden, war bisher keine Frage. Das hat sich mit dem Streit zwischen dem Gießener Tennisclub Rot-Weiß und seinem muslimischen Pächterpaar geändert. Daraus ergibt sich ein juristisch, aber auch gesellschaftlich spannender Fall.
Die erste Runde im Rechtsstreit ist an die Pächter gegangen. Der Tennisclub ist mit seinem Ansinnen gescheitert, das Ehepaar per Eilantrag gegen dessen erklärten Willen zum Ausschank von Alkohol zu verpflichten. Zwar ließ die Richterin durchaus Verständnis für den Verein erkennen. Aber das Recht kennt seine eigene Logik: Ob Alkohol fließe oder nicht, sei keine existentielle Frage – und der Eilantrag ohne Aussicht auf Erfolg. Das Lokal läuft schließlich auch ohne Bier und Wein ordentlich.
Doch die zweite Runde vor Gericht ist schon absehbar. Der Verein hat eine Räumungsklage eingereicht. Sollte sie erfolgreich sein, wären das Ehepaar und seine Kinder auch ihre Wohnung im Klubheim los. Ob das so kommt, muss sich zeigen. Die Pächter nehmen aber ein beachtliches Risiko in Kauf. Denn vor Gericht steht Aussage gegen Aussage. Dies sei juristisch ein Dissens und könnte zur Auflösung des Pachtvertrags führen, gab ihnen die Richterin mit auf den Weg. Auch sei es etwas anderes, an ihrem Stand auf dem Wochenmarkt keinen Alkohol zu ostanatolischen Speisen auszuschenken, als dieses Konzept auf eine Gaststätte zu übertragen, in der traditionell auch Bier getrunken werde.
Das ist die eine Seite. Auf der anderen Seite kann sich der Vereinsvorstand keineswegs sicher sein. Der Punkt ist: Sehenden Auges hat er den vor Abschluss des Pachtvertrags offensichtlichen Streit nicht beendet. Das wäre zwar ganz einfach gewesen. Im Pachtvertrag hätte nur stehen müssen: „Die Pächter verpflichten sich zum Ausschank von Alkohol im Vereinsheim.“ Das hat er aber unterlassen. Beide Seiten gingen mit einer wachsweichen Übereinkunft („Wir werden eine Lösung finden“) auseinander. Das war ein Fehler. Der Vorstand sieht das ein und fürchtet einen Gang durch die Instanzen. Wie anders soll sein Angebot zu deuten sein, die Räumungsklage sei hinfällig, wenn die Pächter wenigstens Bier, Wein und Sekt servierten?
Dessen ungeachtet sei die Prognose gewagt: Der Gießener Fall wird kein Einzelfall bleiben. Schon aufgrund der demographischen Entwicklung wird es vermehrt Gaststätten ohne Alkohol geben – und Gäste, die auf Bier, Wein und Sekt gut verzichten können. Darauf müssen sich auch Sportklubs mit Vereinsheim einstellen.
