
Die Leopoldina berät die Bundesregierung – und diese täte gut daran, auf die Leopoldina zu hören und sich in der EU dafür einzusetzen, dass sich der Vorschlag nicht durchsetzt. Denn wie harmlos oder wie problematisch ein Pflanzenschutzmittel wirklich ist, stellt sich manchmal erst nach Jahren heraus: Menschen sind dann den Stoffen vielleicht stärker ausgesetzt als zum Zeitpunkt der Zulassung vermutet.
Giftige Abbauprodukte entstehen zudem oft erst nach längerer Zeit, sodass man sie in den Untersuchungen vor der Zulassung gar nicht hätte finden können. Oder es liegen neue Erkenntnisse vor: etwa, dass ein Pestizid Bodenorganismen und Tiere schädigt, die gar nicht das Ziel der Bekämpfung sind. Es kann auch sein, dass Abbauprodukte sich im Trinkwasser anreichern oder sich als fruchtbarkeitsschädigend herausstellen – ein Beispiel dafür sind Wirkstoffe, die in der Umwelt Trifluoressigsäure freisetzen.
Solche neuen Befunde müssten künftig nicht mehr berücksichtigt werden, wenn ein Pestizid unbegrenzt zugelassen ist. Problematische Produkte blieben dann länger auf dem Markt als bisher. Das würde Innovationen bremsen und nicht fördern. Denn warum sollte dann ein Hersteller überhaupt ein Interesse daran haben, bessere Mittel zu entwickeln, und Geld dafür ausgeben? Zwar dürfen die nationalen Behörden weiterhin Pflanzenschutzmittel verbieten. Dafür müsste aber jedes EU-Land die Pestizide selbst prüfen und dafür eine Grundlage schaffen. Und das wäre genau das Gegenteil von Bürokratieabbau.
Es gäbe andere Stellschrauben für weniger Bürokratie. So bedeutete es weniger Aufwand, wenn ein Wirkstoff nicht mehrfach geprüft werden müsste, etwa durch Lebensmittelbehörde und Chemikalienagentur. Das ist dann der Fall, wenn ein Stoff sowohl als Pflanzenschutzmittel als auch als Biozid registriert ist. Sinnvoll wäre es überdies, wenn die EU zunächst die Schwachstellen bei der Zulassung beseitigte. Bisher wird nämlich kaum berücksichtigt, wie verschiedene Pflanzenschutzmittel auf einem Feld miteinander wechselwirken.
