Nach Paragraph 24 Absatz 2 des Gesetzes über die Untersuchungsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin können Zeugen „die Auskunft auf Fragen verweigern, deren Beantwortung ihnen die Gefahr zuziehen würde, einer Untersuchung nach einem gesetzlich geordneten Verfahren ausgesetzt zu werden“. Ein solches Verfahren wäre etwa ein Disziplinarverfahren bei Beamten oder ein Strafverfahren bei jedermann. Auf diese Bestimmung berief sich Sarah Wedl-Wilson, die vom 22. Mai 2025 bis zum 24. April 2026 Senatorin für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes Berlin war, als sie am Freitag der Ladung des Ausschusses Folge leistete, der untersuchen soll, wie es dazu kam, dass Wedl-Wilson Förderbescheide mit dem Zweck der Antisemitismusbekämpfung unterzeichnete, deren Ausfertigung der Landesrechnungshof inzwischen als evident rechtswidrig klassifiziert hat.
Die frühere Senatorin, wie die beiden anderen zu diesem Termin erschienenen Zeugen von einem Rechtsbeistand begleitet, machte von der Möglichkeit Gebrauch, eine einleitende zusammenfassende Erklärung zur Sache abzugeben – um an deren Schluss mitzuteilen, dass auf diese Einleitung nichts mehr folgen sollte. Wedl-Wilson lehnte vorsorglich die Beantwortung jeder denkbaren Frage ab. Die Ausschussmitglieder aus allen vier vertretenen Fraktionen (das Abgeordnetenhaus hat keine Abgeordneten der AfD in den Ausschuss gewählt) stellten ihr trotzdem Fragen und konnten sich dabei ihrerseits auf Paragraph 24 Absatz 2 des Gesetzes berufen, das kein generelles Zeugnisverweigerungsrecht gewährt.
Wiederholter Verweis auf das Bundesverfassungsgericht
Das Recht zur Nichtbeantwortung ist begrenzt auf Fragen, deren Beantwortung die benannte Gefahr auslösen würde, und damit die Abschätzung der Gefährlichkeit erfolgen kann, muss die jeweilige Frage eigentlich erst einmal ausgesprochen werden. Wedl-Wilson sah sich genötigt, anderthalb Stunden lang formelhaft nichtssagend zu antworten, unter wiederholter Anrufung des Grundgesetzes und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, irgendwann nur noch mit Verweis auf ihre vorangegangenen Ausführungen, aber immer mit der förmlichen Anrede „Sehr geehrte Frau Vorsitzende“.
Die Abgeordneten, eingeschlossen die Vertreter der CDU, für die Wedl-Wilson, im Unterschied zu ihrem Vorgänger Joe Chialo kein Parteimitglied, im Senat gesessen hatte, waren sich einig in der Einschätzung, dass die Zeugin ihr Recht auf Schweigen überdehne, und kündigten an, dass der Ausschuss zu diesem Punkt rechtlichen Rat einholen werde. Eine Erzwingung von Auskünften wäre allerdings rechtlich anspruchsvoll und politisch unrealistisch. Zwar könnte der Ausschuss vor einem ordentlichen Gericht die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen, aber weil er seine Arbeit vor der Abgeordnetenhauswahl im September abschließen muss, dürfte die Zeit zu knapp sein. Auch Chialo war für die 8. Sitzung am Freitag geladen worden, hatte den Ausschuss jedoch wissen lassen, dass ihn die Ladung nicht fristgerecht erreicht habe. Seine Vernehmung wurde auf den 11. Juni verschoben.
Drei Stunden lang wurde am Freitag Oliver Friederici vernommen, den der Regierende Bürgermeister Kai Wegner am 21. April auf Bitten Wedl-Wilsons als Staatssekretär entlassen hatte, drei Tage bevor sie ihr eigenes Entlassungsgesuch einreichte. Er trug eine umfangreiche, in vier Punkte gegliederte Erklärung vor und kündigte ebenfalls die Nichtbeantwortung von Fragen an – in seinem Fall die Nichtbeantwortung bestimmter Fragen. Das war allerdings kein Akt des juristischen Selbstschutzes, sondern eine Einladung zum schonenden Zeitressourcengebrauch, durch die der Zeuge deutlich machte, wie er seine Rolle in der Affäre versteht. Bis zu seiner Ernennung zum Staatssekretär am 28. April 2023 hatte Friederici selbst 28 Jahre lang für die CDU im Abgeordnetenhaus gesessen. Nun bat er seine früheren Kollegen, ihn nicht nach politischen Einschätzungen zu fragen.
Zunächst waren sie gleichgeordnet
Nach seiner Auffassung konnten sie sich kurzfassen, weil eigentlich alles in den Akten steht: Die Bedenken der zuständigen Verwaltungsmitarbeiter gegen die Ausschüttung von Fördergeld durch Abarbeitung eines von zwei CDU-Abgeordneten eingereichten Wunschempfängerzettels hatte der Staatssekretär sich zu eigen gemacht. Friederici nimmt für sein Handeln Konsistenz im Sinne eines Primats der Sicherstellung rechtskonformen Verwaltungshandelns in Anspruch und beglaubigte das im Ausschuss durch die Art seines Vortrags sehr effektiv.

Wedl-Wilson war ein Jahr lang als Senatorin Friedericis Chefin und zuvor zwei Jahre lang seine gleichgeordnete Kollegin, als Staatssekretärin für Kultur verantwortlich für die weitaus größere Hälfte der Senatsverwaltung. Beide waren als Quereinsteiger auf der obersten Leitungsebene der Landesverwaltung Neulinge. Überdies war der Gesellschaftliche Zusammenhalt neu im Ressort des Kultursenators; erst 2023, mit dem Amtsantritt von Wegner und Friederici, wurde er aus der Staatskanzlei und der direkten Verantwortung des Regierenden Bürgermeisters in die Kulturverwaltung umgetopft, Gesellschaftlicher Zusammenhalt mit großem G, das heißt nicht nur als Nebeneffekt und Mehrwert von Kulturpolitik, sondern als eigenes Sachgebiet. Mit dem Doppelhaushalt für 2024 und 2025 bewilligte das Abgeordnetenhaus unter dem Eindruck des 7. Oktober 2023 eine Verdreifachung der Mittel für Antisemitismusprävention. Chialos Senatsverwaltung sollte zehn Millionen Euro pro Jahr ausreichen.
Friederici sagte jetzt im Ausschuss, dass er sein Haus für den falschen Verteiler für dieses Geld gehalten habe. Das habe er auch im Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses und im Kulturausschuss vorgetragen. Die Extramittel kamen auf den Tisch von Sachbearbeitern, deren Kompetenz die Betreuung von Ehrenamtlern ist. Fachliche Expertise für die prognostische Eignungsprüfung von Maßnahmen zur Antisemitismusbekämpfung findet man laut Friederici in der Sozialverwaltung, bei der auch der Antisemitismusbeauftragte des Landes angesiedelt ist. Er wies den Verdacht zurück, die ihm unterstellte Fachebene habe den Zusammenhalt von Nichtjuden und Juden in Berlin durch Dienst nach Vorschrift sabotiert, also ihre fehlende Expertise nur beklagt, statt sich als nachlernende Organisation zu bewähren. Ein Juryverfahren wurde durchgeführt. Das verbleibende Geld hätte durch Weiterbeschäftigung und Erweiterung der Jury zugeteilt werden können. Aber gerade das war den Fürsprechern der „Projekte von besonderer politischer Bedeutung“ nicht recht, deren besondere politische Bedeutung durch die Personen der Fürsprecher garantiert wurde.
Entlassen, also nicht außer Dienst
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht festgestellt, dass ein Senator durchaus politische Präferenzen verfolgen darf, auch bei der Begünstigung durch Geldzuteilung. Aber ein rechtsstaatliches Minimum von Fairness und Transparenz muss gewahrt sein. Sarah Wedl-Wilson erwähnte Oliver Friederici an einer Stelle ihrer Einlassung vor dem Ausschuss, weil sie Wert darauf gelegt wissen wollte, dass sie erstens den Rechnungshof eingeschaltet und zweitens nach Erhalt des Berichts auch Anstalten zu dessen Umsetzung eingeleitet habe. Sie habe dafür „den besten Verwaltungsmann von Berlin haben“ wollen und deshalb die Ersetzung Friedericis durch den nach wie vor amtierenden Staatssekretär Alexander Straßmeir betrieben.
Diese Darstellung der Umstände seines Ausscheidens stellte Friederici mit der von ihm durchweg gewahrten Zurückhaltung, nämlich indirekt, richtig. Er konnte auch hier den Aktenbefund für sich sprechen lassen, in diesem Fall zwei Buchstaben beziehungsweise deren Fehlen. Nachdem er mehrfach als „Herr Staatssekretär a. D.“ angesprochen worden war, wies er darauf hin, dass diese Amtsbezeichnung nicht korrekt sei. Ein Staatssekretär außer Dienst ist in den Ruhestand versetzt worden. „Ich wurde entlassen.“ Hätte Friederici einem nach Einschätzung des Senats besseren Verwaltungsmann weichen sollen, hätte man ihn versetzen können. Die Entlassung markierte ihn als Hauptschuldigen.
Nach ihrem Rücktritt hatte Wedl-Wilson angekündigt, dass sie sich im Ausschuss zur Sache äußern werde. Die Strafanzeige, mit der sie ihre Nichtäußerung begründete, lag damals schon vor. Wenn sie rechtlichen Rat verspätet einholte oder befolgte, passt das zum Bild ihrer Amtsführung. Sie sagte jetzt zwar, dass sie die Bewilligungen „retrospektiv“ kritisch sehe, aber ihre Form von Rückschau dient gerade dazu, das Eingeständnis eines Fehlers zu vermeiden. Mit der Warnung der Verwaltung konfrontiert, dass eine inhaltliche Prüfung der Anträge nicht möglich sei, habe sie für sich nur „zwei Optionen“ gesehen: Entweder erfülle sie den Willen des Abgeordnetenhauses – oder das Land werde im Kampf gegen Antisemitismus ein weiteres Jahr verlieren. In dieser „schwierigen Situation“ habe sie für die Förderung entschieden, „weil ich die Projekte für förderungswürdig hielt“.
In dem von ihr beschriebenen Dilemma kommt das Recht als Rahmen des staatlichen Handelns nicht vor. Es fehlt die Feststellung, dass selbst bei Zeitnot der Staat nur tun kann, was ihm rechtlich gestattet ist, und dass die Verfahren zur Sicherung rechtssicheren Handelns nicht durch die persönliche Einschätzung von Amtsträgern ersetzt werden können. Die Verweigerung dieser Aussage ist es, die ernsthaft Grund zur Sorge gibt, weil trotz Austausch des Personals mit Wiederholung zu rechnen ist.
