
Der frühere Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss sich wegen der gescheiterten Pkw-Maut vor Gericht verantworten. Dabei geht es allerdings nicht um die 243 Millionen Euro an Schadensersatz, die der Bund für die Kündigung der Verträge zahlen musste, sondern um den Vorwurf der Falschaussage vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags in der Nacht vom 1. zum 2. Oktober 2020. Der Untersuchungsausschuss lief von Ende 2019 bis Mitte 2021.
Das Landgericht Berlin hat jetzt eine entsprechende Anklage der Staatsanwaltschaft vom Sommer zugelassen, wie eine Gerichtssprecherin am Freitag mitteilte. Noch ist nicht entschieden, wann der Prozess beginnen wird. Bei dem Strafverfahren muss Scheuer persönlich vor Gericht erscheinen. Inzwischen hat Scheuer die Politik verlassen und arbeitet als Unternehmer.
Scheuer beteuert Unschuld
Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft dem 51 Jahre alten Scheuer vor, vor dem Maut-Untersuchungsausschuss des Bundestags gelogen zu haben. Scheuer wies die Vorwürfe am Freitag in einer schriftlichen Stellungnahme seines Anwalts Daniel Krause zurück. Darin sprach der Anwalt davon, dass ihm bisher „verwehrt geblieben“ sei, den Sachverhalt aufzuklären, obwohl sich Scheuer stets „vollständig kooperativ“ gegenüber den Ermittlungsbehörden gezeigt habe. Er äußerte die Hoffnung, dass das Landgericht die Klärung „sachlich und unbeeindruckt von der zuweilen hitzigen, aufgeladenen sowie langwierigen politischen Debatte“ vornehmen werde. „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen“, heißt es in dem Schreiben.
Die Sache ist komplex: Die Pkw-Maut war ein Wunsch der CSU, die jahrelang für eine Nutzerfinanzierung der Autobahnen kämpfte. Um den deutschen Autofahrern eine zusätzliche Belastung zu ersparen, wurde sie damals als „Ausländermaut“ konzipiert. Dabei ging es der CSU vor allem auch darum, die Autofahrer der Nachbarländer zur Kasse zu bitten.
Deutschlands Straßen sind als Transferstaat in der Mitte Europas von besonders starkem Verkehr belastet, umgekehrt haben inzwischen fast alle europäischen Staaten ein System zur Erhebung der Pkw-Maut. Nach einer Klage Österreichs kam der Europäische Gerichtshof im Juni 2019 zum Schluss, dass das deutsche Konzept einer Maut gegen Europarecht verstößt. Daraufhin beerdigte die Regierung Merkel das Vorhaben.
Der Bund musste 243 Millionen Euro zahlen
Für Schwierigkeiten sorgte im Nachgang, dass Scheuer die Verträge mit den Betreibern der Pkw-Maut schon Ende 2018 abgeschlossen hatte. Zu dem Zeitpunkt stand das endgültige Urteil der Luxemburger Richter noch aus. Die Kündigung der Verträge wurde teuer für den Staat: 243 Millionen Euro musste der Bund an die früheren Vertragspartner überweisen. Ein juristisches Gutachten kam zum Schluss, dass Scheuer dafür nicht in Regress genommen werden könne. Zwischen 2019 und 2021 sollte ein Untersuchungsausschuss des Bundestags den Sachverhalt aufklären. Scheuer wurde dazu stundenlang befragt.
Der Anklage zufolge sollen Scheuer und sein Staatssekretär bei ihrer Befragung „bewusste Falschaussagen“ gemacht haben. Auf Fragen Abgeordneter, ob seitens der Betreiber bei einem Treffen am 29. November 2018 angeboten worden sei, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, sollen beide „entgegen ihrer tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern zu können“.
Auch die Lkw-Maut begann holprig
Schon zuvor hatten Mautpläne der Bundesregierung für juristischen Ärger gesorgt, den übrigens ausgerechnet Scheuer beendete. Wenige Tage vor der Bundestagswahl 2002 hatte der Bund einen Vertrag mit dem sogenannten Toll-Collect-Konsortium unterschrieben. Die dahinterstehenden Firmen – Daimler, die Deutsche Telekom und die französische Cofiroute – sollten die Umsetzung des Plans für ein satellitengestütztes Mautsystem für Lkw auf deutschen Autobahnen sicherstellen, das inzwischen gut funktioniert und zuletzt 13,4 Milliarden Euro in die Kassen des Bundes spülte.
Doch der Anfang verlief mehr als holprig: Die Toll-Collect-Partner konnten den ursprünglichen Starttermin des ehrgeizigen Projekts nicht einhalten. Erst im Januar 2005 ging die elektronische Überwachung der Lkw-Maut in Betrieb. Daraufhin trafen sich Bund und die Geschäftspartner im Streit um entgangene Mauteinnahmen vor einem Schiedsgericht wieder. Mit einem zwischenzeitlichen Streitwert von mehr als sieben Milliarden Euro und Anwaltskosten in Millionenhöhe war es einer der größten Fälle, die jemals vor einem deutschen Schiedsgericht verhandelt wurden.
Im Mai 2018, nach rund 14 Jahren Streit, einigten sich Bund, Daimler und die Deutsche Telekom in einem Vergleich. Die beiden Gesellschafter von Toll Collect zahlten insgesamt 3,2 Milliarden Euro an den Bund. Für Scheuer, der das Thema von mehreren Amtsvorgängern weitergereicht bekommen hatte, war es eigenen Worten nach ein historischer Durchbruch – nachdem er den Streit zur „Chefsache“ gemacht hatte. „Was in den vielen Jahren im Schiedsverfahren nicht auflösbar war, haben Politik und Wirtschaft jetzt nach intensiven Verhandlungen gelöst“, sagte er damals der F.A.Z.
