
Die deutschen Arbeitgeber kritisieren, dass die Krankenkassenbeiträge auch 2027 steigen werden – obwohl die Bundesregierung etwas anderes in Aussicht stellt. Um die Gesundheitskosten doch noch in den Griff zu bekommen, schlägt der Arbeitgeberverband drastische Schritte vor, darunter eine neue Praxisgebühr und Einschnitte beim Krankengeld.
Ein von Gesundheitsministerin Nina Warken vorgelegter Gesetzentwurf könnte zwar die Beitragssätze möglicherweise stabil halten, durch die Hintertür stiegen die Belastungen aber trotzdem, heißt es in einer noch unveröffentlichten Stellungnahme der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).
„Die aktuellen Reformpläne lassen weiterhin Milliarden an möglicher Entlastung liegen“, sagte Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger der F.A.Z. „Deshalb bleibt es dabei, dass die Beitragszahler auch im kommenden Jahr stärker belastet werden. Das ist der falsche Weg.“
Wirtschaft erwartet Zusatzbelastung von 3,2 Milliarden Euro
Warken und Kanzler Friedrich Merz (beide CDU) hatten nach dem Kabinettsbeschluss zum Beitragsstabilisierungsgesetz versprochen, die Sätze nicht zu erhöhen. Doch Dulger warnt, dass die Abgaben trotzdem zunähmen: „Wer die Lohnzusatzkosten weiter erhöht, gefährdet Beschäftigung und Wachstum, genau das können wir uns in dieser Lage nicht leisten.“
Die Zusatzbelastungen für die Arbeitgeber beziffert die BDA für 2027 auf 3,2 Milliarden Euro. Davon entfielen 1,3 Milliarden auf die außerplanmäßige Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze. Diese beträgt derzeit 69.750 Euro im Jahr, Einkünfte darüber werden nicht verbeitragt. Warken möchte die Schwelle um 3600 Euro heraufsetzen. Die Beiträge für Beschäftigte, die oberhalb der derzeitigen Grenze verdienen, legten dann um zehn Prozent zu, hieß es.
Zusätzlich erwarten die Arbeitgeber, dass die GKV-Abgaben auf Minijobs bis 603 Euro im Monat um 1,9 Milliarden Euro im Jahr wachsen werden. Denn Warken strebt einen Anstieg der Beiträge, welche die Unternehmen allein aufbringen, von 13 auf 14,6 Prozent an, erstmals plus Zusatzbeitrag. Das bedeute eine Belastungszunahme für die Betriebe um 15 Prozent. Außerdem würden auch die Midijobs bis 2000 Euro verteuert.
Theoretischer Beitragssatz von 18,1 Prozent
Wegen all dieser Neuerungen stiegen die Ausgaben der Unternehmen in einem Umfang, der einer Anhebung der Beitragssätze um 0,4 Prozentpunkte entspreche, beklagen die Arbeitgeber. Bisher beträgt der allgemeine Satz 14,6 Prozent. Hinzu kommt der gesetzlich empfohlene durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent. Tatsächlich erreicht er aber schon 3,1 Prozent, sodass insgesamt 17,7 Prozent anfallen. Diese Belastung klettere nach Warkens Reformplänen rein rechnerisch auf 18,1 Prozent, so die BDA.
Um das zu vermeiden und zugleich die Patientenströme besser zu kanalisieren, schlagen die Arbeitgeber unter anderem eine „Kontaktgebühr“ für jeden Arztbesuch vor; als Weiterentwicklung der früheren Praxisgebühr von zehn Euro im Quartal. „Ihre Abschaffung war ein Fehler“, hält das Papier fest, ohne eine neue Summe zu nennen. Ein weiterer Vorschlag lautet, die Belastungsobergrenze für die Selbstbeteiligung an Medikamenten oder Klinikaufenthalten von zwei Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen auf drei Prozent zu erhöhen.
Mehrwertsteuer auf Arzneien auf die für Katzenfutter senken
Gleichzeitig müssten die Versicherten – ähnlich wie in der Privatversicherung – über die Arztkosten automatisch eine „Patientenquittung“ in ihrer elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten. Die Kassen ihrerseits sollten die Möglichkeit bekommen, die Kosten erst hinterher zu erstatten. „Das würde die bewusste Leistungsinanspruchnahme durch die Versicherten weiter fördern“, heißt es in dem Zwölfseiter.
Die Arbeitgeber wollen auch, dass, wie in Warkens erstem Entwurf noch vorgesehen, die Höhe des Krankengelds von 70 auf 65 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts gesenkt wird, „um systematische Fehlanreize zu verhindern“. Die Höchstdauer solle nur noch 52 statt 78 Wochen betragen.
Geboten sei auch, die Mehrwertsteuer auf Arzneien von 19 auf sieben Prozent zu senken. Es dürfe nicht sein, dass Medikamente „höher besteuert werden als zum Beispiel Süßigkeiten oder Katzenfutter“. Gleichzeitig lehnt die BDA aber eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke ab, da das Gesundheitssystem kein Einnahmen-, sondern ein Ausgabenproblem habe und die Gefahr bestehe, dass die Zuckersteuer im allgemeinen Haushalt versickere.
Die BDA kritisiert, dass die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze keine Empfehlung von Warkens Finanzkommission Gesundheit sei, deren Vorschläge dem Entwurf ansonsten zugrunde liegen. Zugleich schöpfe die Ministerin das Sparpotential der Kommission nicht aus. „Vor allem gilt: Versicherungsfremde Leistungen gehören aus den Beiträgen raus“, forderte Dulger. „Die Gesundheitskosten für Bürgergeldbeziehende muss der Bund endlich vollständig aus Steuermitteln finanzieren.“ Die Kommission beziffert diese Aufwendungen auf 12,5 Milliarden Euro im Jahr.
Dulger lobte zugleich, dass Warken nicht ausschließlich nach mehr Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) suche, sondern auch Kostendämpfungen vorschlage. „Der Gesetzentwurf geht endlich an die Ausgabenseite der GKV“, sagte er. „Das ist überfällig und richtig.“
