
Um das Ehrenamt zu würdigen, haben Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt für Samstag erstmals zu einem bundesweiten Ehrentag aufgerufen. Anlass ist der Geburtstag des Grundgesetzes am 23. Mai.
Geplant sind mehr als 2000 Aktionen in ganz Deutschland. Sie sollen einerseits die Errungenschaften der Verfassung stärker im Bewusstsein der Menschen verankern und andererseits für ehrenamtliches Engagement werben.
Wer kann beim Ehrentag mitmachen?
Der deutschlandweite Aktionstag steht unter dem Motto „Für dich. Für uns. Für alle.“ Er richtet sich an alle Interessierten, „unabhängig von Alter, Wohnsitz und Herkunft“, wie es auf der Website zu dem Aktionstag heißt. Neben Aktionen vor Ort gibt es auch Onlineangebote.
Eingebettet ist der Ehrentag in einen größeren Aktionszeitraum: Vom 16. bis 31. Mai 2026 finden in ganz Deutschland Veranstaltungen dazu statt. Bis Ende Mai sind außerdem alle Bürger dazu aufgerufen, selbst kreativ zu werden und eigene Aktionen zu organisieren, etwa für die Umwelt, den eigenen Verein oder für sozial Benachteiligte. Diese können in einen sogenannten Engagement-Finder eingetragen und so verbreitet werden.
Steinmeier selbst will am Samstag in einer Berliner Bibliothek vor Kindern aus dem Grundgesetz vorlesen, sich an Gärtnerarbeiten in einer Grünanlage beteiligen und in einem Seniorenheim bei Gesellschaftsspielen und Handarbeiten mitmachen.
Der Vorsitzende der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt, Jan Holze, rief im RBB-Inforadio anlässlich des Ehrentags alle Bürger dazu auf, sich ehrenamtlich zu engagieren. „Wir müssen verstehen, dass wir alle der Staat sind und der Staat nicht alles übernehmen kann, sondern wir alle ein Stück weit unseren Beitrag leisten müssen, damit der Zusammenhalt gelingt.“ Der Ehrentag biete die Chance dazu, sich auszuprobieren, sagte Holzer.
Wie viele Ehrenamtliche gibt es in Deutschland?
Die Zahl der Ehrenamtlichen ist laut der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt in den vergangenen fünf Jahren um etwa zwei Millionen auf aktuell 27 Millionen Menschen zurückgegangen. Das erhöhe den Druck auf die verbliebenen Ehrenamtlichen. Besonders Vereinsvorstände würden sich deshalb immer intensiver engagieren. „Wir müssen aufpassen, dass sie sich nicht übernehmen, sonst droht vielen von ihnen ein Burn-out“, sagte Holze dem RBB.
Einrichtungen wie die Feuerwehr würden ohne das freiwillige Engagement nicht funktionieren. „Deswegen braucht es neue Menschen, die hier zur Seite stehen und auch neue Modelle, um diese Menschen zu unterstützen, damit unsere Vereinslandschaft mit über 600.000 Vereinen in der gesamten Bundesrepublik weiterhin so vielfältig und bunt bleibt“, forderte Holze.
Was sind die Gründe für den Rückgang ehrenamtlicher Arbeit?
Laut einer Studie im Auftrag der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt, Christiane Schenderlein (CDU), ist Zeitmangel einer der Hauptgründe dafür, dass Menschen ihr ehrenamtliches Engagement aufgeben. Auch haben laut Holze viele Nachbarschaftsvereine oder Gruppen zur Flüchtlingshilfe die Corona-Krise nicht überlebt. Die Pandemie habe zudem gerade im Sport dazu geführt, dass weniger Menschen die nötigen Qualifizierungen wie Trainerscheine machen konnten. Dazu kämen wirtschaftliche Sorgen, die Menschen davon abhielten, ehrenamtlich aktiv zu werden.
Der Erhebung zufolge sehen zudem 42 Prozent in Bürokratie ein Hindernis für ehrenamtliches Engagement. Nach Einschätzung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt verbringen Ehrenamtliche immer mehr Zeit damit. „Ein durchschnittlich großer Verein benötigt rund 42 Tage pro Jahr oder 6,5 Stunden pro Woche für Verwaltungsaufgaben“, sagte Holze der „Rheinischen Post“. Ein weiterer Grund, sich nicht ehrenamtlich zu engagieren, ist die Hürde, sich damit langfristig zu etwas zu verpflichten.
Dabei muss ehrenamtliches Engagement nicht auf lange Zeit ausgelegt in einem Verein stattfinden. Bei Sportveranstaltungen oder Events werden immer öfter auch Personen gesucht, die nur für einen begrenzten Zeitraum bestimmte Aufgaben übernehmen.
Wie wird das Ehrenamt noch gefördert?
Christiane Schenderlein ist die erste Staatsministerin für Sport und Ehrenamt. Sie ist seit 2025 im Amt. Ihr Ziel ist es, ehrenamtlich Engagierte besser zu unterstützen. Die Bundesregierung hat dazu den „Zukunftspakt Ehrenamt“ auf den Weg gebracht, mit dem das Ehrenamt und Vereine gestärkt werden sollen, vor allem durch steuerliche Entlastungen und weniger Bürokratie.
Die Pauschalen für Ehrenamtliche und Übungsleiter wurden mit dem „Zukunftspakt Ehrenamt“ erhöht: Ehrenamtliche können von 2026 an bis zu 960 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei verdienen. Für pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten gilt eine höhere Übungsleiterpauschale von 3300 Euro – etwa für Ausbilder der DLRG oder für Chorleiter.
Je nach Ehrenamt können sich Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit oder damit verbundene Fortbildungen freistellen lassen. Für wie viele Tage das möglich ist, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In der Regel muss ein Ehrenamt nicht ausdrücklich vom Arbeitgeber genehmigt werden, im Einzelfall lohnt sich aber ein Blick in den Arbeitsvertrag.
Wie lässt sich das passende Ehrenamt finden?
Informationen und Hilfestellungen rund um das Ehrenamt bietet die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt an. Im Internet gibt es außerdem verschiedene Datenbanken, die bei der Recherche zu ehrenamtlichen Tätigkeiten helfen, sowie Websites, die über einen Fragebogen passende Ehrenämter empfehlen. Auch Freiwilligenagenturen, spezielle kommunale Beratungsstellen oder Ehrenamtsmessen können dabei helfen, sich zu orientieren.
Über Websites wie nebenan.de können Interessierte sich außerdem darüber informieren, ob in der direkten Nachbarschaft jemand Hilfe braucht. Oder sie suchen direkt den Kontakt zu Einrichtungen in ihrer Nähe, etwa indem sie im örtlichen Seniorenheim, einer Schule oder einem Sportverein nachfragen, ob Hilfe gebraucht wird – und wenn ja, welche.
Der 77. Geburtstag des Grundgesetzes
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet und unterschrieben. Deutschland war zu dem Zeitpunkt noch unmittelbar von den Folgen des Zweiten Weltkriegs und der Erfahrung der nationalsozialistischen Unrechtsherrschaft geprägt, es wurde von alliierten Besatzungskräften kontrolliert und war mehrfach geteilt. Obwohl die neue Verfassungsordnung zunächst als Provisorium für eine Übergangszeit gedacht war, bewährte sie sich. Das Grundgesetz wurde mehrmals geändert und zeigte sich immer wieder anpassungsfähig gegenüber Zeitenwenden aller Art. In insgesamt 146 Artikeln sind die Grundrechte der deutschen Bürger, die Aufgaben von staatlichen Institutionen und andere Gesetze verankert. Das Grundgesetz begrenzt staatliche Machtausübung durch demokratische Kontrolle. Zentral dabei ist die Würde des Menschen, die am Beginn des Textes steht.
