
Am Frankfurter Amtsgericht sind am Dienstag ein 27 Jahre alter Polizist und eine 23 Jahre alte Polizistin wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt verurteilt worden. Das Gericht sah zudem den Zusatz der Lebensgefahr als erfüllt an. Der Polizist erhielt eine Freiheitsstrafe von elf Monaten auf Bewährung sowie die Auflage, 1750 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Gegen seine Kollegin verhängte das Gericht eine Verwarnung von 10.200 Euro sowie 750 Euro Schmerzensgeld.
Die beiden Beamten waren wegen eines Vorfalls vom 14. März 2025 angeklagt, bei dem ein 65 Jahre alter Mann verletzt wurde. Ursprünglich war dem Polizisten Körperverletzung im Amt vorgeworfen worden, der Polizistin unterlassene Hilfeleistung. Am zweiten Verhandlungstag verschärfte das Gericht die Anklage hin zur gefährlichen Körperverletzung im Amt – für beide Beamte.
Laut Anklage saßen die Polizisten im Frankfurter Bahnhofsviertel in ihrem Auto, als das spätere Opfer sie mit den Worten „Was guckst du, willst du Ärger?“ angesprochen hat. Die Polizisten seien ausgestiegen, um eine Personenkontrolle durchzuführen. Der Mann habe sich geweigert und habe sich zwischen zwei Fahrzeuge gestellt.
Der angeklagte Polizist soll den Mann zunächst in Richtung Bürgersteig gestoßen und anschließend versucht haben, ihn zu Boden zu bringen. Der Geschädigte habe sich dabei an einem parkenden Auto festgehalten. Nach Überzeugung des Gerichts schlug der Polizist dem Mann insgesamt neunmal innerhalb von neun Sekunden gegen Gesicht und Hinterkopf. Ein Video eines Zeugen und Fotos der Verletzungen dienten dem Gericht dabei als Beweismittel. Seine Kollegin soll während der Schläge die rechte Hand des Geschädigten festgehalten haben. Das Gericht wertete dies als Indiz für eine gemeinschaftliche Begehung.
Das Gericht geht von einem Einzelfall aus
Die Verteidigung widersprach dieser Darstellung. Die Polizistin habe lediglich versucht, die Hand des Mannes vom Auto zu lösen. Zugleich hielt das Gericht den Beamten zugute, dass es zuvor zu einer Provokation und auch zu Widerstandshandlungen des Mannes gekommen sei.
Der 65 Jahre alte Mann erlitt blutende Verletzungen an Lippe, Ohr und Nase. Laut Nebenklage leidet er bis heute unter Beschwerden am Ohr sowie Schlafstörungen. Zudem sei sein Vertrauen in die Polizei erschüttert worden.
Der angeklagte Polizist rechtfertigte sein Verhalten mit „Schockreizen“, die in Gefahrensituationen eingesetzt würden, um das Gegenüber kurzfristig handlungsunfähig zu machen. Er verwies zudem auf aus seiner Sicht vorliegenden Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Die Nebenklage hielt dagegen, der Mann habe sich infolge des Stoßes am Auto festgehalten.
Staatsanwaltschaft und Nebenklage betonten in ihren Plädoyers den besonderen Vertrauensvorschuss staatlicher Beamter. Der Angeklagte betreibe Kampfsport und habe deshalb um die Gefährlichkeit von Schlägen gegen den Hinterkopf wissen müssen. Die Verteidigung verwies dagegen auf einen Sachverständigen aus der Polizeiausbildung, wonach Schockreize dort gelehrt würden.
Der Richter bezeichnete die Gewaltanwendung in seiner Urteilsbegründung dennoch als unverhältnismäßig. Von dem Geschädigten sei keine erhebliche Gefahr ausgegangen. Zudem habe es Alternativen gegeben, etwa Verstärkung anzufordern oder abzuwarten. Zugleich betonte das Gericht die erwartete Einmaligkeit des Vorfalls: Man gehe nicht davon aus, dass das Verhalten der Polizisten „System“ habe.
