Ein hundertfacher Eichmann-Prozess – so beschrieb die israelische Parlamentsabgeordnete Yulia Malinovsky die geplante Strafverfolgung der Palästinenser, die am Terrorangriff vom 7. Oktober 2023 beteiligt gewesen sein sollen. Die Politikerin der Oppositionspartei Israel Beitenu (Unser Heim Israel) zählte zu den Initiatoren des Gesetzentwurfs, der die Einrichtung eines eigenen Militärtribunals für die mehr als 300 überlebenden mutmaßlichen Täter vorsieht. Die Knesset verabschiedete ihn am Montagabend mit 93 Jastimmen, ohne Gegenstimmen.
Die seltene Einigkeit steht für den parteiübergreifenden Willen, die beispiellose Attacke, bei der etwa 1200 Menschen getötet und 250 verschleppt wurden, auch auf besondere Weise strafrechtlich aufzuarbeiten. Die Prozesse würden „in die Geschichtsbücher eingehen, und unsere Kinder und Enkelkinder werden davon erfahren“, sagte Malinovsky. Die Täter des 7. Oktobers seien „die Nazis von heute“.
Der Verweis auf den Prozess gegen Adolf Eichmann galt aber nicht nur der historischen Dimension der vorgesehenen Verfahren. Der Nazi-Verbrecher war 1961 zum Tode verurteilt und später hingerichtet worden; es handelt sich um die bis heute letzte in Israel vollzogene Todesstrafe. Dies droht nun auch denjenigen, die von dem Sondertribunal angeklagt werden. Verschiedene strafrechtliche Kategorien sollen dabei zur Anwendung kommen, unter anderem Völkermord, Hochverrat, Beihilfe für den Feind in Kriegszeiten sowie Verletzung der staatlichen Souveränität und territorialen Integrität.
Ein „einzigartiges Ausmaß der Gräueltaten“
In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, das „einzigartige Ausmaß und die Schwere der Gräueltaten“ stellten das Justizsystem vor eine „beispiellose Herausforderung“. Die Untersuchung der Verbrechen sei außerordentlich komplex, wegen der großen Zahl von Tatorten, Verdächtigen und Opfern sowie wegen der Art und Weise der Beweissicherung in Kriegszeiten. Das Sondertribunal solle „effiziente und angemessene Strafverfahren“ ermöglichen, die sowohl die Interessen der Opfer und der Allgemeinheit wahren als auch die Durchführung eines ordnungsgemäßen und fairen Gerichtsverfahrens gewährleisten.

Zu diesem Zweck sollen 15 israelische und ausländische Richter berufen werden. Jeweils drei von ihnen verhandeln einen Fall, fünf einen Fall mit mehreren Angeklagten. Geplant ist Malinovsky zufolge, die Prozesse zu filmen und auf einer eigenen Internetwebsite zu übertragen. Auch dafür bietet der Eichmann-Prozess ein Vorbild, der im Fernsehen übertragen wurde. Einen Zeitplan gibt es allerdings noch nicht. Israelischen Medienberichten zufolge herrscht Uneinigkeit zwischen dem Verteidigungs- und dem Finanzministerium wegen der hohen Kosten, die das Tribunal verursachen wird. Die Schätzungen reichen bis zu fünf Milliarden Schekel, das wären umgerechnet knapp 1,5 Milliarden Euro.
Kein Zugang zu den Inhaftierten
Bis zu 6000 Palästinenser aus dem Gazastreifen, unter ihnen zahlreiche Angehörige der Nukhba-Eliteeinheit der Hamas, waren am 7. Oktober 2023 in den Süden Israels eingedrungen und hatten dort Massaker verübt, Menschen entführt und Orte verwüstet. Lange Zeit war unklar gewesen, was mit denjenigen geschehen soll, die lebend gefasst wurden. Ein Grund war wohl, dass aus Israel verschleppte Menschen und Leichen noch im Gazastreifen festgehalten wurden – Urteile gegen Täter hätten sie gefährden können. Diese Besorgnis ist hinfällig, seit im Januar die letzte Leiche zurückgebracht wurde. In manchen Fällen war es offenbar aber auch schwierig, Beweise für konkrete Taten zu finden.

Die ergriffenen Palästinenser werden teilweise als mutmaßliche Verbrecher, teilweise als illegale Kombattanten festgehalten. Hinzu kamen im Laufe des Gazakriegs Tausende weitere gefangen genommene Palästinenser. Menschenrechtsorganisationen haben immer wieder Kritik an den Haftbedingungen geäußert. Zahlreiche Menschen sind zu Tode gekommen, es gibt Berichte über Folter und Misshandlungen; das Internationale Komitee vom Roten Kreuz hat keinen Zugang zu den Inhaftierten.
Kritik von Menschenrechtsorganisationen
Auch das Sondertribunal stößt auf Kritik. Drei israelische Menschenrechtsorganisationen schrieben in einer gemeinsamen Stellungnahme, den Verdächtigen würden grundlegende Verfahrensgarantien vorenthalten, die für ein faires Verfahren unerlässlich sind. Das durch das Gesetz geschaffene Tribunal sei ein zivil-militärisches Gremium, das Verteidigungs-Notstandsverordnungen unterliege und von den Garantien ordentlicher Strafverfahren befreit sei, etwa Gewährleistung richterlicher Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Beweisregeln. Weiterhin sei Einflussnahme durch die Politik und die Regierung zu befürchten, schreiben Adalah, HaMoked und das „Öffentliche Komitee gegen Folter in Israel“ (PCATI).
Solche Bedenken seien „besonders gravierend angesichts der Befugnis des Gerichts, die Todesstrafe zu verhängen, und der von den Gesetzgebern geäußerten Erwartung, dass es diese Strafe gegen Hunderte von Palästinensern aus dem Gazastreifen verhängen werde“, heißt es. Solche Erwartungen wurden mehr oder weniger unverhüllt geäußert.
Finanzminister Bezalel Smotrich schrieb nach der Verabschiedung des Gesetzes auf der Plattform X, es sei sorgfältig formuliert worden und es sei „das einzige, das tatsächlich zur Todesstrafe für die Nukhba-Monster führen wird“. Wie schon bei der kürzlichen Verabschiedung eines Gesetzes, das die häufigere Anwendung der Todesstrafe gegen palästinensische Terroristen vorsieht, dient das Thema Todesstrafe Politikern wie Smotrich auch der Profilierung im anstehenden Wahlkampf.
Von den Familien der Opfer des 7. Oktobers kam dagegen nicht durchweg laute Unterstützung. Einige Angehörige saßen am Montag auf der Besuchertribüne der Knesset. Der Großteil der Familien scheint sich aber stärker auf eine andere Form der Aufarbeitung zu konzentrieren: die Einrichtung einer staatlichen Untersuchungskommission zum 7. Oktober. Die Regierung versucht nach wie vor, das zu vermeiden.
