
Das BSW verlangt von allen Kandidaten für anstehende Wahlen, eine „Verpflichtungserklärung“ zu unterschreiben. Darin sollen sie sich verpflichten, ihre Tätigkeit „im Einklang mit den Grundsätzen, Programmen und Beschlüssen des BSW auszuüben“. Ebenso sollen sie versprechen, ihre Mandatsträgerbeiträge zu zahlen. Dabei handelt es sich um Spenden, die zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag verlangt werden. Sie werden von fast allen Parteien erhoben. Ungewöhnlich ist, dass die BSW-Kandidaten „bereits im Vorfeld verbindlich“ erklären sollen, dass sie ihr Mandat „niederlegen und damit der Partei zur Verfügung stellen“, sollten sie die Vorgaben nicht einhalten.
Eine solche Zusage ist aus anderen Parteien unbekannt. Sie widerspricht dem Grundgesetz. Das garantiert, dass alle Abgeordneten „an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“ sind. Abgeordnete dürfen deshalb ihr Mandat behalten, wenn sie die Partei wechseln. Etliche BSW-Gründungsmitglieder haben das getan: Sahra Wagenknecht und neun weitere Abgeordnete, die 2021 für die Linke in den Bundestag eingezogen waren, verließen zwei Jahre später ihre bisherige Partei. Als BSW-Mitglieder behielten sie bis zur Bundestagswahl 2025 ihre Mandate.
„Es gibt keine Sanktionen“
BSW-Generalsekretär Oliver Ruhnert sagte der F.A.Z., er könne verstehen, „dass es auf den ersten Blick widersprüchlich wirken kann, wenn wir darum bitten, bei Vertrauensverlust das Mandat an die Partei zurückzugeben, weil unsere Bundestagsabgeordneten damals die Linke verlassen und ihre Mandate behalten haben. Es gibt aber einen Unterschied: Wir sind eine junge Partei – deshalb müssen wir besonders darauf hinweisen.“ Der Text sei entstanden, weil das BSW die Erfahrung gemacht habe, dass manche gewählten Vertreter davon überrascht waren, dass die Partei Mandatsträgerbeiträge brauche. Außerdem habe sich der Bundesvorstand über Austritte aus der Brandenburger BSW-Landtagsfraktion geärgert. Er verletze nicht das freie Mandat und sei eine nicht einklagbare Bitte: „Wenn jemand nicht unterschreibt, gibt es keine Sanktionen.“
Den Text hat das Parteipräsidium im Februar beschlossen. Anschließend wurden die Unterschriften der BSW-Kandidaten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt eingesammelt. Unterblieben ist das in Berlin, obwohl dort ebenfalls im September gewählt wird. Der Berliner BSW-Spitzenkandidat Alexander King erfuhr am Donnerstag durch einen Anruf der F.A.Z. davon, dass er unterschreiben soll. Er will unterzeichnen: „Es mag sein, dass es kommunikativ besser gewesen wäre, die Landesvorsitzenden aller Verbände mit Landtagswahlen einzubinden, ehe die Erklärung öffentlich wird. Dass es anders gelaufen ist, ist für mich aber kein Problem.“
BSW-Generalsekretär Ruhnert sagte der F.A.Z., er sei überrascht, dass King so spät davon erfahren habe: „Das lag daran, dass die Berliner Liste zur Abgeordnetenhauswahl bereits aufgestellt war, als wir den Präsidiumsbeschluss gefasst haben. Trotzdem werden wir die Berliner Kandidaten noch darum bitten, die Erklärung zu unterschreiben.“ Ob das alle tun werden, ist unklar. King will sich dazu nicht festlegen. Die frühere Bundestagsabgeordnete Sevim Dagdelen, die mit Wagenknecht die Linke verließ und im September für das Abgeordnetenhaus kandidiert, wird jedenfalls mitmachen. Sie meint, die Linke habe sich 2023 von ihrem Programm entfernt – die Situation sei nicht vergleichbar.
Der Europaabgeordnete Thomas Geisel, der vor zwei Jahren BSW-Spitzenkandidat zur Europawahl war, hält die Erklärung hingegen für „eine ziemliche Dummheit“. Sie sei nicht justiziabel. „Gleichzeitig kann so der Eindruck entstehen, das BSW würde das freie Mandat des Grundgesetzes nicht achten“, sagte er der F.A.Z. Der Bundesvorstand schaffe eine „unnötige Angriffsfläche“.
