Wer in diesen Tagen schon den Stimmzettel für die Frankfurter Stadtverordnetenversammlung in den Händen hält, wird auf dem etwa 1,40 Meter breiten Faltblatt die Gruppierung „Frankfurt – Sozial!“ fast ganz rechts außen finden. Als 21. von 22 Listen. Dahinter kommt nur noch das Bündnis Sahra Wagenknecht. Doch um „Frankfurt – Sozial“ gibt es derzeit einige Verwirrungen, und die lauten so: Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen des Verdachts des Wahlbetrugs und der Urkundenfälschung. Dennoch darf die Liste zur Kommunalwahl Mitte März antreten.
Nicht nur wegen der Unschuldsvermutung. Sondern auch weil derzeit völlig offen ist, ob es zu einer Anklage oder gar zu einem Prozess kommen wird. Und wegen des Zeitdrucks, den das Prozedere einer repräsentativen Demokratie auferlegt. 58 Tage vor dem Wahltermin am 15. März muss laut Kommunalwahlgesetz der Prüfungsausschuss definitiv und unverrückbar entschieden haben.
Vier mutmaßliche Unterstützer sind schon tot
Eine Voraussetzung für eine erstmals antretende Partei oder Gruppierung ist, dass mindestens doppelt so viele Bürger, wie es Sitze in der Stadtverordnetenversammlung gibt, diese unterstützen; in Frankfurt mithin 186. Wie bei allen Listen hatte das Wahlamt auch im Fall von „Frankfurt – Sozial!“ die Identitäten der Unterstützer mit den Daten des Einwohnermeldeamts vor der Ausschusssitzung am 16. Januar abgeglichen. Dabei hatte sich herausgestellt, dass vier der mutmaßlichen Unterstützer seit einiger Zeit schon nicht mehr lebten. Die Behörde erstattete Anzeige.
Weil das Quorum damit aber nicht unterschritten wurde – „Frankfurt – Sozial“ hat eigenen Angaben nach mehr als 700 Unterstützer gefunden –, durfte die Liste antreten. Doch die Ermittlungsbehörden beließen es nicht dabei. Weil es einen Anfangsverdacht auf mögliche Wahlmanipulation gab, überprüfte die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft weitere Personen, die mit Namen, Adresse und Unterschrift die Bürgerinitiative unterstützt haben sollen.
Unstimmigkeit bei jeder zehnten Unterschrift
Wie die Staatsanwaltschaft am Donnerstag mitteilte, wurden inzwischen 339 Personen als Zeugen befragt, bei denen es sich um Unterstützer des Wahlbündnisses handeln soll. „Davon gaben 36 Zeugen an, sich zu keiner Unterstützung des Wahlbündnisses bereit erklärt und die ihnen vorgelegten Formblätter nicht unterschrieben zu haben“, sagte Oberstaatsanwalt Dominik Mies. „Mit den bereits bekannten vier Formblättern der verstorbenen Personen wurden demnach bislang 40 mutmaßliche Fälschungen identifiziert.“ Das sei jeder Zehnte. Und nicht nur das. Die Ermittlungsbehörden gaben auch ein graphologisches Gutachten in Auftrag. Die Untersuchungen, so Oberstaatsanwalt Mies, dauerten noch an. „Bislang haben sie jedoch den Fälschungsverdacht bestätigt.“
Der Vorgang hätte bei jeder Partei und bei jeder Bürgerinitiative aufhorchen lassen. Besonders brisant an der Liste „Frankfurt – Sozial“ ist jedoch, dass sie vom früheren Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann ins Leben gerufen worden ist. Anfang November 2022 wurde Feldmann wegen seiner Verstrickung in die AWO-Affäre mit einer klaren Mehrheit als Oberbürgermeister abgewählt. Eineinhalb Monate später verurteilte ihn das Landgericht wegen Vorteilsannahme zu einer Geldstrafe. Der Richterspruch hielt durch alle Instanzen bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.
Nun steht der Comeback-Versuch von Feldmann unter besonderer Beobachtung – politisch, juristisch und medial. Einem Instinktpolitiker wie Feldmann ist das bewusst, und deshalb hat er abermals die Vorwärtsverteidigung als mögliches Opfer einer Intrige gewählt. Er und andere von „Frankfurt – Sozial!“ sprechen von dem Versuch, ihre neue politische Bewegung zu kriminalisieren, die sich laut Grundsatzpapier um „Menschen, die arbeiten, erziehen, pflegen und unsere Stadt am Laufen halten“ kümmern will.
Ihre Unterstützer seien bei den Befragungen zu ihren Unterschriften von der Polizei eingeschüchtert worden, sagen Feldmann und seine Mitstreiter. Die Vorwürfe weist die Polizei zurück. Ferner mutmaßt man in den Reihen von „Frankfurt – Sozial!“, die Identitäten der Toten sei ihnen wohl „untergeschoben“ worden. Inzwischen hat das Bündnis selbst Anzeige gegen Unbekannt erstattet. Denn es sei blauäugig und geradezu dumm, Verstorbene als Referenzpersonen zu benennen. Jeder, der einigermaßen über die Abläufe informiert sei, wisse, dass die Daten mit denen des Einwohnermeldeamts abgeglichen würden. Wie das geschehen sein soll, das „Unterschieben der Identitäten“, kann sich jedoch niemand erklären.
Auch in Berlin standen Verstorbene auf der Liste
Der Fall erinnert an einen ähnlichen Vorgang aus dem Jahr 1998 in Berlin. Damals war das Mitglied einer Splitterpartei aufgeflogen. Der Mann hatte mittels der Patientendatei eines Krankenhauses, in dem er beschäftigt war, Unterstützer für seine Wahlliste generiert – auch dort waren einige der Personen nicht mehr am Leben. Weder in Hessen noch bundesweit sind bisher verlässliche Zahlen zu Strafverfahren wegen Manipulationen im Zusammenhang mit Wahlen bekannt. Wie Korruption sind solche Vergehen „Kontrolldelikte“, das heißt, ihre Aufdeckung hängt davon ab, wie intensiv Abläufe und Ergebnisse überprüft werden.
Die Wahlämter beschränken sich auf die Richtigkeit der Angaben nach formalen Kriterien. Dadurch sind auch die vier Unterschriften der Toten in Frankfurt aufgefallen. Mehr wäre angesichts der Datenflut bei den Kommunalwahlen auch gar nicht möglich. So werden am 15. März in Hessen außer Stadt- und Kreisparlamenten auch Ortsbeiräte und Ausländervertretungen neu bestimmt.
Risiko der Manipulation vor allem bei der Briefwahl
Das Institut für Parlamentarismusforschung warnt vor allem vor den Risiken, die der Trend zur Briefwahl mit sich bringe. Oft stehen die in Hessen entdeckten Versuche, Stimmen zu erschwindeln oder zu erschleichen, in Zusammenhang mit der Möglichkeit, zu Hause wählen zu können. Der Trend, so die Hoffnung in der Politik, müsse gefördert, der Zugang möglichst leicht gemacht werden. Man verspricht sich davon, die Wahlbeteiligung zu verbessern. 2021 lag sie bei den Kommunalwahlen im Landesdurchschnitt bei gerade einmal 50 Prozent, in Frankfurt sogar nur bei 45 Prozent.
Dass es am Küchentisch nicht immer so ganz genau mit der Verpflichtung genommen wird, auch dort völlig unbeeinflusst sein Kreuzchen machen zu können, gilt mehr oder minder als lässliche Sünde. Kriminell wird es jedoch, wenn versucht wird, Stimmen unter falscher Identität zu organisieren.
Die juristische Aufarbeitung gestaltet sich jedoch oft als schwierig und zäh. Erst im vergangenen Jahr konnten die Akten der weite Kreise ziehenden Betrugsaffäre bei den Kommunalwahlen 2021 in Raunheim und Rüsselsheim geschlossen werden. Zunächst waren Personen aufgefallen, die mit offenbar selbst erstellten Vollmachten die Wahlunterlagen für andere abholen wollten. Im Zuge weiterer Überprüfung kam heraus, dass Unterschriften auch auf offiziellen Vollmachtsformularen offenbar gefälscht waren.
Bürger wurden im Wahllokal abgewiesen
Einige verdutzte Bürger wurden im Wahllokal abgewiesen, weil sie angeblich schon per Brief ihre Stimme abgegeben hätten. Und bei der Auszählung der Kreiswahl erhielten in Raunheim zwei Kandidaten vom „Neuen Forum“ fast 30 Prozent aller Stimmen. Die Kreuze auf den Stimmzetteln sahen alle verdächtig gleich aus. Auch andere Nischenparteien erzielten in einigen Bezirken verblüffend hohe Resultate. Hunderte von Unterlagen wurden im Kreis Groß-Gerau unter einer einzigen Mailadresse angefordert. Insgesamt überprüfte die Polizei rund 12.000 Unterschriften, etwa 600 erwiesen sich als verdächtig.
Die politischen Konsequenzen blieben gering. Die Briefwahl wurde insgesamt für den Kreistag und für einige Bezirke der Gemeindevertretungen wiederholt, die Ergebnisse veränderten sich nur marginal.
Vor Gericht hatte sich am Ende allein eine Frau zu verantworten, die für das „Neue Forum“ angetreten war. Wie das Amtsgericht Groß-Gerau schließlich im Februar 2025 feststellte, ließ sich in 34 Fällen nachweisen, dass die Angeklagte Unterschriften auf Vollmachten gefälscht hatte, mit denen sie Unterlagen für die Briefwahl für Rüsselsheimer Bürger anforderte. 16-mal reichte sie die Wahlzettel ein. Weil aber nicht nachzuvollziehen war, für welche konkreten Personen sie die Stimmzettel ausgefüllt hatte, konnte die Angeklagte nur wegen Versuchs verurteilt werden.
Das Strafmaß lautete, unter Einbeziehung eines früheren Urteils wegen Betrugs, auf 14 Monate Freiheitsentzug. Der Vollzug wurde zur Bewährung ausgesetzt, weil, so der Richter in der Begründung, die Angeklagte in ihrem politischen Ehrgeiz „über das Ziel hinausgeschossen“ sei, sie habe allerdings nicht das Staatswesen untergraben wollen.
Anklage wegen Wahlbetrugs
Nur zum Teil und unter großen Mühen hatten schon die Manipulationen bei der Kommunalwahl 2016 in Kelsterbach aufgearbeitet werden können. Erst 2020 wurden drei Verdächtige, die gleichfalls mittels gefälschter Unterschriften Briefwahlunterlagen besorgt haben sollen, wegen Wahlbetrugs angeklagt. Nach dem Tod des Hauptverdächtigen wurde ein Verfahren gegen einen anderen Beteiligten gegen Geldauflage eingestellt. Der dritte mutmaßlich Tatbeteiligte soll inzwischen Deutschland verlassen haben.
Viel Aufsehen hatte vor Jahren eine Affäre im bayrischen Geiselhöring erregt. Der Inhaber eines Spargelhofs soll sich 2014 unter den Namen osteuropäischer Saisonarbeiter mittels Briefwahl seiner Frau Hunderte Stimmen und damit einen Sitz im Gemeindeparlament und im Kreistag verschafft haben. Obwohl die Ermittler für Zeugenaussagen eigens gereist waren, wurde der Landwirt nach dem Prinzip „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen.
Quälend lange hin zog sich auch der Skandal um den früheren Bürgermeister von Hirzenhain, Freddy Kammer. Das Beben in der idyllischen Gemeinde im hessischen Wetteraukreis begann 2014 bei der Stichwahl um das Spitzenamt. Den Vorwurf seiner politischen Gegner, er habe sich für den knappen Erfolg Stimmen erschlichen, bestätigte das Amtsgericht Büdingen vier Jahre später.
Es verurteilte ihn wegen Wahlbetrugs zu einer Geldstrafe von 28.000 Euro. Es sei erwiesen, dass Kammer bei „Hausbesuchen“ Briefwahlunterlagen mitgebracht habe und bei der Stimmabgabe zum Teil dabei gewesen sei. Nachdem Anfang 2019 das Oberlandesgericht die Revision Kammers gegen das Strafurteil verworfen hatte, war das noch nicht das Ende des Rechtsweges. Kammer wollte auch nicht seine Abwahl 2017 akzeptieren. Er klagte gegen den Bürgerentscheid.
Erst im Sommer 2023 beendete der Verwaltungsgerichtshof das Verfahren. Der Bürgerentscheid sei zwar rechtswidrig, weil die Gemeinde bei der Formulierung der öffentlichen Bekanntmachung des Bürgerentscheids Kammer als „streitsüchtig“ bezeichnet hatte. Das Begehren des früheren Bürgermeisters, ihn wieder ins Amt einzusetzen und ihm Schadenersatz zu leisten, lehnte das Gericht allerdings ab.
