Eine übersehene Regelung im neuen Wehrpflichtgesetz wirft die Frage auf: Ab wann kippt vernünftige Prävention ins Autoritäre? Daraus könnte eine gute Debatte entstehen.
© Eduardo Ramos/unsplash.com
Ein Hauch von Ausnahmezustand umweht
die Osterfeiertage. Am Karfreitag hatte die Frankfurter
Rundschau gemeldet, dass bei der jüngsten Änderung des Wehrpflichtgesetzes
etwas Wesentliches von der Öffentlichkeit übersehen wurde. Nämlich der Umstand,
dass von nun an alle 17- bis 45-jährigen Männer beim zuständigen
Karrierecenter der Bundeswehr eine Genehmigung einholen müssen, wenn sie die
Bundesrepublik länger als drei Monate verlassen. Laut aktuellem Gesetzestext ist
diese Regelung auch außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls wirksam – und
betrifft offenbar auch Ausgemusterte und ehemalige Zivildienstleistende, da
diese nicht ausdrücklich ausgenommen werden.
