Laut polizeilicher Kriminalstatistik wurden 2024 mehr als 140.000 Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln eingeleitet. Jedes dieser Verfahren verursacht Aufwand für den Staat – obwohl die Justiz ohnehin stark belastet ist. Sollte der Bundestag deshalb den Straftatbestand abschaffen, der zu solchen Verfahren führt? Oder wäre das eine Kapitulation des Rechtsstaats? Am Dienstag wurde klar, wie weit die Auffassungen dazu in der schwarz-roten Koalition auseinandergehen.
Die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carmen Wegge, sagte der F.A.Z., es brauche „eine Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein statt Menschen für Armut mit Haft zu bestrafen“. Mit dieser Formulierung spielt Wegge darauf an, dass nach einer Verurteilung wegen Schwarzfahrens eine Ersatzfreiheitsstrafe verhängt werden kann, wenn der Verurteilte eine Geldstrafe nicht zahlt. Sie unterstützt damit Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). Sie hatte der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ gesagt, aus ihrer Sicht sprächen „gute Gründe für eine Entkriminalisierung“ des Schwarzfahrens.
CDU will Schwarzfahren weiterhin unter Strafe stellen
Bereits 2023 beschloss die SPD-Bundestagsfraktion ein Papier, das die ersatzlose Streichung des Straftatbestands des „Erschleichens von Leistungen“ aus dem Strafgesetzbuch fordert. Diese Norm sanktioniert das Schwarzfahren in Bus und Bahn bisher. Wer ohne Fahrkarte erwischt wird, muss jedoch im Normalfall nicht sofort mit einem Strafurteil rechnen. Verkehrsbetriebe erstatten in der Regel erst nach mehrfachem Schwarzfahren Anzeige.
Bisher ist nicht absehbar, dass die SPD mit ihrer Forderung durchdringen würde. Im Koalitionsvertrag hat sie mit CDU und CSU keine Änderung der Rechtslage vereinbart. Die rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Susanne Hierl, sagte der F.A.Z., Schwarzfahren sei „kein Kavaliersdelikt, sondern ein gemeinschädliches Betrugsdelikt, das klare Konsequenzen erfordert“. Eine Entkriminalisierung würde die Kosten für ehrliche Fahrgäste in die Höhe treiben und falsche Signale senden, so Hierl. Der Straftatbestand des „Erschleichens von Leistungen“ solle bestehen bleiben.
Schon die Ampel wollte den Tatbestand streichen
Anders sieht es der Deutsche Anwaltverein. Dessen Sprecher Swen Walentowski geht davon aus, dass die Kosten für die Unterbringung von Schwarzfahrern in Haft wegen Ersatzfreiheitsstrafen pro Jahr bei 200 Millionen Euro liegen. In Großstädten wie Frankfurt, Köln, Düsseldorf, Leipzig zweifelt man ebenfalls an der Sinnhaftigkeit der Strafverfolgung von Schwarzfahrern. Die Stadträte haben dort jeweils beschlossen, dass ihre kommunalen Verkehrsbetriebe auf Strafanzeigen verzichten sollen, wenn sie jemanden ohne Fahrschein erwischen.
In der vergangenen Wahlperiode hatte sich die Ampelkoalition vorgenommen, den Tatbestand aus dem Gesetz zu streichen. Alle drei Koalitionspartner waren sich darin einig. Zu einer Gesetzesänderung kam es trotzdem nicht. Das lag an unterschiedlichen Detailvorstellungen: Anders als die SPD-Fraktion, die seinerzeit für eine ersatzlose Streichung des Tatbestands eintrat, befürwortete der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine Ahndung des Fahrens ohne Fahrschein als Ordnungswidrigkeit. Ob auch Hubig eine solche Einstufung als Ordnungswidrigkeit vorschwebt, war am Dienstag nicht zu erfahren. Ein Sprecher des Justizministeriums wollte sich dazu nicht festlegen.
Viele Betroffene sind arbeitslos
Wie viele Menschen jährlich im Gefängnis landen, weil sie ohne Fahrschein gefahren sind, ist unklar. Die Bundesländer erfassen Daten zu Schwarzfahrern unterschiedlich detailliert. Fachleute schätzen die jährliche Gesamtzahl auf etwa 7000 bis 9000 Fälle. Die polizeiliche Kriminalstatistik gibt keine Auskunft darüber, wie oft nach den Ermittlungsverfahren eine Geldstrafe oder Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wurde. Eine aktuelle Analyse des kriminologischen Instituts der Universität Köln geht davon aus, dass rund ein Drittel der Schwarzfahrer, die zu einer Geldstrafe verurteilt werden, später ersatzweise in Haft landen.
Forscher vermuten, dass deutlich mehr als die Hälfte der inhaftierten Schwarzfahrer arbeitslos ist. Überdurchschnittlich viele leben ohne festen Wohnsitz oder in Obdachlosigkeit. „Die meisten Menschen sind von Krisen und großer Armut geprägt“, sagt Leonard Ihßen von der Initiative „Freiheitsfonds“. Der Verein kauft mit Spendenmitteln Schwarzfahrer aus dem Gefängnis frei – zahlt also ihre Geldstrafe, womit der Haftgrund entfällt. Ihßen zufolge versuchen viele Schwarzfahrer, ihre Geldstrafe zunächst abzuarbeiten.
Diese Möglichkeit steht grundsätzlich jedem zu, der zu einer Geldstrafe verurteilt wird. Dass dies bei rund einem Drittel scheitert, liegt seiner Ansicht nach oft an psychischen Erkrankungen oder kognitive Einschränkungen. Der Verein fordert deswegen eine Entkriminalisierung.
Der Richterbund will den Paragraphen einschränken, aber nicht abschaffen
Auch der Deutsche Richterbund (DRB) sieht Reformbedarf, will den Straftatbestand aber nicht komplett abschaffen. DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn sagte der F.A.Z., sinnvoll sei stattdessen, ihn „auf seinen strafwürdigen Kern“ zu beschränken. Der DRB schlägt vor, das Fahren ohne Fahrschein nur noch dann unter Strafe stellen, wenn sich Fahrgäste einer Kontrolle entziehen oder Zugangsbarrieren wie vorne im Bus überwinden.
In einer Stellungnahme schreibt der Verband, in solchen Fällen läge eine „erhöhte kriminelle Energie“ vor, die strafwürdig sei. Alle anderen Schwarzfahrer sollten nicht sanktioniert werden, auch nicht mit der Einführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren. Der DRB argumentiert, diese würden zusätzlichen Aufwand für Behörden und Staatsanwälte schaffen. Zugleich bliebe es dabei, dass einige Schwarzfahrer in Haft müssten. Denn wenn das Bußgeld in einem solchen Fall nicht gezahlt wird, besteht im anschließenden Vollstreckungsverfahren die Möglichkeit, Erzwingungshaft zu verhängen.
