Nach Berichten über Wahlkampfaktivitäten trotz einer Krankmeldung hat sich der SPD-Kreisverband Berlin-Mitte von seiner Kandidatin für das Bezirksbürgermeisteramt, Uta Francisco dos Santos, abgewendet. Der geschäftsführende Kreisvorstand forderte sie zum Rücktritt von ihrer Kandidatur für die Wahl am 20. September auf.
Die SPD-Kreisvorsitzenden Annika Klose und Yannick Haan begründeten den Schritt damit, dass Francisco dos Santos nicht transparent mit ihrer persönlichen und beruflichen Situation umgegangen sei. Dadurch hätten sich «schwerwiegende Fragen» ergeben, «die wir sorgfältig klären müssen». Ein weiteres Festhalten an der Kandidatur für das Amt der Bürgermeisterin sei derzeit nicht verantwortbar.
Ein Anwalt von Uta Francisco dos Santos erklärte auf dpa-Anfrage, seine Mandantin werde sich heute nicht mehr dazu äußern.
Längere Krankschreibung
Am Donnerstag hatte sie über den Anwalt erklären lassen, dass sie seit längerer Zeit krankgeschrieben sei. Ein ärztliches Attest bescheinige jedoch, dass ihr ehrenamtliches Engagement, auch ihre Kandidatur, den Genesungsprozess nicht behinderten. Die SPD habe aus den Medien von der bestehenden Dienstunfähigkeit erfahren, so die Kreisvorsitzenden Klose und Haan.
Francisco dos Santos war auf einer Delegiertenversammlung am 20. November 2025 auf Platz eins der SPD-Liste für die Wahl zur Bezirksverordnetenversammlung in Mitte gesetzt worden. Damit war sie auch Kandidatin für das Amt der Bezirksbürgermeisterin.
Krach unterstützt SPD-Beschluss
«Ich bin mit dem geschäftsführenden Kreisvorstand einer Meinung, dass Uta Francisco dos Santos nicht mehr für das Amt der Bezirksbürgermeisterin kandidieren kann», erklärte der SPD-Spitzenkandidat für die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus und designierte SPD-Landesvorsitzende Steffen Krach. «Die Aufstellung einer neuen Kandidatur muss nun zügig geklärt werden.»
Wie genau das weitere Verfahren aussieht und ob der Bewerber auf Listenplatz 2 nun Spitzenkandidat im Bezirk wird, wird laut SPD derzeit geprüft. Sollte die bisherige Kandidatin nicht zurücktreten, könnte es auf eine Neuaufstellung der Liste im Zuge einer erneuten Wahlversammlung hinauslaufen.
© dpa-infocom, dpa:260410-930-929252/2
