Die Verkehrsministerkonferenz von Bund und Ländern hat sich auf neue Regeln für den Erwerb des Führerscheins geeinigt. “Ziel ist es, noch in diesem Jahr das Gesetzgebungsverfahren
beenden zu können und eine Umsetzung der Neuregelung dann zum 1. Januar
2027 hinzubekommen”, sagte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU) nach der Sitzung. Die künftige Fahrerlaubnis solle “digitaler, bürokratiearmer und am Ende auch günstiger” sein, ohne dass Abstriche bei der Sicherheit gemacht würden.

“Unser gemeinsames Ziel ist ein günstiger Preis”, sagte Bayerns
Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU). Angesichts der derzeit niedrigen Anmeldezahlen in Fahrschulen gebe es
eine besondere Eilbedürftigkeit zur Umsetzung der Führerscheinnovelle. Seit der
Ankündigung der Reform verzögern viele potenzielle Fahrschüler aus
Kostengründen ihre Ausbildung.

Folgendes ist nun geplant:

  • Die Zahl der vorgeschriebenen Sonderfahrten soll von derzeit zwölf auf
    mindestens drei reduziert werden – je nach Ermessen der Fahrschule.
  • Der Theorieunterricht soll sowohl in Präsenz als auch im hybriden Unterricht und auch rein digital angeboten werden.
  • Der Fragenkatalog für die Theorie soll um etwa 30 Prozent geschmälert werden.
  • Bereits erworbenes Wissen und Fahrpraxis aus anderen Führerscheinen sollen mehr berücksichtigt werden.
  • Zudem ist eine sogenannte Experimentierklausel für die Laienausbildung
    geplant: also das begleitete Fahren mit erfahrenen Privatpersonen wie Eltern oder älteren Geschwistern außerhalb der klassischen Fahrschule.

Die Ergebnisse der Experimentierklausel sollen wissenschaftlich ausgewertet werden. Vergleichbare
Modelle existieren in Österreich und Luxemburg. Doch die Regelung gilt als umstritten: Die Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände sieht beispielsweise die Verkehrssicherheit
gefährdet.