
Wenn ehemalige Bundestagsabgeordnete sich zu Wort melden, neigt man dazu, gedanklich abzuwinken. Auch dieser Fall mutet auf den ersten Blick nicht spektakulär an. 23 liberale Parteifreunde, die nach der Wahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden sind, haben gegen das 500 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität Verfassungsbeschwerde erhoben. Sie sehen darin eine faktische Aufhebung der Schuldenbremse und beklagen, dass damit den nachfolgenden Generationen und Parlamenten jedweder Handlungsspielraum genommen werde.
Diesen Gedanken der „intertemporalen Freiheitssicherung“ unterstrichen die Karlsruher Richter selbst, indem sie das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 in wesentlichen Teilen verwarfen. Die Frage, ob das Verbot einer übermäßigen Verlagerung heutiger Belastungen auf künftige Generationen und Parlamente nicht nur für die natürlichen, sondern auch für die materiellen Lebensbedingungen gelten muss, drängt sich auf. Wenn das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annimmt, könnte es spannend werden. Doch das ist nicht gesagt.
Es wäre eine Katastrophe
Würde Karlsruhe sich mit der Beschwerde inhaltlich befassen und sie sich zu eigen machen, wäre das nicht nur für die Parteien eine Katastrophe, die im vergangenen Jahr die Beschlüsse gefasst haben, sondern für die Republik insgesamt. Dann hätten die Richter die finanzielle Grundlage aus den Angeln gehoben, auf der das Land regiert wird. Das muss man sich erst einmal trauen. Dabei ginge es noch einmal um eine ganz andere Dimension als etwa die Verhinderung einer überstürzten Beschlussfassung zum Heizungsgesetz.
Aber auch wenn es nicht so weit kommt, ist die Initiative unter der Federführung des hessischen FDP-Vorsitzenden Thorsten Lieb nicht nur legitim, sondern auch ein relevanter Beitrag zum politischen Diskurs – und zum Überleben der Partei. In dieser Gemengelage verstieß der noch amtierende Bundesvorsitzende Christian Dürr auf dem Bürgersteig vor der Berliner Parteizentrale demonstrativ gegen das Verbot, Salz zu streuen.
Generalsekretärin Nicole Büttner ließ sich eine Glatze scheren, nachdem die Partei auch in Baden-Württemberg aus dem Landtag flog. Wenn solche Mätzchen in der Öffentlichkeit mehr Aufmerksamkeit erregen als eine begründete Verfassungsbeschwerde, ist dies der Partei nicht vorzuwerfen. Dass die 23 Beschwerdeführer, unter ihnen auch die liberale Galionsfigur Wolfgang Kubicki, den Gang nach Karlsruhe trotzdem gehen, ist ein Zeichen demokratischer Vitalität.
