Die vielen Muttermale hat sie von ihm geerbt. Ihre Autoimmunerkrankung auch. Viel mehr verbindet Toni Zimmer, die eigentlich anders heißt, nicht mit ihrem biologischen Vater. Dachte sie. Bis die Mittdreißigerin herausfand, dass sie mindestens 34 Halbgeschwister hat. Die Wahrscheinlichkeit, dass es noch mehr sind, ist hoch. „Ich werde nie genau wissen, ob wir 70 oder 170 sind“, sagt sie. Um zumindest eine ungefähre Vorstellung zu bekommen, wie viele ihrer noch unbekannten Halbgeschwister existieren, zieht sie vor Gericht. Zimmer ist Ende der Achtzigerjahre mithilfe einer Samenspende gezeugt worden.
Der Spender war sehr aktiv. Und der Arzt – ein Dermatologe, der die sogenannte donogene Insemination durchgeführt hat – sehr bequem. Zumindest könnte dieser Eindruck entstehen. Denn statt mit mehreren Spendern zusammenzuarbeiten, soll er immer und immer wieder den Samen eines einzelnen Spenders verwendet haben.
Das spart Kosten, muss doch nicht jedes Mal eine aufwendige gesundheitliche Erstuntersuchung des Spenders durchgeführt werden. Zimmer will nun eine möglichst genaue Zahl ihrer Halbgeschwister erfahren. Über die Frage, ob der Dermatologe Auskunft über sein Vorgehen geben muss, soll am 4. März in einem Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt entscheiden werden.
In den Achtzigerjahren gab es kaum Kinderwunschzentren
Für Zimmer ist es nicht der erste Termin dieser Art. Im April 2024 wurde ihr Begehr vor dem Landgericht Gießen abgelehnt. Für die junge Frau, in deren Stimme so viel Entschlossenheit liegt, kein Grund, klein beizugeben. Von ursprünglich drei Klägern ist sie als Einzige übrig geblieben. „Anfangs konnten sie sich unterhaken, jetzt ist sie allein“, sagt die Frankfurter Anwältin Helga Müller.
Sie vertritt Zimmer und ahnt, wie viel ein solches Verfahren von ihrer Mandantin abverlangt. Es braucht einen langen Atem – und die Bereitschaft, sich mit der eigenen Geschichte auseinanderzusetzen. Müller will gemeinsam mit ihrer Mandantin eine Reform der Gesetzgebung erreichen und die Diskussion darüber anregen, wie viele Kinder durch den Spendersamen eines einzelnen Spenders gezeugt werden dürfen.
Wer Zimmers Entschlossenheit und auch ihre Wut verstehen will, muss mit ihr auf Vergangenheitsreise gehen, in eine Zeit, in der sie selbst ihr Leben als „völlig durchschnittlich“ beschrieb. Bis zu dem Tag, als ihre Eltern ihr verkündeten, dass der Mann, den sie und ihre sechs Jahre jüngere Schwester jahrelang für ihren Vater hielten, es nicht ist. Zumindest rein biologisch betrachtet.
Weil der Kinderwunsch unerfüllt blieb, haben sich ihre Eltern für eine Fremdsamenspende entschieden, durchgeführt in einer Bad Nauheimer Praxis eines Dermatologen. Was heute als ungewöhnliche Wahl erscheint, kam laut Anwältin Helga Müller in den Achtziger- und Neunzigerjahren häufig vor. Kinderwunschzentren gab es zu diesem Zeitpunkt nur wenige. „Das haben oft Frauenärzte oder auch Dermatologen übernommen“, sagt Müller.
Mehr als 1000 Halbgeschwister sind rechnerisch möglich
Auch habe der Bad Nauheimer Arzt mit seinem Handeln nicht gegen geltendes Recht verstoßen, wie Müller sagt. Das Gesetz habe schließlich nicht verboten, immer und immer wieder den Samen ein und desselben Spenders zu nutzen. Das Anliegen ihrer Mandantin, die Herausgabe der Informationen, die ihre eigene Herkunft betreffen, sei deswegen keine strafrechtliche, sondern eine „persönlichkeitsrechtliche Sache“.
Müller will Auskunft darüber einklagen, wie oft der Samen des Spenders verwendet wurde, in wie vielen Fällen es nach Wissen der Praxis zur Geburt eines Kindes gekommen ist und wie viele Kinder mit dem Samen des Spenders gezeugt werden sollten. Laut einer Hochrechnung, die die Anwältin aufgestellt hat, könnte es sich um mehr als 1000 Halbgeschwister handeln.
Die Zahl lässt Toni Zimmer noch immer schwindelig werden. Viele Jahre wusste sie nur von einer Schwester. Es war die Schwester, mit der sie aufgewachsen ist und die, wie sich später herausstellt, ebenfalls aus einer Samenspende ihres biologischen Vaters stammt. All das erfährt sie, als sie schon längst erwachsen ist.

Zu verstehen, welche Auswirkungen diese Informationen auf ihr Leben haben, dauert bis heute an. Anfangs, so sagt sie, habe sie sich in einem Loyalitätskonflikt befunden. Wie mit der eigenen Neugier auf den unbekannten Spender umgehen? Wie den Mann, den sie Papa nennt, davon überzeugen, dass die Suche nach Antworten die bestehende Vater-Tochter-Beziehung nicht erschüttern kann? Wie Fragen stellen, wenn sich alles wie ein großes Geheimnis anfühlt, über das zu sprechen sich nicht ziemt? „Ich wollte ja keinen neuen Vater, ich wollte nur wissen, wer der andere ist.“
Das Selbstbild ist zerbrochen
Mit der von ihren Eltern erst spät geteilten Information, dass es einen anderen biologischen Vater gibt, habe sich vieles, was sie zuvor unterbewusst beschäftigte, für sie geklärt, sagt Zimmer. Und trotzdem seien da plötzlich so viele offene Fragen gewesen, die sich nicht verdrängen ließen, lag das eigene Selbstbild doch in Tausenden Teilen zerbrochen vor ihr. Sie musste es erst neu zusammensetzen. Wer bin ich? Was habe ich von ihm? Sind da etwa noch mehr Geschwister? Fragen, die Zimmer nicht mehr ausblenden konnte, nicht mehr ausblenden wollte.
Sie nimmt Kontakt zu der Praxis auf, in der sich ihre Mutter in den Achtzigerjahren behandeln ließ. Von dem Dermatologen erhält sie die Kontaktdaten zu dem aus Marburg stammenden Spender, einem Kinderpsychologen. Dieser war, so viel ist inzwischen bekannt, in der Zeit von 1982 bis nachweislich 2005 regelmäßig als Samenspender aktiv.
Er hat mit dem Dermatologen zusammengearbeitet, der während seiner Tätigkeit an der Universitätsklinik in Gießen und in seiner Praxis in Bad Nauheim bis zum Jahr 2013 Inseminationen vorgenommen hat. Bei diesem Vorgang werden Samen eines fremden Spenders in die Gebärmutter der Frau eingebracht. Ein Verfahren, das viele Paare mit unerfülltem Kinderwunsch doch noch zu einer Familie hat werden lassen und das spätestens seit dem Jahr 2018 in ein enges rechtliches Korsett gefasst wurde.
So haben Kinder, die durch eine Samenspende gezeugt wurden, seither das Recht, die Identität ihres biologischen Vaters zu erfahren. Die Daten von Spender und Empfängerin werden zudem beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in einem zentralen Register für 110 Jahre gespeichert. Außerdem ist eine anonyme Samenspende in Deutschland von 2018 an nicht mehr legal möglich. All diese Gesetze wurden erst viele Jahre nachdem Toni Zimmer geboren wurde, auf den Weg gebracht.
Damals wie heute aber fehlte eines: eine im Gesetz verankerte Höchstzahl, wie viele Kinder durch den Spendersamen eines einzelnen Spenders gezeugt werden dürfen. Zehn bis fünfzehn, lautet die Empfehlung des Arbeitskreises für donogene Insemination. „Und diese Zahlen sollten ins Gesetz“, wie Anwältin Helga Müller sagt. Sie sieht in dem Verfahren nichts Geringeres als die Möglichkeit einer sogenannten „richterlichen Rechtsfortbildung“, also einer Weiterentwicklung des geltenden Rechts.
Müller beruft sich „auf das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung“ sowie auf das Persönlichkeitsrecht in Verbindung mit dem Recht auf Kenntnis der eigenen Familie. Das „Recht auf Kenntnis wenigstens eines Annäherungswertes zur Zahl der Halbgeschwister“ sei außerdem durch das Inzestrisiko zu begründen, heißt es in der Berufungsschrift, die Müller eingereicht hat.
Inzestgefahr durch lokale Nähe der Halbgeschwister
Dass besonders dieser letzte Punkt relevant werden würde, ahnt Zimmer noch nicht, als sie sich zum ersten Mal auf die Suche nach ihren Wurzeln begibt. Es kommt zu einem Treffen zwischen ihr und ihrem biologischen Vater. „Wir hatten einen netten Nachmittag. Ich konnte mich in ihm wiederfinden“, erinnert sie sich an diese erste, für sie sehr positiv besetzte Begegnung. Im Gespräch erfährt sie, dass der Spender zwei eigene Kinder hat – und sie also zwei Halbgeschwister. Eine Kontaktaufnahme mit ihnen war nie geplant. Der Mann möchte eine Trennung zwischen seinen Tätigkeiten als Spender und seiner privaten Person.
Toni Zimmer respektiert das. Fragen stellt sie sich trotzdem. Was, wenn noch mehr Kinder aus dem Sperma des Mannes entstanden sind? Aus Neugier meldet sie sich bei einer Gendatenbank an, sucht mittels DNA-Abgleich nach genetischen Halbgeschwistern. Das erste Match lässt nicht lange auf sich warten und verbindet sie mit einer Halbschwester, die ganz in ihrer Nähe groß geworden ist.
„Es war, als würde ich in mein eigenes Gesicht gucken“, erinnert sich Zimmer. Danach geht es Schlag auf Schlag. Immer wieder meldet die Datenbank und später auch der Spenderkinderverein, bei dem viele Informationen zusammenlaufen, neue genetische Übereinstimmungen. Das Besondere an der Sache ist auch gleichzeitig das größte Problem: Viele der Halbgeschwister wachsen in einem Radius von etwa 50 Kilometern auf.
„Eine gesellschaftliche, politische und gesundheitliche Dimension“
Einige sind, ohne voneinander zu wissen, in denselben Sportvereinen aktiv, werden sich sogar gegenseitig auf Dating-Plattformen vorgeschlagen. Spätestens jetzt beginnt Zimmer zu realisieren, dass bei der Zeugung zwar formal-rechtlich keine Fehler begangen wurden, der Arzt aber die moralische Ebene seines Handelns ausgeblendet hat. „Es hat eine gesellschaftliche, politische und eine gesundheitliche Dimension“, sagt sie.
Nicht nur habe der Spender, wie sich später herausstellen soll, die Prädisposition für eine Autoimmunerkrankung vererbt. Laut Anwältin Helga Müller besteht aufgrund der Tatsache, dass der Dermatologe viele Frauen aus dem räumlichen Umfeld der Praxis sowie der Klinik behandelt hat, auch Inzestgefahr. Begegnungen zwischen den Halbgeschwistern sind kein konstruiertes Szenario, sondern tägliche Realität.
Etwas, womit auch Toni Zimmer lernen muss umzugehen. Sie zwingt sich noch immer, nicht mehr jeden neuen Kontakt nach potentiellen Verwandtschaftsgraden abzuklopfen, sich nicht bei jeder noch so kleinen äußeren Ähnlichkeit zu fragen, ob man nicht nur die gleiche Augenfarbe, sondern vielleicht sogar den gleichen biologischen Vater hat. Zimmer ist misstrauischer geworden.

Inzwischen hat sie ihrer Heimat den Rücken gekehrt und lebt in Berlin. Weit weg von ihrem früheren Zuhause. Hier hat sie ein bisschen Abstand zu dem Thema gewonnen. Seit einigen Jahren steht Zimmer über eine Whatsapp-Gruppe mit ihren Halbgeschwistern in Kontakt. Sie nennen sich selbst die „Gene-Gang“. Für Zimmer ist es eine Bereicherung, mit den vielen unterschiedlichen Charakteren in Verbindung zu treten. Zu manchen hat sie eine enge, zu anderen eine oberflächliche Beziehung. Bei 34 bestätigten Halbgeschwistern ist es schier unmöglich, zu allen ein intensives Verhältnis zu pflegen. Zudem kommen „jedes Jahr im Schnitt vier neue dazu“, wie sie sagt.
Die Gene-Gang wird wachsen
Die Jüngsten sind gerade volljährig geworden, die Ältesten haben schon ihren vierzigsten Geburtstag hinter sich. „Es gibt eine sehr lange Geschichte zu dieser Gruppe. Neue kann das überfordern.“ Auch deshalb überlegt sie, bald ein FAQ anzufertigen. Ein kurzer Steckbrief eines jeden Geschwisterteils, eine kurze Beschreibung all dessen, was bisher passiert ist. Denn Toni Zimmer ahnt: Auch nach diesem Bericht werden wieder Spenderkinder beginnen, Fragen zu stellen und auf Spurensuche zu gehen. Sie werden ihre DNA in einer der vielen Plattformen teilen, die damit locken, Antworten zur eigenen Herkunft zu erhalten. Zimmer ahnt, dass sie schon bald wieder neue Nummern der Whatsapp-Gruppe „Gene-Gang“ hinzufügen muss.
„Es ist schade, dass durch das Vorgehen die Geschwisterbeziehungen so abgewertet werden“, sagt sie. Auch deshalb will sie stellvertretend für ihre Halbgeschwister, den 34 jetzt schon bekannten und all jenen, die noch dazukommen werden, auf Informationsfreigabe klagen.
Um Antworten auf ihre Fragen zu erhalten, ist sie bereit, bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Ihre Kraft, so sagt sie, reiche dafür aus. Ihre Wut auch. Wut darauf, dass so unbedacht seitens des Arztes mit der Verantwortung gegenüber den entstandenen Kindern umgegangen wurde. Wut darauf, dass in Deutschland vieles geregelt werde, auf einem solch sensiblen Feld aber noch immer eine Gesetzeslücke klaffe.
Dass der Dermatologe weiterhin über die Zahl der vorgenommenen donogenen Befruchtungen mit dem Samen des immer gleichen Spenders schweigt, liegt laut Einschätzung Zimmers daran, dass „er ahnt, wie viele wir sind“.
Anwältin Helga Müller hofft ebenfalls darauf, eine Diskussion anstoßen zu können. „Das ist der erste Schritt, um eine gesetzliche Regelung einer Höchstzahl zu erzielen“, ist sie sich sicher. Es wird einer ihrer letzten Prozesse. Mit ihren 69 Jahren blickt sie auf ein bewegtes Berufsleben zurück. Sie hat schon eine Vielzahl an Spenderkindern und deren Eltern bei dem Kampf um Antworten unterstützt. Vor dem Jahr 2018 sei es oft darum gegangen, die Identität der Spender zu erfahren, sagt sie. „Heute verweigert kein Arzt mehr bei solchen Fragen die Auskunft.“ Die Gesetzeslage sei, bis auf wenige Ausnahmen, sehr klar geregelt. Eine dieser Ausnahmen gelte es jetzt genauer zu betrachten.
Toni Zimmer wird an diesem Mittwoch persönlich vor Gericht erscheinen. Sie wird schildern, welche Auswirkungen das unbedachte Vorgehen auf ihr Leben und das ihrer Halbgeschwister hat. „Ich würde gerne offen für das Thema einstehen. Mein Vater wünscht sich, dass es anonym bleibt“, sagt sie und zeigt auch dafür Verständnis. Denn auch das gehört zu ihrer Lebensgeschichte dazu: die Akzeptanz, dass vieles unausgesprochen bleibt.
