Viel spricht dafür, dass das gestern vom israelischen Parlament verabschiedete Gesetz zur Todesstrafe bei Verurteilungen wegen Terrorismus nie in Kraft
treten wird. Zu offen ist der diskriminierende und damit rechtsstaatswidrige
Charakter mancher der jetzt beschlossenen Regelungen.
Wenn etwa israelischen Bürgern künftig wegen Tötungsdelikten “mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu negieren”, die Todesstrafe drohen soll, dann bedeutet das eine prinzipielle, gewollte Ungleichbehandlung von arabischen und jüdischen Terrortätern (denn die letzteren werden ja in der Regel keine antiisraelische Intention verfolgen).
