
Milan M. kann sich noch an vieles gut erinnern, auch wenn der 29. April 2018 schon fast acht Jahre zurückliegt. Es sei ein sonniger Frühlingstag gewesen, alles habe zu blühen begonnen, sagt der 33 Jahre alte Journalist am Donnerstag als Zeuge vor dem Landgericht Mühlhausen.
Mit seinem Kollegen Henning R. war er in das Dorf Fretterode im thüringischen Eichsfeld gefahren, es liegt gut 40 Kilometer von Mühlhausen entfernt. Die Journalisten aus Göttingen, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, wollten an diesem Tag Fotos von einem Treffen von Rechtsextremisten machen. Das sollte auf dem Anwesen des bekannten Neonazis Thorsten Heise stattfinden, der damals Vizechef der rechtsextremen NPD war.
Doch die beiden Journalisten wurden von denen entdeckt, die sie beobachteten. Als sie sich mit ihrem Wagen in Sicherheit bringen wollten, folgten ihnen zwei Rechtsextremisten mit dem Auto. Es waren Gianluca K. und Nordulf H. Sie waren damals 24 und 19 Jahre alt. Am Donnerstag sitzen sie auf der Anklagebank – und schweigen, wie schon an den vorangegangenen vier Verhandlungstagen. M. erinnert sich noch daran, wie Nordulf H. damals auf ihr Auto zugekommen sei, vermummt mit einem schwarzen Tuch, auf dem das Logo der SS-Division Dirlewanger zu sehen war.
Opfer klagt über Schlafstörungen und Flashbacks
Damals folgten die Angeklagten den Journalisten in einem schwarzen BMW, es kam zu einer wilden Verfolgungsjagd, teilweise „Stoßstange an Stoßstange“, wie sich M. erinnert. Am Ende der Jagd landete der Wagen der Journalisten im Straßengraben. Die Angeklagten nutzten die Situation: Sie zerschlugen zunächst die Scheiben des Autos, attackierten dann die Journalisten mit Pfefferspray, einem Baseballschläger, einem Messer und einem metallenen Schraubenschlüssel.
R. erlitt durch einen Schlag mit dem Schraubenschlüssel eine Platzwunde am Kopf und eine Schädelfraktur, über seinem rechten Auge erinnert heute eine Narbe an den Überfall. Milan M. traf das Messer in den Oberschenkel, als einer der Täter auf ihn einstach, während M. noch im Wagen saß.
Seine Narbe sei gut verheilt, sagt M. in seiner Vernehmung. Doch er leide unter Schlafstörungen und habe Flashbacks, wenn Autos auf ihn zufahren würden. Seit dem Überfall sei er in therapeutischer Behandlung und nehme Medikamente. Er habe damals Todesangst gehabt, habe noch damit gerechnet, dass die Angeklagten, nachdem sie die Reifen des Wagens zerstochen hatten, zurückkommen und „die Sache beenden“, also ihn und seinen Kollegen töten würden. Die Angeklagten hätten im Lauf der Attacke zudem seine Spiegelreflexkamera im Wert von 1500 Euro aus dem Auto geraubt, sagt Milan M. am Donnerstag im Gerichtssaal.
Urteil von 2022 weithin als skandalös kritisiert
Es ist nicht das erste Mal, dass die Tat vor Gericht verhandelt wird. Erst dreieinhalb Jahre nach der Tat fällte das Landgericht Mühlhausen im September 2022 ein äußerst mildes Urteil: Gianluca K. wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt, Nordulf H. nach Jugendstrafrecht zu 200 Arbeitsstunden. Das Gericht legte den Angeklagten lediglich Sachbeschädigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last.
Ein politisches Motiv sah es nicht als erwiesen an, ebenso wenig einen versuchten Totschlag – und vor allem keinen schweren Raub. Das Verschwinden der Kamera spielte im Urteil keine Rolle. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten für Gianluca K. gefordert.
Das Urteil des Landgerichts wurde weithin als skandalös kritisiert. Im März 2024 hob der Bundesgerichtshof (BGH) es aufgrund der Revision der Staatsanwaltschaft und Nebenkläger auf. Die Beweiswürdigung des Landgerichts sei „durchgreifend rechtsfehlerhaft“ gewesen, soweit die Tat nicht auch als besonders schwerer Raub gewertet worden sei, befand der BGH. Er verwies das Verfahren an eine andere Kammer desselben Gerichts zurück. Seit 22. Dezember wird der Fall in Mühlhausen neu aufgerollt, im zweiten sogenannten Fretterode-Prozess.
Das Gericht muss laut Bundesgerichtshof nicht zuletzt prüfen, ob der mutmaßliche Diebstahl der Kamera eine Raubstraftat war. Wenn das festgestellt würde, könnte es zu einer Haftstrafe für die Angeklagten kommen.
Keine Anhaltspunkte für Verbindungen zur Antifa-Ost
Schwerer Raub wird bei Waffenbesitz mit mindestens drei Jahren, bei Verwenden einer Waffe mit mindestens fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft. In minder schweren Fällen beträgt das Strafmaß zwischen ein und zehn Jahren, kann bei einer Verurteilung unter zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt werden. „Wenn hier ein minder schwerer Fall festgestellt würde, dann ist es sicher nicht das, was der Gesetzgeber darunter verstanden hat“, sagt Nebenkläger-Anwalt Sven Adam der F.A.Z. dazu.
Die Vorsitzende Richterin Gerhild Jumpertz fragt am Donnerstag genau nach, hält dem Zeugen M. frühere Aussagen vor, forscht nach Widersprüchlichkeiten in der Darstellung der Geschädigten. An manches kann M. sich nach acht Jahren nicht mehr erinnern.
Die Verteidigerin Nicole Schneiders äußert den Verdacht, die Journalisten hätten Informationen sammeln wollen, die für die Angriffe der linksextremen Antifa-Ost, auch als „Hammerbande“ bezeichnet, genutzt worden seien. Deren Mitglieder stehen derzeit unter anderem in Dresden vor Gericht. Das Gericht sieht allerdings keine Anhaltspunkte für diesen Verdacht, es hat Anträge abgelehnt, Ermittler und Zeugen aus den entsprechenden Verfahren vorzuladen.
Richterin Jumpertz fragt aber den Geschädigten Milan M., ob er Mitglied der Antifa sei. „Die Antifa gibt es nicht“, sagt M. Er sei kein Mitglied antifaschistischer Gruppierungen. „Aber ich definiere mich als Antifaschist. Das sollte jeder Demokrat machen“, fügt er hinzu. Für den Prozess sind zunächst sechs weitere Verhandlungstage angesetzt.
