Es begann am 8. Mai 2019. „Bild“-Chefreporter Hans-Wilhelm Saure formuliert eine presserechtliche Anfrage an die „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“ in Bonn. Er will unter anderem wissen, von wem der berühmte „Schabowski-Zettel“ angekauft wurde. Erst knapp sechs Jahre später, am 24. März 2025, erhält Saure die Namen. Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes anonymisieren wir diese teilweise: Herr Thomas S. war der Erstverkäufer des Zettels, und Herr Uwe K. war der Zweitverkäufer des Zettels an die „Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland“. Der Kaufpreis betrug 25.000 Euro. Im „Haus der Geschichte“ ist der Zettel prominent in einer Art Zwischengeschoss ausgestellt. Besucher können sich sogar kostenlos Kopien mitnehmen. Der Zettel lotste SED-Funktionär Günter Schabowski durch die berühmte Pressekonferenz zur Maueröffnung im Jahr 1989.
Alle Anfragen wurden abgeblockt
Zunächst wollte das „Haus der Geschichte“ nichts zur Verkaufshistorie sagen. Anfragen von „Bild“ wurden abgeblockt. Zweimal entschieden Verwaltungsgerichte zugunsten der Zeitung. Nun wird die vom „Haus der Geschichte“ eingelegte Revision nicht weiterverfolgt. Grund: Man bewertete die Erfolgsaussichten als gering. Eine nähere Prüfung ergab, dass man erneut scheitern würde; wie bereits vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster.
Gegenüber der F.A.Z. präzisiert das „Haus der Geschichte“, man werde auch das Rechtsmittel im Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz zurückziehen. Damit sind nun alle Verfahren zum Schabowski-Zettel beendet. Am Montag hatte das „Haus der Geschichte“ auf seiner Website über die neue Lage informiert. Am Dienstag informierte man zuerst die „Bild“- Zeitung über die Namen. Die weiteren Auskunftsersuchen wurden anschließend in der Reihenfolge ihres Eingangs beantwortet.
Im Kern geht es um die Frage, in welchem Umfang staatlich geförderte Museen zur Auskunft gegenüber Journalisten verpflichtet sind, wenn sie zugleich Vertraulichkeitszusagen gegenüber privaten Dritten gegeben haben. Im vorliegenden Fall war jedoch im Vertrag mit Uwe K. zunächst gar keine Vertraulichkeit vereinbart worden; erst nach der „Bild“-Anfrage kam es zu einer entsprechenden Ergänzungsvereinbarung. So wollte das „Haus der Geschichte“ argumentieren, der Verkäufer habe den Zettel unter der Bedingung überlassen, anonym zu bleiben. Die sodann getätigte Vertraulichkeitszusage ist in der musealen Praxis nicht ungewöhnlich.

„Die Stiftung hat den Rechtsweg auch deshalb konsequent beschritten, weil sie die Verlässlichkeit solcher Zusagen als wesentliche Voraussetzung ihrer Arbeit ansieht“, heißt es aus Bonn. „Vertraulichkeitsvereinbarungen ermöglichen es öffentlichen Einrichtungen, Objekte von herausragender historischer Bedeutung zu erwerben und dauerhaft für die Allgemeinheit zu sichern. Würden solche Zusagen künftig nicht mehr Bestand haben, wäre die Stiftung gegenüber privaten Sammlungen und anderen Institutionen deutlich benachteiligt. In bestimmten Fällen wäre es dann nicht mehr möglich, vergleichbare Objekte für öffentliche Sammlungen zu gewinnen.“ Die Gerichte bewerteten das allerdings anders. Informationsansprüche der Presse haben Vorrang. Geheimhaltungsinteressen Dritter könnten dem nicht entgegengehalten werden. Im Übrigen betreffe die Weitergabe der Namen nur die Sozialsphäre der beiden Verkäufer.
Thomas S. will nichts sagen
Für die „Bild“-Zeitung und den Chefreporter Saure ist es ein Erfolg. Zur F.A.Z. sagt er: „Dienstagvormittag bekam ich überraschend eine E-Mail von der Pressesprecherin der Stiftung, die mir die Namen der Verkäufer mitteilte. Unfassbar finde ich, dass das ‚Haus der Geschichte‘ zuvor 121.000 Euro Steuergelder verschwendet hatte, um meine Anfragen zum Schabowski-Zettel abzuwehren. Es sollte geheim bleiben, dass der Sohn eines der schillerndsten Stasi-Bonzen der DDR eine wichtige Rolle beim Verkauf des historischen Zettels spielte. Vielleicht beherzigt das Haus der Geschichte künftig die berühmten Worte von Günter Schabowski und antwortet auf Presseanfragen ‚sofort … unverzüglich‘.“
Nur wenige Stunden nach Namensnennung hatte „Bild“ Thomas S. bereits ausgemacht und befragt. Sagen wollte der aber nicht viel. Wer Herr Uwe K. ist, scheint dagegen im Dunkeln zu bleiben.
