
Seit Jahren setzt die Finanzverwaltung außer auf neue Gesetzesvorhaben auch auf gezielte steuerliche Verunsicherung, um Anleger von Investitionen in Steuer sparende Kapitalanlagen wie Medienfonds abzuhalten.
Selbst rückwirkend wird die Auslegung von Steuerregeln bewusst offen gehalten, so dass auch bei bereits eingezahlten Geldern die Steuervorteile noch lange nicht sicher sind. Erst mit der abschließenden Betriebsprüfung befindet sich der Fonds samt Anlegern auf der sicheren Seite. Diese Prüfung erfolgt jedoch meist erst nach zwei bis drei Jahren. So lange sind Anleger der Drohkulisse des Fiskus hilflos ausgeliefert. Aktuell sind das noch drei Punkte, die für bereits investierte Fondsanleger kritisch sein können:
Rückabwicklungsklauseln
Das Spiel auf Zeit hat für den Fiskus im Fall der Rückabwicklungsklauseln größtenteils funktioniert: Insbesondere im vergangenen Jahr hatten einige Fonds wegen der steuerlichen Unsicherheit Klauseln in den Prospekten, dass Anleger bei gravierenden steuerlichen Änderungen ein Recht haben, von dem Vertrag nachträglich zurückzutreten. Die Finanzverwaltung kündigte daraufhin an, eventuell die steuerlichen Vorteile der Fonds abzuerkennen. Dazu zauberte sie einen Paragrafen aus dem Hut, der eigentlich seit November 2005 aufgehoben war: den Fallenstellerparagraf 2b EStG. Danach durften Fondsverluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden, wenn beim Fonds „die Erzielung eines steuerlichen Vorteils im Vordergrund steht“. Genauso drohte nun aber der Fiskus die Rückabwicklungsklauseln zu interpretieren.
Als Konsequenz hat etwa Alcas seinen Fonds Nr.171 wieder zurückgezogen und den Anlegern die bereits eingezahlten 120 Millionen Euro zurückerstattet. Auch Lighthouse hat seinen Medienfonds wieder vom Markt genommen. Der 360 Millionen Euro schwere LHI-Fonds Kaledo III entschied sich dagegen, die Entwicklung abzuwarten, geschützt durch eine zusätzliche Option mit dem Filmstudio. Und der riskante Deal hat sich gelohnt: Die Einkommensteuerreferenten der Länder haben sich darauf verständigt, dass die vertragliche Rückabwicklungsklausel nicht zur Anwendung des Fallenstellerparagrafen führt. LHI hat das inzwischen sogar schriftlich.
Reinvestitionskonzept
Die Gesetzesänderung zur Abschaffung der Steuersparmodelle bringt möglicherweise ein neues Problem für Fonds, die laut Konzept ihre Erlöse in neue Filme reinvestieren wollen. Ob diese Reinvestition steuerlich schädlich ist, ist selbst innerhalb der Branche umstritten. Während einige die Erträge vorerst lieber nicht mehr investieren, sehen andere darin gar kein Problem. Ein klärendes Schreiben des Finanzministeriums ist zwar angekündigt, aber wohl kaum vor Jahresende zu erwarten.
Garantiestruktur
Und nach wie vor offen ist, ob sich die Ermittlungen bei VIP und Apollo nur auf den Einzelfall beziehen oder der Fiskus die gesamten Absicherungsstrukturen durch Banken im Visier hat. Bisher zumindest wird das Garantiemodell von der Finanzverwaltung noch nicht flächendeckend in Frage gestellt.
