
Er sei nicht mehr Marius, sondern ein Monster, „das Hassobjekt ganz Norwegens“, hatte Marius Borg Høibys am Freitag vor dem Osloer Bezirksgericht gesagt. Es war der letzte Tag der Beweisaufnahme gewesen, Høiby hatte ihn dazu genutzt, auf den medialen Druck hinzuweisen, dem er ausgesetzt sei, der ihn „als Mensch ausgelöscht“ habe. Freunde hätten sich von ihm losgesagt, sein gesamtes Leben sei öffentliches Allgemeingut, so der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit. Er habe sein soziales Netz verloren, habe starke Ängste, leide an einer tiefen Depression.
„Marius Borg Høiby ist kein Monster“, antwortete am Montag Staatsanwalt Sturla Henriksbø in seinem Schlussplädoyer darauf. Niemand sei ein Monster. „Wir sind alle Menschen mit guten und schlechten Seiten.“ Und Høiby solle nicht dafür verurteilt werden, wer er sei, sondern dafür, was er getan habe. Er beschreibt ihn andererseits aber auch so: „Wir haben einen Mann erlebt, der sich nimmt, was er will, und nicht unbedingt darauf bedacht ist, bei einer After-Party bei dem Mädchen, das auf seinem Schoß sitzt, nachzufragen, ob es ihr recht ist, dass er sie berührt.“
Die Liste der Vergehen ist lang
Und auch die Liste seiner Vergehen ist aus Sicht der Staatsanwaltschaft lang: Høiby ist unter anderem wegen Vergewaltigungen, Drogendelikten, Gewalt und Drohungen, Verkehrsdelikten und Drogenbesitzes angeklagt. Staatsanwalt Henriksbø stellte den Neunundzwanzigjährigen am Montag als einen Menschen mit Aggressionsproblemen dar. Als jemand, der – gerade wenn er berauscht und eifersüchtig sei – außer Kontrolle geraten könne. Der dann ausraste, schreie, Handys herumwerfe, Löcher in die Wand schlage, auch würge, schlage und anspucke.
Ein weiterer roter Faden, der bei der Beweisaufnahme deutlich geworden sei, sei Høibys Mangel an Respekt für Regeln. Auch schere er sich offenbar nicht darum, ob Frauen nach dem Sex, wenn sie eingeschlafen seien, nochmals mit ihm schlafen wollten. Zudem nicht darum, ob sie zustimmten, dass er sie beim Sex filme. Høiby wird vorgeworfen, mehrfach Frauen nach zunächst einvernehmlichem Sex im Schlaf oder während eines Zustands starken Rausches vergewaltigt zu haben. Auch soll er sie im Schlaf am Unterleib berührt und dies gefilmt haben.
Die Anklage gegen Høiby hatte sich in den vergangenen Monaten ausgeweitet. Anfangs umfasste sie 32 Anklagepunkte, mittlerweile sind es 40, darunter sind vier Vorwürfe der Vergewaltigung. Der Angeklagte gestand vor Gericht mehrere Punkte ein. Die schwersten Vorwürfe aber bestritt er, etwa jene der Vergewaltigung sowie der Misshandlung. Wiederholt gab er zudem an, keine Erinnerung mehr an die Vorgänge zu haben.
Die Staatsanwaltschaft plädierte am Montag dafür, im Falle aller vier geschädigter Frauen, die in den vergangenen Wochen vor Gericht ausgesagt haben, Høiby schuldig zu sprechen. Aus Sicht der Anklage belegen die Videos, die auf den Mobiltelefonen des Angeklagten gefunden wurden, sowie Daten von Pulsuhren der Frauen die Vorwürfe. Teils seien die Geschädigten in tiefem Schlaf gewesen, während Høiby sich an ihnen vergangen habe. Sollte er verurteilt werden, droht ihm eine Haftstrafe von bis zu 16 Jahren.
