
Es sind merkwürdige Argumente, die Bundesjustizministerin Stefanie Hubig da für eine Entkriminalisierung des Schwarzfahrens vorbringt. Sie scheinen eins zu eins von der Linken und einer Initiative für den „Freikauf“ von Schwarzfahrerhäftlingen übernommen zu sein. Dass die Justiz überlastet, die Strafverfolgungs- und Gefängniskosten unverhältnismäßig hoch seien, wurde schon bei der Cannabis-Legalisierung vorgebracht und könnte man auch noch für viele andere Delikte in Anschlag bringen.
Wie wäre es zum Beispiel mit einer Entkriminalisierung des Ladendiebstahls? Auch hier sind vermutlich die meisten Täter arm und die Verfolgung aufwendig, zumal gemessen an den oft geringen Beträgen, die im Einzelfall gestohlen werden (und wer fragt schon die Ladenbesitzer?).
Entkriminalisierung ohne Grenzen?
Falsche Angaben in der Steuererklärung? Geschenkt, viel zu aufwendig!
Auch das ein oder andere Verkehrsdelikt müsste man nicht mehr verfolgen, wenn es plötzlich nur noch danach ginge, wie groß der finanzielle Schaden und der Aufwand der Verfolgung sind. Wo soll da also die Grenze sein?
Anstelle eines Verständnisses von Recht und Ordnung träte ein subjektives, ja verhandelbares Gerechtigkeitsempfinden. Für eine Bundesjustizministerin ist das eine Kapitulationserklärung. Und wie soll so noch das Gefühl der Recht- und Regellosigkeit in Bus und Bahn bekämpft werden, das sich immer wieder in schlimmen Angriffen auf Kontrolleure äußert?
