
Die Europäische Kommission verschärft den Schutz Minderjähriger in den sozialen Medien und nimmt die Pornobranche ins Visier. Die Behörde droht vier Pornographieplattformen mit Geldstrafen, wenn sie Minderjährigen nicht den Zugang erschweren. „Onlineplattformen haben in der EU eine Verantwortung“, sagte die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen am Donnerstag.
Kinder griffen in immer jüngerem Alter auf Inhalte für Erwachsene zu, sagte Virkkunen weiter. Die davon betroffenen Plattformen müssten deshalb strenge, datenschutzkonforme und wirksame Maßnahmen ergreifen, um Minderjährige von ihren Diensten fernzuhalten. Bisher tun sie das nach Ansicht der Kommission nicht annähernd. So lautet das vorläufige Ergebnis eines im vergangenen Frühjahr eingeleiteten Verfahrens unter dem EU-Gesetz für digitale Dienstleistungen (DSA).
Selbsterklärung kein effizienter Schutz
Die vier von dem Verfahren betroffenen Pornoplattformen schreiben zwar in ihren Geschäftsbedingungen vor, dass nur Erwachsene Zugang zu ihrem Angebot haben. Die Nutzer können aber mit dem einfachen Anklicken einer Box bestätigen, dass sie mehr als 18 Jahre alt sind. Eine solche „Selbsterklärung“ sei keine effiziente Methode, um das Alter nachzuweisen, urteilt die Europäische Kommission nun.
Unabhängig davon kommt die Behörde zu dem Schluss, dass die von den Plattformen ergriffenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen nicht ausreichten. Das bezieht sich auf das „Unscharfzeichnen“ von Seiten, Warnungen vor nicht angemessenen Inhalten und Hinweisen wie „Nur für Erwachsene“. Solche Schritte hinderten Minderjährige nicht wirksam daran, auf für sie schädliche Inhalte zuzugreifen, argumentiert die Kommission.
Die Vorwürfe richten sich gegen die Plattformen Pornhub, Stripchat, XNXX und XVideos. Diese haben nun die Gelegenheit, auf die Kritik zu reagieren. Sie können auch direkt Schritte ergreifen, um die von der Kommission aufgezählten Defizite zu beheben. Tun sie das nicht, kann die Kommission „angemessene Strafen“ verhängen. Diese können im Extremfall bis zu sechs Prozent des weltweiten Umsatzes betragen. Die Kommission kann darüber hinaus fortlaufende Zwangsgelder verhängen, um die Plattformen zu zwingen, sich an die EU-Gesetze zu halten.
Auch Snapchat tut zu wenig
Die Kommission hat am Donnerstag zudem ein neues Verfahren unter dem DSA gegen die Plattform Snapchat eingeleitet. Auch in diesem Fall geht es um den mangelnden Schutz Minderjähriger. Die Kommission geht dabei gleich mehreren Verdachtsfällen nach.
So soll Snapchat Minderjährige sogenannten Grooming-Versuchen ausgesetzt haben. Darunter versteht man die gezielte Kontaktaufnahme Erwachsener mit Minderjährigen in der Absicht, Kinder sexuell zu missbrauchen. Die Plattform mache zudem zu wenig, um zu verhindern, dass Minderjährige für kriminelle Zwecke angeworben werden oder Informationen über den Verkauf illegaler Waren erhalten. Bei Letzterem geht es ebenso um Drogen wie für Minderjährige verbotene E-Zigaretten und Alkohol. „Snapchat scheint übersehen zu haben, dass der Digital Services Act hohe Sicherheitsstandards für alle Nutzer vorschreibt“, betonte Virkkunen.
Auch in diesem Fall geht es darum, wie die Plattform das Alter der Nutzer kontrolliert. Snapchat gibt vor, dass seine Nutzer mindestens 13 Jahre alt sein müssen. Die Selbsterklärung zum Alter hindere aber Kinder unter 13 Jahren nicht daran, Snapchat zu nutzen, und stelle nicht sicher, dass ein Nutzer volljährig ist, betont die Kommission. Die Behörde wird nun zunächst die Praktiken von Snapchat genauer prüfen. Bis das Verfahren abgeschlossen ist, dürften Monate vergehen. Die Kommission kann allerdings vorab einstweilige Auflagen verhängen.
