Das Landesgericht hatte Melanie Müller wegen Hitlergruß-Vorwürfen zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Schlagersängerin will das nicht akzeptieren und legt Revision ein.
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Die Schlagersängerin Melanie Müller hat gegen ihre Verurteilung wegen des Zeigens des Hitlergrußes Revision eingelegt. Das teilte ein Gerichtssprecher auf Anfrage der Nachrichtenagentur dpa mit. Das Oberlandesgericht Dresden wird sich nun mit dem Fall auseinandersetzen.
Zuvor hatte Müller auch in zweiter Instanz eine juristische Niederlage erlitten. Das Landgericht Leipzig hatte sie vergangene Woche wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen und Drogenbesitzes verurteilt: Müller soll 70 Tagessätzen à 50 Euro an Strafe zahlen, insgesamt 3.500 Euro.
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