Eine Mitarbeiterin des Hamburger Schifffahrtsamtes wurde gekündigt, weil sie sich weigerte, in einem Schreiben zu gendern. Nun landete der Fall erneut vor Gericht.
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Im Verhandlungssaal ist kein Platz mehr frei. So viele Zuschauerinnen und Zuschauer sind gekommen, dass etliche am Rand stehen müssen.
Im hinteren Drittel sitzt eine Gruppe älterer Menschen, die eine klare Meinung
zum Thema Gendern vertritt. Sobald im Saal ein Argument für geschlechtergerechte Sprache fällt, ist von dort ein verächtliches Schnauben zu hören.
Der Fall, über den das Hamburger Landesarbeitsgericht an
diesem Donnerstag verhandelt, steht exemplarisch für einen ideologischen Streit: Wie
verbindlich soll geschlechtergerechte Sprache im öffentlichen Dienst sein – und
was passiert, wenn sich dort jemand weigert, zu gendern?
