
Um die Leasing-Raten möglichst niedrig zu halten, rechnen die Leasing-Gesellschaften nicht den ganzen Anschaffungspreis in die Raten hinein, sondern reduzieren ihn um den Wert, den das Auto nach Ablauf des Vertrags voraussichtlich noch hat.
Entspricht das Leasing-Objekt bei Vertragsende diesem Wert, ist es gut. Meistens aber übersteigt dieser vertraglich festgelegte kalkulatorische Restwert beträchtlich den tatsächlichen Wert, und dann müssen Sie die Differenz zahlen.
Um diesen Restwert entbrennt regelmäßig Streit. Die ADAC-Rechtsabteilung in München kann davon ein Lied singen. „Es gibt Firmen, die setzen den Restwert von vornherein so hoch an, dass der Leasing-Nehmer gar keine Chance hat. Es gibt Fälle, da wurde der Wert des Fahrzeugs nach zwei Jahren mit 75 Prozent angesetzt – 60 bis 62 sind realistisch.“
Prüfen Sie, ob der im Vertrag kalkulierte Restwert plausibel ist – mittlels Schwacke-Liste, Automobilclubs und dem Gebrauchtwagenhandel.
Das Fatale ist, dass die meisten Kunden glauben, der Restwert werde ihnen garantiert. Richtig ist das Gegenteil: Der Kunde garantiert der Leasing-Gesellschaft die Zahlung des Restwerts, unabhängig davon, was der Wagen tatsächlich wert ist. Und so gibt es plötzlich gewaltige Abstriche: Die Kinder haben das Polster verschmiert, der Lack hat Kratzer und so weiter und so fort. Je niedriger der Gebrauchtwert des Wagens, um so besser für die Leasing-Firma. Gutachter, die diese niedrigen Werte testieren, finden sich fast immer.
Möglichst niedrigen Restwert ansetzen lassen
Viel besser ist es, wenn der Leasing-Geber einen möglichst niedrigen Restwert einkalkuliert. Das führt allerdings dazu, dass die monatlichen Leasing-Raten höher sind, möglicherweise sogar über den Raten eines Kreditvertrags liegen. Bei Vertragsende drohen Ihnen dann aber keine hohen Nachzahlungen, im Gegenteil: Unter Umständen ergibt sich sogar ein Mehrerlös, den Sie dann für die Sonderzahlung eines neuen Wagens verwenden können.
